Bundesministerium beurlaubt Beamten wegen Veröffentlichungen in rechtsextremen Publikationen
Dem Beamten wird vorgeworfen, Texte für die Webseite "Staatsbriefe - Für Selbstbestimmung aus deutschem Geist" und der österreichischen Zeitung "Die Aula" verfasst zu haben.
In den Staatsbriefen nannte Schüßlburner den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch, der unter anderem die Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung ahndet, "schädlich" und "verfassungswidrig". In der Zeitschrift "Die Aula" bezeichnete er das Verbot, öffentlich Hakenkreuzfahnen zu zeigen, ebenfalls als verfassungswidrig. Angeblich soll dem Ministerium schon länger bekannt sein, welcher Ideologie Schüßlburner angehört. So soll er laut Tagesspiegel mehrfach durch extreme Parolen aufgefallen sein und im Verfassungsschutzbericht 2003 Erwähnung gefunden haben.
In den Staatsbriefen nannte Schüßlburner den Paragraphen 130 Strafgesetzbuch, der unter anderem die Leugnung des Holocaust als Volksverhetzung ahndet, "schädlich" und "verfassungswidrig". In der Zeitschrift "Die Aula" bezeichnete er das Verbot, öffentlich Hakenkreuzfahnen zu zeigen, ebenfalls als verfassungswidrig. Angeblich soll dem Ministerium schon länger bekannt sein, welcher Ideologie Schüßlburner angehört. So soll er laut Tagesspiegel mehrfach durch extreme Parolen aufgefallen sein und im Verfassungsschutzbericht 2003 Erwähnung gefunden haben.