Hintergrund

Die AfD Bayern und das Minarettverbot – ein Beleg zur Verbotsdebatte

Die gegen die AfD gesammelten Belege bestehen meist aus Einzeläußerungen diverser Funktionäre. Partei- und Wahlprogramme gelten allgemein als wenig nutzbar für ein Verbotsverfahren. Der Landesverband Bayern hat allerdings mit der stärksten denkbaren Zurechnung eine Forderung beschlossen, in der die höchsten Gerichte einen Angriff auf die Menschenwürdegarantie sehen: das pauschale Verbot von Minaretten.

Donnerstag, 20. November 2025
Thomas Witzgall
Forderung nach einem AfD-Verbot auf einer Kundgebung im München
Forderung nach einem AfD-Verbot auf einer Kundgebung im München

Dass die höchsten bundesdeutschen Gerichte in der Forderung nach einem Verbot von Minaretten einen Angriff auf den zentralen Wert der Verfassung sehen, konnte bereits 2017 im NPD-Urteil nachgelesen werden. Den Karlsruher Richtern war das Ansinnen des damaligen Kreisverbandes Berlin nach einem „Abriss aller Minarette“ eine eigene Randnummer wert. Die Aussage stand damals schon ohne weitere inhaltliche Zusätze als Beleg für sich. 

Die Forderung nach einem Minarettverbot war den Richtern des Bundesverfassungsgerichts beim NPD-Verbot eine eigenständige Randnummer wert, Az 2 BvB 1/13
Die Forderung nach einem Minarettverbot war den Richtern des Bundesverfassungsgerichts beim NPD-Verbot eine eigenständige Randnummer wert, Az 2 BvB 1/13

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen konkretisierte in seiner Entscheidung zur Einstufung der AfD vom Mai 2024 noch dahingehend, dass es nicht nur einen Eingriff in die Religionsfreiheit darstelle, sondern die Menschenwürdegarantie verletze. Wenn alle Religionsgruppen ihre Kultgebäude frei bauen dürften und nur Muslime eingeschränkt werden, liege eine konkrete Diskriminierung vor – und das auch unabhängig von der Frage, ob Muslime für ihre Religionsausübung zwingend auf Moscheen bzw. Moscheen mit Minaretten angewiesen seien. Hier werden Muslimen gleiche Rechte pauschal vorenthalten, und ein gleichberechtigter Status ist für sie nicht erreichbar, solange sie Muslime sind.

Pauschales Minarettverbot verletzt die Menschenwürde - so das Oberverwaltungsgericht NRW im Mai 2024, Az. 5 A 1218/22
Pauschales Minarettverbot verletzt die Menschenwürde - so das Oberverwaltungsgericht NRW im Mai 2024, Az. 5 A 1218/22

In der Revision gegen das Urteil aus Münster beim Bundesverwaltungsgericht hatte die AfD auch die Einstufung als Angriff auf die Menschenwürde gerügt. Nach ihrer Sicht verletze ein Verbot nur die Religionsgemeinschaft als juristische Person und nicht das einzelne Individuum.

Die Leipziger Richter sahen aber keinen Grund für eine revidierende Entscheidung. Das angefochtene Urteil mache klar, dass am Ende der (gläubige) Muslim als Person von der Einschränkung betroffen ist, und schloss den Bogen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2017: Wird einer Gruppe (hier Muslimen) unter Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 des Grundgesetzes nur ein rechtlich abgewerteter Status zugebilligt, ist das als Verstoß gegen die Menschenwürde zu werten.

Landesparteitag übernimmt Forderung ohne Widerspruch

Die AfD Bayern behandelte das Thema Minarette im Landeswahlprogramm für die Landtagswahl 2023 im Kapitel „Asyl und Migration“. Beim Bau von Moscheen sei das Baurecht „streng auszulegen“. Bedenken von Anwohnern solle wohl besonderes Gewicht beigemessen werden, wenn es weiter heißt, es sei „insbesondere auf die Wahrung des Nachbarschaftsfriedens zu achten“. 

