"Besser zu spät als nie" - "Freies Netz Süd" wird verboten
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Der Freistaat hat mit sofortiger Wirkung das neonazistische Kameradschaftsnetzwerk Freies Netz Süd verboten. Treffen dürfte die bayerischen Neonazis vor allem der Verlust ihrer Immobilie in Oberprex , die sie ebenso verlieren wie den "Final Resistance Versand". Wer sich dagegen von den Kadern noch strafrechtlich verantworten muss, ist fraglich. Für die inzwischen aufgebaute Ersatzorganisation der Ersatzorganisation erklärte sich der Freistaat nicht zuständig.
Verbote und Razzien sind was für Frühaufsteher. Als vor einem Jahr, im Juni 2013, Polizei und Staatsanwaltschaft mit einer Durchsuchung Beweise gegen das bayerische Kameradschaftsnetzwerk Freies Netz Süd (FNS) sammelte, klingelten über 700 Polizisten ab 4 Uhr in der Früh bei den betroffenen Neonazis. Und auch am Morgen des 23. Juli wurden gegen 6 Uhr die Verbotsbescheide zugestellt oder es zumindest versucht. Kurz vorher war das am 2. Juli erlassene Verbot im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Zugestellt wurde das Schriftstück nur einer vergleichsweise kleinen Personenzahl, bedenkt man, dass das Innenministerium von 100 bis 150 Aktivisten des FNS ausging. Matthias Fischer bekam ein Exemplar, ebenso Tony Gentsch sowie seine Mutter, Norman Kempken und Patrick F., der das Haus in Oberprex mit der Hausnummer 47 bewohnt hatte. Das Anwesen wurde durchsucht und danach gesichert. Es gehört nun dem Freistaat und muss für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Das Gebäude war von der Mutter von Tony Gentsch erworben worden. Weil sie es den Neonazis regelmäßig überlassen hatte - eine schriftliche Anfrage der Grünen im Januar ergab über 40 Veranstaltungen seit Juni 2010 - und damit "bedingt vorsätzlich" die verfassungswidrigen Aktivitäten des FNS unterstützt haben soll, rechtfertige das Vereinsgesetz laut Innenminister Joachim Herrmann auch die Beschlagnahme des Hauses.
Eingezogen wird auch das Vermögen des Vertriebs „Final Resistance“. Dieser Versand war von Matthias Fischer und Tony Gentsch seit einigen Monaten in Form eines Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben worden. Der hauseigene Versand des FNS habe Aktivisten mit Materialien versorgt und aus den Verkaufserlösen weitere Aktionen finanziert, so der Minister. Abgeschaltet wurden auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern, die als Kontaktdaten angegeben waren. Und auch die Homepage des Freien Netz Süd ist seit gestern nicht mehr erreichbar. Sie war von den Neonazis seit Ende April nicht mehr aktualisiert worden, aber noch im Netz geblieben. Eine Funktion erfüllt sie dennoch, verwiesen doch etliche Einträge auf den „Anti-Antifa“-Seiten des rechtsextremen Internetlexikons „Metapedia“ auf Artikel des Freien Netz Süd.
In der Tradition des historischen Nationalsozialismus
Verbotsgrund war die Fortführung der Fränkischen Aktionsfront (FAF), einer hauptsächlich in den fränkischen Bezirken aktiven Gruppierung, die 2004 verboten worden war. Schon dort übten Matthias Fischer und Norman Kempken einen bestimmenden Einfluss aus und diesen will man nach der Razzia auch beim Freien Netz Süd festgestellt haben. Herrmann beschreibt das Kameradschaftsnetzwerk als straff geführte Organisation mit Fischer und Kempken als Spitze, unterstützt durch eine zweite Führungsebene, bestehend aus den Verantwortlichen für regionale Kameradschaften und Gruppierungen.
