Björn Höcke in zwei Fällen rechtskräftig verurteilt
Die Verurteilungen des Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind rechtskräftig – die Revisionen sind verworfen worden.
Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Er folgte damit den Entscheidungen des Landgerichts Halle und verwarf Höckes Revisionen gegen die zwei Urteile des Landgerichts. Nach Ansicht des Gerichts in Karlsruhe steht den Verurteilungen Höckes Stellung als Abgeordneter nicht entgegen, denn er habe seine Äußerungen nicht in seiner Funktion als Landtagsabgeordneter gemacht.
In einer Mitteilung des BGH heißt es: „Die Überprüfung der Urteile durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der vom Angeklagten erhobenen Rügen keine Rechtsfehler zu dessen Nachteil ergeben.“
Nicht auf Inhalt der Äußerung bezogen
Der AfD-Landesvorsitzende hatte bei Veranstaltungen im Mai 2021 und im Dezember 2023 die Parole „Alles für Deutschland" benutzt. Nach Ansicht des BGH hätte er gewusst, dass es sich um eine Parole der SA handelt, deren öffentliche Verwendung verboten ist. Die Urteile seien „eine zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit“, stellt der BGH fest. Sie hätten sich nicht auf den Inhalt der Äußerung bezogen, sondern auf die Verwendung des Kennzeichens einer nationalsozialistischen Organisation.
Das Landgericht Halle hatte Höcke dafür im Mai und im Juli vergangenen Jahres zu Geldstrafen in Höhe von 16.900 und 13.00 Euro verurteilt. Eine weitere Verhandlung erwartet den Landes- und Fraktionsvorsitzenden vor dem Landgericht Mühlhausen in Thüringen. Das Gericht hatte im Februar 2024 eine Anklage wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen Höcke zugelassen. Dabei geht es um einen Beitrag von ihm in den sozialen Medien zu einer Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer.