Bundesgerichtshof kassiert Quasi-Freispruch
Chemnitzer Neonazi-Hetzjagd kommt neu vor Gericht
Fast acht Jahre nach den Angriffen von Neonazis auf Gegendemonstrant*innen in Chemnitz hat der Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil gegen den mutmaßlichen Haupttäter aufgehoben. Die per Urteil ergangene Einstellung des Verfahrens gegen den Braunschweiger Kampfsportler Lasse R. sei rechtsfehlerhaft. Jetzt muss das Verfahren gegen den 27-Jährigen vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Chemnitz neu aufgerollt werden.
27 Angeklagte und keine einzige Verurteilung: So sah bislang die strafrechtliche Bilanz nach einer Hetzjagd von Neonazis auf linke Gegendemonstrant*innen in Chemnitz aus. Doch das könnte sich jetzt ändern, zumindest ein bisschen.
Fast acht Jahre nach den Angriffen vom 1. September 2018 hob der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig am Mittwoch den Quasi-Freispruch gegen den Braunschweiger Neonazi Lasse R. auf. Der heute 27-jährige Kampfsportler war von Betroffenen als einer der Haupttäter identifiziert worden. Trotzdem hatte das Landgericht Chemnitz das Verfahren gegen ihn im vergangenen Jahr per Urteil eingestellt.
Fast sieben Jahre nach gewalttätigen Übergriffen in Chemnitz wurde jetzt das Urteil gegen vier Rechtsextreme gesprochen. Die Männer waren Teil einer organisierten Neonazi-Gruppe, die gezielt Jagd auf politische Gegner machte. Doch die Angeklagten gehen straflos aus:
— ENDSTATION RECHTS. (@endstationrechts.bsky.social) 28. August 2025 um 12:41
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„Das Urteil weist Rechtsfehler auf“, sagte die Senatsvorsitzende Gabriele Cirener. Auf den Revisionsantrag der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft verwies der BGH das Verfahren zurück nach Chemnitz, wo nun eine andere Strafkammer erneut über den Fall verhandeln muss. Die Freisprüche dreier weiterer Angeklagter bestätigte der 5. Strafsenat jedoch.
Tagelange rechtsextreme Proteste 2018
Nach der tödlichen Messerattacke eines Geflüchteten hatte es in Chemnitz tagelang rechtsextreme Proteste, Ausschreitungen und körperliche Angriffe auf Migrant*innen gegeben. Am 1. September 2018 kam es schließlich zum großen Schulterschluss der extremen Rechten: AfD, Pegida und „Pro Chemnitz“ marschierten gemeinsam mit Neonazis und rechten Fußball-Hooligans auf. Mehr als 8000 Teilnehmer*innen folgten dem Aufruf, etliche von ihnen gewaltbereit.
Alle reden von Aiwanger. Ich noch mal von Maaßen und SEINER gezielten Desinformation 2018. https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100229914/neue-analyse-zur-hetzjagd-in-chemnitz-so-falsch-lag-hans-georg-maassen.html
— Lars Wienand (@larswienand.bsky.social) 26. August 2023 um 19:19
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Nach dem Ende des vermeintlichen „Trauermarschs“ ging eine Gruppe auf Jagd nach Menschen, die an der Gegenkundgebung „Herz statt Hetze“ teilgenommen hatten. Unter Schlachtrufen wie „Adolf Hitler Hooligans“ griffen die Neonazis kurz nacheinander an vier Orten an.
Betroffene berichteten von Faustschlägen und Schubsen, von Bedrohungen und Beleidigungen, von Demoplakaten und Fahnen, die ihnen aus der Hand gerissen und zerstört wurden. Noch am selben Abend stellte die Polizei die Personalien von 14 der mutmaßlichen Täter fest, darunter bekannte rechte Aktivisten und Kampfsportler aus verschiedenen Bundesländern. Weitere 13 konnten in der Folge ermittelt werden.
Halbherzige Ermittlungen
Doch der erste Prozess begann erst nach mehr als fünf Jahren. Entsprechend schwer fiel es Zeug*innen, sich an einzelne Angreifer zu erinnern. Zudem waren die Ermittlungen nicht nur langsam, sondern auch halbherzig geführt worden. Weder wurden Blutspuren auf der Kleidung der Tatverdächtigen untersucht noch Handys oder Computer beschlagnahmt, um mögliche Absprachen festzustellen.
