Coburg: 3 Jahre 6 Monate Jugendstrafe für unbelehrbaren NSU-Fan
Fast dreißig Anklagepunkte, hauptsächlich rechtsextreme Schmierereien, legte die Staatsanwaltschaft Coburg einem 21jährigen aus Redwitz im Landkreis Kronach zur Last. Am Freitag, den 25.10.2013, wurde der junge Rechtsextremist in 22 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er gab sich im Rahmen der Untersuchungshaft und Verhandlung unbelehrbar und verherrlichte die Taten des NSU in einem Ausmaß, das selbst den erfahrenen Vorsitzenden Richter der großen Jugendkammer des Landgerichts schockierte.
Am verschiedenen Wochenende im März, April und Mai 2012 überzog der Angeklagte Michael M. im Zusammenspiel teils mit Gesinnungsgenossen die Stadt Kronach und seinen Wohnort Redwitz mit rechtsextremen Schmierereien, verbotenen Zeichen und Parolen. Betroffen waren davon u.a. etliche Kronacher Schulen, ein Supermarkt und ein Schwimmbad. Geschädigt wurden neben der Stadt Kronach und der Gemeinde Redwitz private Hauseigentümer, Unternehmen, ein Fußballverein und die evangelische Gemeinde in Redwitz. Der Schaden lag im oberen vierstelligen Bereich.
Verwendet wurden allerlei Losungen, besonders die Kürzel „NS“ und „NS KC“ [KC = Autokennzeichen für Kronach]. Das „S“ war dabei jeweils in Form der sog. Sigrune geschrieben. Hinzu kamen Hakenkreuze, die Parolen „Ruhm und Ehre der Waffen SS“, „“Freiheit statt BRD“, „Freiheit für Axel Reitz“, „Freiheit für Beathe [sic] Zschäpe“, Huldigungen auf „Blood and Honour“ und den NSU.
Die Parole „Scheiß Jude“ erweiterte die Anklage um den Straftatbestand der Volksverhetzung. In einigen Fällen wurden zusätzlich noch Aufkleber der Kameradschaftsnetzwerke „Freies Netz Süd“ und „Division Franken“ sowie der Jungen Nationaldemokraten verklebt.
Nicht angelastet wurde dem Angeklagten von Seiten der Kammer eine Schmiererei in Schney bei Lichtenfels. Über ihre Internetseite hatte damals die Coburger Kameradschaft „Fränkischer Heimatschutz“ die dort ansässige Franken-Akademie als „verdeckte Kaderschmiede für Linksextremisten“ verunglimpft und zum „Besuch“ aufgefordert. Einer oder mehrere Täter „lieferten“ dann auch wenige Tage später und beschmierten einen Torbogen nahe der Bildungseinrichtung mit rechten Parolen.
Diese Tat und wenige andere aus der Anklageschrift wurden mit blauer Farbe ausgeführt. Da man bei dem Angeklagten aber keine solche Spraydose fand, sondern nur die Farben Rot und Schwarz, fehlte dem Gericht die nötige Sicherheit zur Verurteilung in diesen Punkten, auch wenn Parolen und Schriftzüge ähnlich waren Der Angeklagte hatte insgesamt einen Teil der Vorwürfe eingeräumt und sich dafür entschuldigt, einen anderen Teil bestritten.
Zu den Sachbeschädigungen kamen Propagandadelikte im Internet und der Besitz von verbotenen Messern und Munition. Der Angeklagte hatte im April 2011 als „Arische Musikfraktion“ u.a. den Liedtext des Horst-Wessel-Lieds auf Youtube hochgeladen.
Der laut Neuen Presse schon achtfach vorbestrafte M. hatte auch noch in Untersuchungshaft seine Gesinnung radikal untermauert. Dort hatte er eine laut Landeskriminalamt „in sich stimmige“ Anleitung zum Bombenbau verfasst. Es besaß nicht nur Munition, sondern weilte zum Schießtraining in Tschechien, wie sich laut Beobachtern im Prozess ergab.
Im Rahmen der Verhandlungen wurden Passagen aus der Gefängnispost des Angeklagten verlesen, die im Rahmen der üblichen Kontrolle aufgefallen waren. Richter Amend rief ihm eigentlich widerstrebend einige wenige dieser Passagen im Rahmen der Urteilsverkündung in Erinnerung. Der Angeklagte benutzt die NSU-Losung „Taten statt Worte“, lobte die im Münchner NSU-Prozess Angeklagten („Helden“) als Leute, die „nicht gequasselt, sondern gehandelt“ hätten. Er selbst wolle sich auch nicht „vom Judenstaat brechen“ lassen, „gehe über Gräber“, denn „am Ende liegt Germania“. Amend hielt den Angeklagten insgesamt für gefährlich, für eine längere Unterbringung in einer
geschlossenen Anstalt seien aber die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Die Höhe der Jugendstrafe, 3 Jahre und 6 Monate, sei zudem durch das Erwachsenenstrafrecht begrenzt, über das er auch unter Erziehungsaspekten bei Jugendlichen nicht hinausgehen dürfe. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre beantragt. Betonen wollte Richter Amend am Ende noch einmal deutlich, dass hier nicht die Gesinnung des Täters zur Verurteilung anstand, sondern seine Taten, wo sie in Konflikt mit der geltenden Rechtsordnung getreten seien.
Die Verteidigung hatte der in der rechtsextremen Szene beliebte Anwalt Stefan Böhmer (Erlangen) übernommen. Er verwies in seinem Plädoyer darauf, der Angeklagte habe seine Radikalität bisher lediglich in Wort und Bild ausgedrückt, ein Großteil der Taten sei auf Alkoholeinfluss zurückzuführen und ein insgesamt jugendhaftes Verhalten. Seiner Meinung nach sollte die Strafe höchstens bei 2,5 Jahren liegen. Über eine Revision werde nachgedacht, so Böhmer auf die abschließende Rechtsmittelbelehrung.