Der Bau von Minaretten wird zur Machtdemonstration deklariert und pauschal abgelehnt. Die Forderung wird im Kapitel „Heimat und Kultur“ erneut bekräftigt und dort als „kultureller Fremdkörper“ und Zerstörer der Kulturlandschaft bezeichnet. Eine recht eindeutige Positionierung mit Blick auf die gerichtlich bestätigten Vorhalte gegen die Partei – auch in Sachen Vorwurf eines diskriminierenden Kulturvorbehalts, was insbesondere dem formal aufgelösten Flügel vorgeworfen wurde.

Änderungsantrag "Islam 3" zum Landeswahlprogramm für den Landesparteitag 2023 der AfD Bayern - Verpixelung Endstation Rechts
Änderungsantrag "Islam 3" zum Landeswahlprogramm für den Landesparteitag 2023 der AfD Bayern - Verpixelung Endstation Rechts

Wie Unterlagen zeigen, war das Minarettverbot nicht im Entwurf des Landeswahlprogramms enthalten. Dem Parteitag als höchstem Beschlussgremium war es also gesondert wichtig, diese Forderung auf der Versammlung in Greding im Mai 2023 explizit noch über den „Änderungsantrag Islam 3“ mit aufzunehmen.

Antragsteller waren unter anderem der heutige Landtagsabgeordnete Florian Köhler, der oberfränkische Bezirksrat Mario Schulze, die Oberpfälzer Bezirksvorsitzende Claudia Marino, Pascal Pfannes vom Kreisvorstand der AfD Augsburg-Land sowie der nach seiner Rede auf einem AfD-Bundesparteitag wegen Volksverhetzung verurteilte Erdinger Peter Juncker.

Für die Antragsteller begründet es Pfannes auf der Bühne, dass aus seiner Sicht ein Minarett nicht notwendig zur Religionsausübung sei. Mit einem ähnlichen Redebeitrag beim AfD-Bundesparteitag 2025 findet sich Pfannes im Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung der Partei wieder. Widerspruch oder Diskussionsbedarf sahen die Mitglieder nicht. Die Forderung wurde ins Wahlprogramm übernommen.

Dabei hat der Parteitag gezeigt, dass auch die AfD Bayern beim Thema Islam um einzelne Worte und Forderungen ringen kann. So gab es eine größere Debatte, ob die Überschrift des Kapitels heißen solle, der Islam „gehöre nicht“ bzw. „passe nicht“ zu Bayern. Zudem gab es Diskussionen, ob es in der Headline „Islam“ oder „politischer Islam“ heißen solle.
 

Von ihr kam im Laufe der Debatte die weitgehendste Forderung nach Einschränkungen für Muslime: Ekaterina Gutner, hier bei einer Demonstration des rechtsextremen Team Menschenrechte Nürnberg im April 2025
Von ihr kam im Laufe der Debatte die weitgehendste Forderung nach Einschränkungen für Muslime: Ekaterina Gutner, hier bei einer Demonstration des rechtsextremen Team Menschenrechte Nürnberg im April 2025

Hier waren alle möglichen Stimmen vertreten, etwa die Aussage der Nürnberger AfD-Aktivistin Ekaterina Gutner, die „jeden“ Islam ablehnte, einen klaren Kulturvorbehalt formulierte und jede öffentliche, gerade auch kollektive Religionsausübung ablehnte. „Wer dummerweise zu einer anderen Religion gehöre als dem Christentum, soll es ausüben, aber so, dass niemand es sieht!“ Das ginge dann auch etwa gegen das Judentum, dem sie sich wohl selbst angehörig fühlt. Die lokale Israelitische Kultusgemeinde soll ihre Zugehörigkeit allerdings in Zweifel ziehen.

