Bundesverfassungsgericht
Chronisch klammer NPD sollen staatliche Gelder entzogen werden
Das Bundesverfassungsgericht will am 4. und 5. Juli über den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandeln. Die älteste rechtsextreme Partei Deutschlands will sich am Wochenende auf einem Parteitag im sächsischen Riesa zudem umbenennen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte heute mit, dass die Verhandlung zur Parteienfinanzierung bezüglich der NPD nun terminiert sei. Es ist das erste Verfahren dieser Art. Anlass ist das gescheiterte Verbotsverfahren 2017. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht die NPD zwar als verfassungsfeindlich eingestuft. Zugleich sei aber die rechtliche Grundlage nicht gegeben, weil die geschwächte und marginalisierte Partei keine wirkliche Gefahr für die heutige Demokratie darstelle.
Bei der Urteilsverkündung regte der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, im Januar 2017 jedoch an, der „verfassungsändernde Gesetzgeber“ könne über einen Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung nachdenken. Als Reaktion darauf fügte der Bundestag Mitte 2017 die Möglichkeit hierfür in den Parteienartikel 21 des Grundgesetzes ein. Parteien, die die freiheitliche demokratische Grundordnung „beeinträchtigen“ und die Demokratie „gefährden“, können demnach von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.
Gesamtnote Mangelhaft
Die NPD wurde 1964 gegründet und erzielte bis Mitte der 1970er Jahre Wahlerfolge in der alten Bundesrepublik an. Später verlor sie an Bedeutung. Nach der Wiedervereinigung erzielte sie insbesondere in Ostdeutschland neue Wahlerfolge. Unterdessen gilt die NPD aber als marginalisiert. In seinem Buch „Irrtum NPD“ attestierte der frühere Bundeschef Holger Apfel der Partei im Jahr 2017 die Gesamtnote mangelhaft. Dank „des Staubsauger-Phänomens der AfD“ werde die NPD weiter an Bedeutung verlieren, beschrieb Apfel das Dilemma seiner früheren Partei. Unterdessen erlebt die AfD ein Umfragehoch nach dem anderen.
Ein erstes NPD-Verbotsverfahren scheiterte 2003 daran, dass die Partei mit V-Leuten durchsetzt war. In einem neu angestoßenen Verbotsverfahren stellte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 zwar fest, dass die NPD eindeutig verfassungsfeindlich und wesensverwandt mit dem historischen Nationalsozialismus sei. Gleichwohl sei die Partei bedeutungslos geworden. Aufgrund des Hinweises von Voßkuhle, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ihren Antrag dazu im Jahr 2019. Die NPD scheiterte zwischenzeitlich bei mehreren Wahlen und erhielt schon deswegen kaum noch Gelder aus der Parteienfinanzierung.
Namens- und Strategiewechsel
Schon länger will die NPD sich umbenennen. Der neue Namen „Die Heimat“ respektive „Heimat“ kursiert dabei schon einige Zeit in Parteikreisen. Auf dem Parteitag am morgigen Samstag in Riesa soll diese Umbenennung nun vollzogen werden. Sie war vor einem Jahr bei einem Parteitag in Hessen noch knapp gescheitert. Laut Pressemitteilung soll die NPD zudem zu einer „Organisation“ umgewandelt werden „vor allem [für] Netzwerker und Förderer im Widerstand gegen die herrschenden Zustände“. 2022 hatte es dazu geheißen, man werde künftig „Netzwerker, Dienstleister, punktueller Bündnispartner und regionaler Motor von Bürgerprotesten und regierungskritischen Initiativen“ werden. Ob sich der angestrebte Wandel auf die anstehende Gerichtsverhandlung auswirkt, ist noch unklar.
Das Bundesverfassungsgericht will Anfang Juli generell prüfen, ob es sich bei der Neuregelung der Parteienfinanzierung aus Juni 2017 um „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ handelt. Das Gericht prüft in der Verhandlung gleichwohl auch noch einmal, wie sich die NPD seit 2017 entwickelt hat. Sollten die Karlsruher Richter den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung bestätigen, würden auch die Steuervergünstigungen für Spenden und andere Zuwendungen an die Partei entfallen.