Bild: Norman Kempken (grau/schwarz) auf der Demo in Würzburg. Laut Innenministerium der Mann im Mittelpunkt der Aktivitäten des FNS
Sie dienten auch als Mittler zu den Aktivisten an der Basis. Namen dieser zweiten Ebene nannte der Minister nicht. Diese Erkenntnisse aus den internen Kommunikationsstrukturen decken sich mit den Beobachtungen, die man am Rande von Demonstrationen des FNS machen konnte. Die größere Ausbreitung des FNS auf ganz Bayern stehe der Ansicht nicht im Wege, dass es sich um eine Ersatzorganisation der FAF handele. Es sei keine räumliche Identität gefordert, hieß es in den verteilten Hintergrundinformationen. Das Verbot 2004 habe beispielsweise eine Ausweitung auf Oberbayern unterbunden.
Ebenfalls offensichtlich war die Affinität des Netzwerkes zum historischen Nationalsozialismus. Von den Nazis ließ man sich sowohl inhaltlich als auch optisch inspirieren. Schon am Tag der Razzia konnte das Innenministerium zahlreiche Devotionalien der Öffentlichkeit präsentieren. Nicht wenige Aktivisten seien tief in der NS-Ideologie verwurzelt, so Innenminister Herrmann. Bei einem führenden Aktivisten fand man ein Konzeptpapier „Nationaler Sozialismus – Wer wir sind und was wir wollen“, das unmittelbar an das 25-Punkte-Programm anknüpft und in weiten Teilen wörtlich mit diesem übereinstimmt. Laut Herrmann hätten sich die bayerischen Neonazis in ihren Kampagnen nachweisbar an diesem Konzept orientiert.
Bei sieben Mitgliedern des erweiterten Führungskreises fand man zudem die Publikation „Der kleine Wegweiser für eine Revolution von Rechts“, in der offen auch die Anwendung von Gewalt propagiert wird. „Die revolutionäre Rechte kämpft für die von ihr gesteckten Ziele mit totalem Einsatz“ und „Gewalt ist ein elementarer Bestandteil unseres Lebens“ zitierte Herrmann aus der Broschüre. Er sieht durch beide Aspekte auch die aggressiv-kämpferische Ausrichtung des FNS belegt, die ein Verbot rechtfertigt.
„Zu spät“, „Besser spät als nie“ – Reaktionen auf das Verbot
Herrmann verteidigte auch gegen kritische Nachfragen die lange Dauer des Verbotsverfahrens. Seit einem Beschluss des Landtags, entsprechende Maßnahmen zu prüfen, waren zwei Jahre, seit der Razzia immerhin ein ganzes Jahr vergangen. Er wolle lieber ein gut gemachtes Verbot, das auch vor den Gerichten bestehe. Burkhard Körner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, verwies erneut auf die enormen Datenmengen und Asservate, die von 22 Beamten ausgewertet werden mussten. Zudem fordern die Gerichte auch, so Körner, das gesamte Material zu sichten und möglicherweise entlastende Aspekte zu berücksichtigen.
Florian Ritter, Sprecher der bayerischen SPD-Landtagsfraktion für den Kampf gegen Rechtsradikalismus, bezeichnete die lange Dauer als absurd. Seit mehreren Jahren sei von der Zivilgesellschaft darauf aufmerksam gemacht worden, dass das Freie Netz Süd die FAF fortführe. „Es hat über fünf Jahre gedauert, bis diese Erkenntnis auch bei der Staatsregierung angekommen ist, nun führt sie das als Verbotsgrund an. Vielleicht sollte die Staatsregierung daraus die Konsequenz ziehen, diesen Bündnissen besser zuzuhören!“, so Ritter in seiner Pressemitteilung.
Für Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern, kommt das Verbot ebenfalls spät, aber besser als nie. Er forderte den Freistaat auf, bei rechten Gewalttaten in Zukunft besser hinzusehen und zu handeln. Auch müsse die Zivilgesellschaft personell, strukturell und finanziell gestärkt werden. Das Verbot einer Plattform reiche nicht aus, wenn man gleichzeitig
der Szene die Zeit lasse, Ersatz zu schaffen. Für Katharina Schulze von den Grünen dauerte das Verbot ebenfalls deutlich zu lange.
