Die Rechtschaffenheit von Rechtsextremen

Im sogenannten Fretterode-Prozess um den brutalen Angriff von Neonazis auf antifaschistische Journalisten in Thüringen versucht die Verteidigung, die Opfer zu Tätern zu machen. Die perfide Strategie ist wohl ihre einzige Hoffnung: Die Unschuldsbeteuerungen von Nordulf H. und Gianluca B. sind durch Augenzeug*innen schwer erschüttert worden.

Dienstag, 21. September 2021
Joachim F. Tornau

Neonazis findet man im Fretterode-Prozess nur auf der Anklagebank. Wenn das Landgericht Mühlhausen den brutalen Angriff von Rechtsextremen auf zwei Journalisten in Thüringen verhandelt, sitzt niemand im Publikum, der die beiden Angeklagten unterstützt. Es gibt keine Solidaritätsbekundungen für Nordulf H. und Gianluca B., keine Konfrontationen mit den zahlreichen Antifaschist*innen, die den Prozess beobachten und an bislang jedem Verhandlungstag vor dem Puschkinhaus demonstrieren, in das das Gericht für das Verfahren umgezogen ist.

Nur beim Prozessauftakt hat Thorsten Heise, der NPD-Bundesvize, Kameradschaftsführer und rechte Strippenzieher, die Angeklagten persönlich nach Mühlhausen gebracht und hinterher wieder abgeholt. Dabei ist Nordulf H. immerhin sein Sohn und Gianluca B. so etwas wie sein politischer Ziehsohn. Und an Heises Anwesen im westthüringischen Dorf Fretterode hatte das Geschehen vom 29. April 2018 seinen Ausgang genommen. Dass sich die rechte Szene trotzdem derart zurückhält, wenn es um den Prozess geht, dürfte kein Zufall sein. Es passt zur Strategie, die die Verteidiger in diesem Verfahren verfolgen.

Täter-Opfer-Umkehr

Die bekannten Szene-Anwälte Wolfram Nahrath und Klaus Kunze bemühen sich nach Kräften, ihre Mandanten zu rechtschaffenen Bürgern zu stilisieren, korrekt und ordnungsliebend, die nur leider ins Visier der Antifa geraten seien. Obwohl sie doch eigentlich nur ihre Ruhe haben wollen. Politisch, soll das heißen, sind hier immer nur die anderen. Und Gewalt gibt es nur von links. Am Dienstag, dem fünften Verhandlungstag, mündete diese Strategie erneut in eine Flut von Beweisanträgen, alle mit demselben Ziel: die betroffenen Journalisten wegen ihres antifaschistischen Engagements zu diskreditieren, ihnen Gewaltbereitschaft zu unterstellen, kurz: sie von Opfern zu Tätern zu machen.

„Die Nebenkläger sind Teil einer Vereinigung, deren Ziel es ist, Anschläge auf Personen und Sachen zu begehen“, hatte Kunze bereits am vorangegangenen Prozesstag erklärt. Beweisen könne er das zwar nicht. Aber man wisse ja, dass es „linksextreme Terrorzellen“ gebe, die miteinander vernetzt seien und arbeitsteilig vorgingen. Und Menschen wie die beiden Journalisten seien da halt fürs „Ausspähen“ zuständig. Ob sich das Gericht auf diese Argumentation einlassen und den Beweisanträgen nachgehen wird, ist offen. Sicher ist hingegen, dass es für Nordulf H. und Gianluca B. nur so noch etwas zu gewinnen geben könnte in diesem Verfahren.

Zeug*innen widersprechen Aussagen von Neonazis

Laut Anklage sollen sie die beiden Journalisten, die an jenem Tag das Heise’sche Grundstück in Fretterode beobachtet und Fotos gemacht hatten, erst mit dem Auto gejagt, dann mit Traktorschraubenschlüssel, Baseballschläger und Messer schwer verletzt und ihnen schließlich die Kameraausrüstung geraubt haben. Die Neonazis bestreiten das: Sie seien ihren Widersachern nur gefolgt – verkehrsregelgerecht, versteht sich –, um das Autokennzeichen feststellen zu können. Für die Polizei. Damit die ihnen dabei helfen könne, das Recht am eigenen Bild durchzusetzen. Nordulf H. will am Ende allein deshalb mit dem Schraubenschlüssel auf das Auto der Journalisten losgegangen sein und die Scheiben eingeschlagen haben, weil die ihn kurz zuvor gezielt zu überfahren versucht hätten. Ansonsten hätten er und sein Freund sich lediglich verteidigt.

Der Haken bei diesen Unschuldsbeteuerungen: Sie passen nicht zu dem, was Augenzeug*innen gesehen haben. Von dem angeblichen Überfahrversuch berichtete vor Gericht keine*r von ihnen. Stattdessen schilderten sie, wie die Angeklagten ihren Opfern mit dem Auto den Weg abgeschnitten hätten und dann, beide vermummt und beide mit Schlaggegenständen bewaffnet, auf das Fahrzeug der Journalisten zugerannt seien. Als „bedrohlich“ beschrieb ein Zeuge das Auftreten der Neonazis. Ein anderer hatte zwar auch einen Baseballschläger in der Hand eines der beiden Journalisten gesehen, „aber in defensiver Haltung, nach hinten weggehalten“, wie er betonte. Der Journalist selbst hatte angegeben, Gianluca B. die Schlagwaffe entwunden zu haben. Trotzdem habe er nicht verhindern können, dass ihm der Rechtsextreme danach noch den Schädel gebrochen habe, mit dem Schraubenschlüssel.

Lange Verfahrensdauer führt zu Erinnerungslücken

Ein Mann, der am Tattag mit dem Rennrad auf derselben Strecke unterwegs war wie die beiden Journalisten und ihre rechtsextremen Verfolger, sprach von einer lebensgefährlichen Verfolgungsjagd mit „extrem erhöhter Geschwindigkeit“: „Das war direkt Stoßstange an Stoßstange. Motorlärm. Quietschende Reifen.“ Als er dann zum Ort der eigentlichen Auseinandersetzung gekommen sei, habe er ein zerstörtes Fahrzeug und einen auf dem Boden hockenden, blutüberströmten Mann gesehen. Das „Verfolgerauto“ dagegen sei fluchtartig weggefahren – und hätte ihn um ein Haar überfahren. Auch das passt eher nicht zur Darstellung der Neonazis, sie hätten sich nur gegen Angriffe ihrer Widersacher verteidigt.

Fast dreieinhalb Jahre hat die thüringische Justiz ins Land gehen lassen, ohne das Fretterode-Verfahren zur Verhandlung zu bringen. Dem Erinnerungsvermögen der Zeug*innen war das erkennbar wenig zuträglich. Gelegentlich aber schienen die Erinnerungslücken auch andere Gründe zu haben. Ein Mann aus Fretterode, dessen Auto vom Wagen der Journalisten touchiert wurde, als sie rückwärtsfahrend vor dem mit einem riesigen Schraubenschlüssel bewaffneten Nordulf H. flüchteten, redete gerne über diese „Unfallflucht“. Über ein Gespräch mit Thorsten Heise kurze Zeit später lieber nicht. „Ich habe keine Lust, irgendwelche anderen politischen Auseinandersetzungen auszubaden“, druckste er herum.

„Hat Sie jemand unter Druck gesetzt?“

Bei der Polizei war er noch offenherziger gewesen. Da hatte er erzählt, wie ihm Heise damals nahegelegt habe, gegenüber den Ermittlern die Verfolgungsjagd zu verschweigen. Eine Aussage, die er vor Gericht nun partout nicht wiederholen wollte. „Sie machen den Eindruck eines Menschen, der Angst hat“, befand Oberstaatsanwalt Ulf Walther. „Hat Sie jemand unter Druck gesetzt?“ – „Nein“, antwortete der Zeuge knapp.

Für den Prozess sind mittlerweile Verhandlungstermine bis Anfang Dezember angesetzt.

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