Querdenken-Aktivist

Bewährungsstrafe für „Busfahrer Thomas“

Das Amtsgericht Sömmerda hat den Querdenken-Aktivisten Thomas Brauner zu 16 Monaten auf Bewährung verurteilt. Vom Hauptvorwurf Nötigung und Freiheitsberaubung wurde er freigesprochen.

Mittwoch, 21. Dezember 2022
Kai Budler
Der Aktivist Thomas Brauner, hier auf einer Demonstration in Weimar, hat die nächste Verurteilung kassiert.
Der Aktivist Thomas Brauner, hier auf einer Demonstration in Weimar, hat die nächste Verurteilung kassiert.

Wegen Beleidigung, Hausfriedensbruchs sowie mehrerer Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz und die Vertraulichkeit des Wortes hat das Amtsgericht Sömmerda den bekennenden Querdenker und Thüringer Busfahrer Thomas Brauner zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, außerdem muss Brauner 200 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten.

Die Staatsanwaltschaft hatte für alle ihm ursprünglich vorgeworfenen Taten zwei Jahre auf Bewährung sowie Sozialstunden und eine Geldstrafe gefordert, B.s Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

„Sittlich und moralisch höchst verwerflich“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Brauner vor allem in Sömmerda mehrmals Personen und Gespräche mit seinem Handy gefilmt und sie anschließend im Internet ohne Zustimmung veröffentlicht hatte. Gleiches gilt für die Aufzeichnung von Gesprächen mit Amtspersonen, die er ebenfalls ohne Kenntnis und Zustimmung seiner Gesprächspartner*innen veröffentlicht hatte. Zudem hatte der Querdenker sich während der Corona-Pandemie widerrechtlich im Landratsamt aufgehalten und musste erst durch den Hausmeister des Gebäudes verwiesen werden. Bei einem Polizeieinsatz hatte er die Beamten beleidigt und die Maßnahme als „lapidaren Scheißdreck“ bezeichnet.

Seit Ende Mai musste sich bekennende Querdenker und Thüringer Busfahrer Thomas Brauner vor dem Amtsgericht verantworten. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft ihm auch Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Als Schulbusfahrer hatte er in seinem Bus im September 2020 Kinder aufgefordert, ihre Corona-Schutzmasken abzunehmen und danach zu jubeln. Er filmte das Geschehen und lud die Aufnahme im Internet hoch. Dort behauptete er, wegen des Tragens von Masken seien schon zwei Kinder gestorben – daraufhin wurde er von dem Busbetrieb, für den er fuhr, während seiner Probezeit entlassen. Laut Gericht war eine Verurteilung wegen Nötigung und Freiheitsberaubung nicht möglich, weil das Abnehmen der Masken und die Teilnahme an dem Video freiwillig gewesen seien. Die Aktion bezeichnete die Richterin als „sittlich und moralisch höchst verwerflich“, Brauner habe die Ahnungslosigkeit der ihm anvertrauten Minderjährigen ausgenutzt.

17 Vorstrafen

Nach der Aktion, die in den entsprechenden Kreisen im Netz Furore machte, kam Brauner in der Querdenker-Szene als „Busfahrer Thomas“ schnell zu Berühmtheit mit Märtyrer-Status. Er trat auf entsprechenden Versammlungen der Szene auf und wurde zuletzt als Redner auf einer dem verschwörungsideologischen Spektrum nahestehenden Demonstration Mitte Dezember in Bergen auf Rügen angekündigt. Bundesweit hatte der Aktivist von sich reden gemacht, als er im Bundestagswahlkampf 2021 bei einem Auftritt des CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet in Erfurt auf die Bühne stürmte und auf Politiker einredete. Daraufhin überreichte der CDU-Gast Brauner sein Mikrofon, so dass er seine kruden Thesen vor dem Publikum vertreten konnte. Auch juristisch ist Brauner kein Unbekannter: der Auszug seines Zentralregisters weist 17 Vorstrafen auf, unter anderem wegen Delikten wie Körperverletzung, Diebstahl, Steuerhinterziehung, Unterschlagung und Erschleichens von Leistungen.

Gegen das Urteil kündigte Brauner in einem Video an, Berufung vor dem Landgericht Erfurt einzulegen. Bereits vorher hatte er die Justiz als die „mit am meisten profitierenden Kartelle“ bezeichnet, die „Bürger ausnimmt wie eine Weihnachtsgans“. Hinter den Kulissen „stecken alle unter einer Decke, es handele sich nicht um einen Rechtsstaat, sondern um eine „Diktatur“, deren „korrupte Regierung zum Teufel“ gejagt werden müsse.

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