Freistaat für die Ersatzorganisation der Ersatzorganisation nicht zuständig
Ritter, Jena und Schulze verwiesen in ihren Statements auf die Partei „Der Dritte Weg“ (DIIIW), für die weite Teile des FNS seit geraumer Zeit aktiv sind und bayernweit Stützpunkte etabliert haben. Das verbotene Netzwerk war zuletzt eine leere Hülle, von der nur die Internetseite verblieb. Bereits beim Novemberaufmarsch 2013, den die Kameradschaftsplattform in Wunsiedel durchzuführen pflegt, waren mehr Banner der in Heidelberg gegründeten Partei zu sehen als FNS-Transparente. Der Aufmarsch am 1. Mai in Plauen stand ganz im Zeichen des „Dritten Weges“. Bis auf geänderte Grundfarben ähneln sich Propagandamaterialien von Partei und Netzwerk, oftmals werden auch die gleichen Symbolbilder verwendet.
Auf Nachfrage erklärte Körner den Freistaat für nicht zuständig, eine juristische Bewertung abzugeben, ob die Partei nicht einfach eine Ersatzorganisation des FNS sei. Damit dürfte zumindest das Gedankenspiel der bayerischen Neonaziszene aufgegangen sein, die Ersatzstruktur außerhalb Bayern zu gründen und anzusiedeln und auch den eher farblosen Ex-NPDler Klaus Armstroff zum Parteivorsitzenden zu machen, der in Bad Dürkheim ansässig ist und damit ebenfalls das Kriterium erfüllt, nicht in Herrmanns Zuständigkeitsbereich zu wohnen.
Entscheidender Schlag gegen die Szene? Kommt darauf an!
Herrmann sah trotz der langen Dauer doch einen entscheidenden Schlag gegen die bayerische Szene. Besonders der Verlust der Immobilie schmerze der Szene und soll abschrecken. Wer Neonazis unterstütze, müsse auch mit einem erheblichen Vermögensverlust rechnen.
Sicher schmerzt die Szene der Verlust der Immobilie und des Versandes. Gerade das Haus war ein sicherer Anlaufpunkt. Man ersparte sich für Veranstaltungen einer gewissen Größe die Suche eine Gaststätte. Man umging die Unsicherheit, ob der gefundene Wirt nicht doch noch von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Veranstaltungen in letzter Minute platzen lassen würde. Allerdings darf man Oberprex auch nicht überbewerten. Die Szenen in Niederbayern und in Schwaben waren nicht auf den Ort im entfernten Oberfranken angewiesen. In Augsburg und Deggendorf gibt es bekannte Wirte, die ihre Räume für Veranstaltungen der extremen Rechten immer wieder öffnen.
Die endgültige Einstellung des Freien Netz Süd dürfte dagegen nicht schmerzen, war es doch nur eine leere Hülle. Da keine Einzelkameradschaften von dem Verbot betroffen sind, kann man Aktionen unter dem alten Namen fortführen, als „Dritter Weg“ oder sich eine neue Aktionsform ausdenken. Und da es kein offizielles Logo gab, gibt es wohl auch kein verbotenes Zeichen, dessen Tragen strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Die anwesenden Fachjournalisten waren sich nach der Pressekonferenz im Innenministerium nicht einmal sicher, ob es sich für das FNS lohne, gegen das Vereinsverbot vorzugehen. Man rechnete eher damit, die ganze Energie in die Rückgewinnung der Immobilie zu stecken. Eine erste Stellungnahme, veröffentlicht beim „Dritten Weg“, legt zumindest nahe, dass dort das Hauptaugenmerk der Neonazis liegen könnte.
Entscheidend für einen empfindlichen Schlag gegen die Szene wird sein, ob das Verbot nun strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und wenn ja – für wen. Körner sprach von 18 Verfahren wegen der Fortführung der FAF., wovon zehn zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geführt hätten. Er schloss aber auf Nachfrage weitere Verfahren nicht aus. Sind nur Fischer, Kempken und eine kleiner Kreis betroffen, wird die Szene damit leben können, zumal Fischer Mittelfranken verlässt und nach Informationen des Blogs „Störungsmelder“ nach Brandenburg zieht. Belangt man dagegen die zweite Führungsebene und maßgebliche Aktivisten, also auch den Teil, die nun die Struktur der Partei „Der Dritte Weg“ in Bayern bilden, wird man die Kader zumindest beschäftigen und ablenken. Aber wie bei allen Verboten gilt, man kauft sich damit hauptsächlich etwas Zeit. Ob man diese dann auch nutzt, ist eine andere Frage.