AfD-Funktionäre gestehen Verschleierung ihrer eigentliche Ziele mit Hinblick auf den Verfassungsschutz

Pfannes plädierte mit Blick auf eine ähnliche Äußerung Horst Seehofers für die Version „Der Islam gehört nicht“ und wollte die Christsozialen hier nicht links überholen. Der Landtagsabgeordnete Andreas Winhart gestand offen ein, dass die zurückhaltende Formulierung allein mit Blick auf den Verfassungsschutz gewählt wurde, damit dieser nicht eine Einschränkung der Religionsfreiheit moniere. Sein Fraktionskollege Ferdinand Mang war für die Beibehaltung des Zusatzes „politischer“ vor dem Begriff „Islam“.

Der Münchner AfD-Funktionär Thomas Baack erklärte für den federführenden Landesfachausschuss, die ursprüngliche Wortwahl sei bewusst „sanft“ gewählt worden, auch mit Blick auf einen damals parallel laufenden Prozess gegen Michael Stürzenberger. Er hoffte zudem mit der Einschränkung auf Stimmen von „Kulturmuslimen“ für die AfD.

Pfannes lehnte dieses Ansinnen wiederum ab, auch wenn er es begrüßte, dass sich die „angesprochenen konservativen türkischen Bürger mit deutschem Pass“ – ein klarer Hinweis auf ein ethnisches Volksverständnis – dann gegebenenfalls für das AfD-Programm interessieren könnten. Er sah ein Recht darauf, nicht öffentlich mit „dem Islam“ konfrontiert zu werden, etwa durch den Muezzinruf.
 

Im Rahmen des Urteils zur NPD verwiesen die Verfassungsrichter auf den Umstand, dass Parteien ihre eigentliche Ziel mit Blick auf ein Verbot verschleiern können. Dann sei eindeutig auf die eigentlichen Ziele abzustellen und ein bewusst harmloses Programm kann ignoriert werden, Az 2 BvB 1/13
Im Rahmen des Urteils zur NPD verwiesen die Verfassungsrichter auf den Umstand, dass Parteien ihre eigentliche Ziel mit Blick auf ein Verbot verschleiern können. Dann sei eindeutig auf die eigentlichen Ziele abzustellen und ein bewusst harmloses Programm kann ignoriert werden, Az 2 BvB 1/13

Am Ende setzte sich hier die ursprüngliche Formulierung „politischer Islam passe nicht“ durch, nachdem ein weiteres Mitglied des Landesfachausschusses, Wolfgang Koch, erklärt hatte, im Vordergrund stünde bei der Wortwahl „der Schutz der Partei“. Ein klarer Hinweis auf einen Unterschied zwischen den erklärten und den eigentlich angestrebten Zielen. Im NPD-Urteil von 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht erklärt, entscheidend zur Bewertung seien „die wirklichen Ziele der Partei, nicht die vorgegebenen“.

Forderung war schon Teil des Europawahlprogramms

Schon vor dem bayerischen Landesverband fand sich die Forderung auch im Europawahlprogramm der Bundes-AfD für 2019 im Kapitel „Inneres, Recht und Justiz“. Das Programm für 2024 traf dagegen trotz breiter Beschäftigung mit dem Islam keine Aussagen zu Minaretten und Moscheen. Allerdings war den Gerichten bei früheren verfassungsrechtlich bedenklichen Äußerungen die stillschweigende Aufgabe einer Position, etwa durch Weglassen, zu wenig, und sie forderten für eine Aufhebung der Zurechnung eine explizite Abkehr und Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit. 
 