Bis Betroffene ihre Aussage zu Protokoll geben konnten, verging mitunter ein Jahr und mehr. Beim Staatsschutz der Polizeidirektion Chemnitz war eine einzige Beamtin zuständig – und fühlte sich so allein gelassen, dass sie irgendwann eine Überlastungsanzeige schrieb.
Die Folge: Nicht ein einziger Angeklagter wurde verurteilt, gegen etliche wurde das Verfahren sogar ohne jede Verhandlung eingestellt. Bei einem aber waren sich die meisten Betroffenen auch nach all den Jahren immer noch sicher gewesen: Lasse R. sei so etwas wie der Anführer gewesen. Dennoch befand das Landgericht, dass sich dem einschlägig vorbestraften Neonazi keine eigenhändige Körperverletzung nachweisen lasse.
BGH kritisiert zu enge Maßstäbe
Ein Fehler, meinte der BGH. „Das Gericht hat den Maßstab viel zu eng angelegt“, bemängelte Richterin Cirener. Es hätte auch prüfen müssen, ob sich Lasse R. als Mittäter, Anstifter oder Helfer schuldig gemacht haben könnte. „Der Angeklagte ist hervorgetreten als besonders aggressiv und als einer, der Anweisungen erteilt hat an andere.“
Eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs hatte das Landgericht abgelehnt, weil die Gruppe der Angreifer zu klein gewesen sei. Aus den sehr unterschiedlichen Aussagen der Zeug*innen, die zum Teil nur zwei, zum Teil bis zu 30 Rechtsextreme gesehen haben wollten, folgerten die Chemnitzer Richter*innen: Mehr als zehn werden es schon nicht gewesen sein. Und das seien zu wenige. In der Verhandlung hatte der BGH-Senat deutliche Skepsis gegenüber diesem Vorgehen durchscheinen lassen. Im Urteil hielt sich Cirener zu dieser Frage jedoch bedeckt.
Bei den drei Mitangeklagten wäre ein Freispruch in jedem Fall geboten gewesen, erklärte die Senatsvorsitzende. Denn das Chemnitzer Gericht habe nicht feststellen können, dass sich das Trio der Gruppe der neonazistischen Angreifer angeschlossen habe, um selbst Gewalttaten zu begehen. So zweifelhaft diese Bewertung aus Sicht von Beobachter*innen des damaligen Prozesses sein mag, der BGH ist daran gebunden: In Revisionsverhandlungen findet keine Sachverhaltsaufklärung mehr statt, es geht ausschließlich um mögliche Rechtsfehler.
Vorsitzende bemängelt lange Verfahrensdauer
Vergeblich blieb darum auch die Bitte von Verteidiger Heiko Schönfelder um Mitleid mit Lasse R.: „Er ist mittlerweile verheiratet, hat ein Kind, arbeitet, nimmt an solchen Sachen nicht mehr teil.“ Und bereits die Verhandlung in Chemnitz sei „anstrengend“ und „eine Leistung“ für ihn gewesen.
Nebenklageanwältin Kati Lang, die einen Betroffenen der Hetzjagd vertritt, zeigte sich nach dem Urteil zufrieden: „Der BGH hat den Weg eröffnet, dass es wenigstens beim Hauptverdächtigen noch zu einer Verurteilung kommen kann.“
Und sie sei dankbar für die verständnisvollen Worte, die die Senatsvorsitzende an ihren Mandanten gerichtet hatte. „Es ist für einen Rechtsstaat kein gutes Zeugnis“, hatte Cirener gesagt, „wenn ein Verfahren so lange dauert.“
Anderer Täter wies sich selbst in Psychiatrie ein
Zuletzt hatte das Landgericht Chemnitz im März dieses Jahres das Verfahren gegen Pierre B. eingestellt, einen notorischen Gewalttäter und gescheiterten Oberbürgermeisterkandidaten der neonazistischen Kleinstpartei „Die Rechte“ in Braunschweig.
Er hatte sich bereits Ende 2023 seinem Prozess in Chemnitz entzogen, indem er sich selbst in die Psychiatrie einwies – und kurz darauf auf Fotos im Internet auftauchte, die ihn beim Silvesterfeiern mit seinen Kameraden zeigten, unter anderem mit Lasse R.
Das Chemnitzer Landgericht ersparte ihm dennoch die Verhandlung, weil er zwischenzeitlich in einer anderen Sache zu einer achtzehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Wegen des Rabatts, den es bei der Gesamtstrafenbildung in Deutschland gibt, wäre eine Strafe aus Chemnitz nicht mehr ins Gewicht gefallen, meinte das Gericht und klappte auch seine Akte zu.