Brauner Gastwirt mit Geschäftssinn

Der 33-jährige Neonazi Tommy Frenck aus der thüringischen Gemeinde Kloster Veßra ist vom Landgericht Meiningen wegen Volksverhetzung nun auch in zweiter Instanz verurteilt worden.

Freitag, 26. Juni 2020
Horst Freires

Frenck will sich weiter zur Wehr setzen und hat Revision angekündigt. Anklagepunkt ist ein Facebook-Post aus 2018, als auf Frencks Nutzerprofil im Zusammenhang mit dem 20. April (Hitler-Geburtstag) ein Schnitzel für 8,88 Euro angeboten wurde. Dazu waren die Bemerkungen „Wir feiern Geburtstag“ und „Nur gültig am 20. April 2018“ zu lesen, außerdem war Frenck abgebildet, wie er ein T-Shirt mit teils verdeckter Aufschrift „HTLR“ getragen hatte.

Wie bereits das Amtsgericht Hildburghausen hat nun auch die Berufungsinstanz in Meiningen den Vorgang im Gesamtkontext von bekannten Codes der rechten Szene dies als eine Huldigung der Person Hitler gewertet und daher als Volksverhetzung und Verherrlichung des Nationalsozialismus betrachtet. Auch beim Strafmaß von 50 Tagessätzen à 50 Euro schloss sich das Landgericht Meiningen dem Vorgängerurteil aus dem Vorjahr an.

Juristische Auseinandersetzung um Immobilie

Freimütig berichtet der Neonazi und Kommunalpolitiker vom „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ über das neuerliche Urteil, spielt den Fall aber selbst bei einer möglichen und dann endgültigen Verurteilung im Revisionsprozess herunter, indem er mitteilt: „Selbst wenn die Revision (...) nicht erfolgreich wäre, wäre ich nach wie vor nicht vorbestraft.“

In der Vorwoche lud das Verwaltungsgericht in Meiningen zu einem weiteren Termin in Sachen Frenck. Dieser hat dagegen geklagt, dass die Gemeinde gegenüber seinem Gasthof-Erwerb im Jahr 2014 ein Vorkaufsrecht geltend macht und unter anderem auf den Denkmalschutzstatus des Gebäudes hinweist. Wegen dieser kommunalen Intervention ist Frenck bisher noch nicht als Besitzer im Grundbuch eingetragen. Ein Ende der juristischen Auseinandersetzung ist vorerst nicht abzusehen. Nun sollen erst einmal weitere Gutachten gefertigt werden. Frenck kündigte bereits an, im Falle einer juristischen Niederlage vor das Oberverwaltungsgericht ziehen zu wollen.

„Ku-Klux-Klan-Masken“ als Mundschutz

Nicht zuletzt Corona-bedingt musste Frenck seine Rechtsrock-Aktivitäten rund um seinen Gasthof „Zum Goldenen Löwen“ herunterschrauben. Aktuell preist er diverse Devotionalien und Szeneartikel seines Versandhandels „Druck 18“ an – von Tonträgern und Bekleidung bis hin zu Getränken mit Anspielungen an die NS-Zeit und Glorifizierung der Wehrmacht, wenn er neuerdings beispielsweise einen „Reichstrunk“ propagiert. Geschäftstüchtig hatte er bereits im April im Zuge von aufkommender Mund-Nasen-Bedeckungspflicht Kapuzen verkauft, die „Ku-Klux-Klan“-Masken gleichkamen.

Seit Anfang des Jahres versuchte sich Frenck zudem sporadisch als Video-Blogger mit einer Talk-Reihe namens „Gasthaus-Gespräche“. In einer der Folgen gastierte beispielsweise der australische Rechtsrock-Musiker Nigel Brown bei Frenck am Mikrofon. Ende März war NPD-Kader Sebastian Schmidtke Gesprächspartner.

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