Im Urteil zur Jungen Alternative stellten die Richter des Oberverwaltungsgerichts NRW klar, dass eine dezidierte und öffentliche Abkehr von verfassungsfeindlichen Positionen verlangt wird, Az. 5 A 1217/22 aus dem Mai 2024
Im Urteil zur Jungen Alternative stellten die Richter des Oberverwaltungsgerichts NRW klar, dass eine dezidierte und öffentliche Abkehr von verfassungsfeindlichen Positionen verlangt wird, Az. 5 A 1217/22 aus dem Mai 2024

Die aus der AfD heraus um die heutige Bundestagsabgeordnete Christina Baum initiierte Initiative „Kandel ist überall“ wandte sich in ihrem Manifest nicht nur gegen Minarette, sondern gegen Moscheen im Allgemeinen. Der Verfassungsschutz sah trotz weiterer bedenklicher Forderungen damals keinen Anlass zur Beobachtung der Gruppe, in der weitere AfD-Funktionärinnen aktiv waren. 

AfD-Fraktion brachte Angriff auf die Menschenwürde als Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag ein

Auch die bayerische AfD-Landtagsfraktion wurde in dem Thema bereits tätig. In ihrem allerersten Gesetzentwurf nach Einzug in den Bayerischen Landtag sollte ein pauschales Verbot in der bayerischen Bauordnung verankert werden. Das von den demokratischen Fraktionen abgelehnte Ansinnen wurde im Februar 2024 unter dem Namen „Bayerisches Kulturschutzgesetz“ ein zweites Mal in den Landtag eingebracht.
 

Der frühere NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel wird im Urteil zur NPD mit der Strategie zitiert, Forderungen zunächst auf unbeliebte Gruppen zu beschränken, um sie dann - einmal akzeptiert - auch auf weitere Gruppen auszudehnen. Die AfD könnte ähnliche Gedanken hegen. Az. 2 BvB 1/13
Der frühere NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel wird im Urteil zur NPD mit der Strategie zitiert, Forderungen zunächst auf unbeliebte Gruppen zu beschränken, um sie dann - einmal akzeptiert - auch auf weitere Gruppen auszudehnen. Die AfD könnte ähnliche Gedanken hegen. Az. 2 BvB 1/13

Obwohl die höchsten deutschen Gerichte hier eine gefestigte Sichtweise formuliert haben, dürfte das Thema wenig geeignet sein, die Mehrzahl der Bevölkerung für die Gefahren zu sensibilisieren, die von der AfD für die Menschenwürde, den Gleichheitsgrundsatz und den Pluralismus ausgehen. Hier könnte auch für die Partei ein Prinzip zum Tragen kommen, mit dem der frühere sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel Eingang in die Belege zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 fand. Er riet der Partei, die „Ausländerfrage“ auf die „Moslemfrage“ zuzuspitzen und „als Projektionsfläche für all das anzubieten, was den Durchschnittsdeutschen an Ausländern“ störe. Habe die Partei das Prinzip etabliert, könnten so auch „andere Ausländergruppen“ politisch getroffen werden. 

Aus einer Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der bayerischen AfD-Landtagsfraktion Rene Dierkes, die klar mit dem Gedanken spielt, die heterosexuelle Bevölkerungsmehrheit dürfe sich an Sichtbarkeit von Homosexualität im öffentlichen Raum stören, Drucksache 19/1864
Aus einer Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der bayerischen AfD-Landtagsfraktion Rene Dierkes, die klar mit dem Gedanken spielt, die heterosexuelle Bevölkerungsmehrheit dürfe sich an Sichtbarkeit von Homosexualität im öffentlichen Raum stören, Drucksache 19/1864

Auf die AfD übertragen bedeutet das: Wurde ein „Kulturvorbehalt“ erst einmal etabliert und damit das Prinzip, dass Muslime diskriminierend ungleich behandelt werden dürften, insbesondere die konstruierte Mehrheitsgesellschaft ein Recht darauf hätte, den öffentlichen Raum zu bestimmen und dort nicht mehr mit Elementen der pluralistischen Gesellschaft „belästigt“ zu werden, könnte das auf weitere Gruppen ausgedehnt werden – etwa auf die Sichtbarkeit von Homosexualität in der Öffentlichkeit. An Stimmen aus der AfD etwa zu Regenbogenflaggen und CSDs fehlt es nicht. 

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