Braune Pionierprojekte des Hasses

Das Landgericht verwechselt Tätergruppe bei den „Thiazi“-Prozessen gegen den „Thiazi“-Angeklagten Priem wird Haftbefehl erlassen.

 

Mittwoch, 29. November 2017
Andrea Röpke

Versehentlich verschickte die Pressestelle des Landgerichts Rostock falsche Namen der Beschuldigten im am heutigen Mittwoch beginnenden neuen „Thiazi“-Verfahren.* Die Angeklagten Mario-Aldo E., Ronny H. und Nicolai Wolfgang B. müssen sich demnach erst ab Februar 2018 vor Gericht verantworten. Zur Zeit geht es dagegen um eine andere Tätergruppe im Zusammenhang mit dem neonazistischen „Thiazi“-Portal, dazu gehören der Berliner Neonazi-Rocker Arnulf-Winfried Priem sowie der 42-jährige Alexander Reiner A. aus Ostvorpommern und der 41-jährige Arno W.  Da Priem nicht vor Gericht erschienen war, wurde Haftbefehl gegen den Neonazi erlassen. Nächste Woche soll die Anklageschrift verlesen werden.

Breite Öffentlichkeitswirkung von „Thiazi“

Der 1968 freigekaufte DDR-Häftling Priem war wegen „Hetze und Unzucht“, wie auch „staatsgefährdender Hetze und Propaganda“ verurteilt worden. 1969 trat er der NPD bei und gründete 1974 die „Kampfgruppe Priem“. Seit 1983 führte Priem auch die Kameradschaft „Wotans Volk“ an. 1994 wurde er mit 26 weiteren Neonazis in seiner Wohnung in West-Berlin verhaftet. Die Polizei fand Sprengstoff, Waffen und Molotow-Cocktails. Daraufhin musste der Neonazi-Rocker 1995 eine über dreijährige Freiheitsstrafe wegen Bildung eines bewaffneten Haufens und Verunglimpfung des Staates antreten. Einen Teil seiner Haft verbüßte er als Freigänger.

Zwischen 2009 und 2012 sollen die Angeklagten das mit bis zu 30.000 Nutzern größte deutsche Forum mitbetreut haben. Nach Ansicht des Gerichts hatte „Thiazi“ eine breite Öffentlichkeitswirkung, die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten zudem Volksverhetzung vor. Der Hauptbetreiber von „Thiazi“, der Erzieher Klaus R. aus Barth in Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits Ende 2015 zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, seine Revision soll vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Weitere Beschuldigte kamen glimpflicher davon. Die Verantwortlichen für das „Thiazi“-Forum kamen aus dem gesamten Bundesgebiet. 

„Umschlagplatz für Informationen aus der rechten Szene“

„Inspiration“ fand Heidrun Benneckenstein (geborene Redeker)  als Jugendliche vor allem auf den rechten Internetplattformen „Thiazi“ und „Altermedia“, berichtet die Aussteigerin in ihrem Buch „Ein deutsches Mädchen“. Für sie war „Thiazi“ der wichtigste „Neonazi-Treffpunkt“.  Die Seite war der „Umschlagplatz für Informationen aus der rechten Szene“, auf dem sich Neueinsteiger und Mitläufer mit strammen Neonazis, Skinheads und Nationalisten austauschten. Sie hätten sich laut Benneckenstein gegenseitig das Gefühl gegeben, Teil der „größten germanischen Online-Gemeinschaft“ zu sein.

Gefährliche Ideologie wurde auch auf „Altermedia“ transportiert. Hier waren nicht nur Holocaust-Leugner und Militante unter sich. Auf „Thiazi“ und „Altermedia“ wurde eine Art radikales „Fern-Studium“ für Interessierte betrieben. Hoheit über das Geschehen hatten die Moderatoren. Sympathisanten, die sich bisher im Verborgenen hielten, wagten es, sich zu äußern, informierten sich weiter. Schon damals wurden die Grenzen des Sagbaren ausgelotet. Die völlig heterogene Neonazi-Szene stritt und vertrug sich. Über die eigenen Milieus hinweg funktionierte der ideologische Umschlag. Sie taten das, was Teile der AfD und Neue Rechte heute im großen Stil planen: Eine Art Gegenöffentlichkeit schaffen.

Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen

Anders als beim „Thiazi“-Forum aber steckten hinter den Kulissen von „Altermedia“ zum Teil sehr bekannte Neonazis als Drahtzieher. Das bereits in den 1990er Jahren aufgebaute nationale „Störtebeker-Netz“ schloss sich dem internationalen Neonazi-Projekt „Altermedia“ an. Lange war bekannt, dass sich dahinter der ehemalige NPD-Funktionär und „Störtebeker“-Gründer Axel Möller aus Stralsund verbarg. Möller verbüßt seine Haftstrafe. Es heißt, er bilde im Gefängnis einsitzende junge Rechte ideologisch weiter.

2016 wurde Altermedia vom Bundesinnenministerium in Berlin verboten. Wer auf „Altermedia“ posten wollte, musste sich zu einer „offenen Grundhaltung gegenüber der nationalsozialistischen Weltanschauung“ bekennen. In Stuttgart stehen seit September dieses Jahres drei weibliche und ein männlicher Verantwortlicher des Hetzportals „Altermedia“ vor Gericht. (bnr.de berichtete) Auch ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Callcenter-Mitarbeiterin Jutta V. hatte nach der Verhaftung von Möller 2011 die Verantwortung übernommen, war für Technik und Ideologie zuständig. Zunächst war auch Jörg L. beteiligt. Beide gehörten zum direkten Umfeld des umtriebigen militanten Neonazis Meinolf Schönborn aus Westfalen.

Stammautorin Ursula Haverbeck

L. starb 2012 im „Weißen Haus“, einer als Schulungszentrum geplanten, ehemaligen Pension im brandenburgischen Herzberg mit einem Rucksack voller Waffen neben sich. Das Haus von der damaligen Lebensgefährtin von Schönborn gepachtet worden. Jutta V. gab sich im Stuttgarter Prozess zunächst als unbedarft aus, gestand dann aber die zeitweilige Partnerschaft mit Schönborn. Der saß im Gerichtssaal im Publikum. Stammautorin auf dem Portal war unter anderem die enge politische Weggefährtin Schönborns, Ursula Haverbeck-Wetze. Nach dem Tod L.s folgte Ralph K., ein Anhänger der „Freien Kräfte Schwarzwald-Baar-Heuberg“ als Mitverantwortlicher bei „Altermedia“. In Stuttgart ist er neben Jutta V. Hauptbeschuldigter.

Wenig bekannt wurde bisher über die Verwicklung von Geheimdienstkreisen. So soll einer der ersten „Altermedia“-Administratoren um Axel Möller im Verdacht stehen, V-Mann gewesen zu sein.

* Der ursprünglich am 28.11. auf bnr.de erschienene Artikel wurde aktuell überarbeitet.

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