Neonazi-Angriff auf Journalisten

Beim neuen Fretterode-Prozess schweigen die Angeklagten

Vor bald acht Jahren haben Neonazis aus dem nächsten Umfeld des „Die Heimat“-Bundesvizes Thorsten Heise zwei Journalisten in Thüringen brutal angegriffen. Am Landgericht in Mühlhausen wird der sogenannte Fretterode-Prozess jetzt neu aufgerollt. Es ist der Versuch, das skandalös milde Urteil zu reparieren, das eine andere Strafkammer des thüringischen Gerichts vor mehr als drei Jahren verkündet hat.

Montag, 22. Dezember 2025
Joachim F. Tornau
Das Foto zeigt Nordulf H., wie er mit einem Schraubenschlüssel bewaffnet die Journalisten verfolgt und später einen von ihnen damit schwer verletzt.
Das Foto zeigt Nordulf H., wie er mit einem Schraubenschlüssel bewaffnet die Journalisten verfolgt und später einen von ihnen damit schwer verletzt.

Die angeklagten Neonazis wollen erst einmal schweigen, doch Verteidigerin Nicole Schneiders rammt schon den ersten Pflock ein. „Mein Mandant“, sagt die umtriebige Szeneanwältin, „ist genauso schutzwürdig wie die Nebenkläger.“ Schneiders fordert, dass Gianluca K. seine Wohnadresse nicht öffentlich nennen muss. Schließlich müssten das die beiden Journalisten, die der heute 31-Jährige zusammen mit seinem Gesinnungsgenossen Nordulf H. im April 2018 über die Straßen rund um das thüringische Dörfchen Fretterode gejagt, attackiert und schwer verletzt haben soll, ja auch nicht.

Es ist der erste Verhandlungstag bei der Neuauflage des sogenannten Fretterode-Prozesses vor dem Landgericht in Mühlhausen. Szene-Anwältin Schneiders hat das Erbe von Klaus Kunze angetreten, der sich aus Altersgründen zurückgezogen hat. Nordulf H. wird weiterhin von dem extrem rechten Anwaltsaktivisten Wolfram Nahrath vertreten. Die Erzählung vom angeblich gefährdeten Neonazi verfängt bei der Strafkammer allerdings nicht. Und so erfährt die Öffentlichkeit, dass Gianluca K. seit dem ersten Prozess nicht nur geheiratet hat, sondern im thüringischen Eichsfeld auch ein paar Dörfer weitergezogen ist.

Schädelbruch nach Neonazi-Angriff

Bald acht Jahre liegt die Tat, um die es hier geht, mittlerweile zurück. Damals lebte Gianluca K. noch in Fretterode und war ein enger Vertrauter des einflussreichen Kameradschaftsführers und Szene-Unternehmers Thorsten Heise. Der Bundesvize der Neonazi-Partei „Die Heimat“, die damals noch NPD hieß, residiert im Zentrum des kleinen Dorfs in einem Gutshaus.

Zwei Personen haben sich vor dem Landgericht in Mühlhausen mit den beiden angegriffenen Journalisten solidarisiert, Foto: Joachim F. Tornau
Zwei Personen haben sich vor dem Landgericht in Mühlhausen mit den beiden angegriffenen Journalisten solidarisiert, Foto: Joachim F. Tornau

Zwei auf antifaschistische Recherchen spezialisierte Journalisten aus Göttingen wollten an jenem Tag ein vermutetes Treffen von Rechtsextremen auf Heises Anwesen dokumentieren. Gianluca K. und der heute 26 Jahre alte Heise-Sohn Nordulf H. jagten ihren Opfern im Auto hinterher – und als deren Wagen in einem Graben gelandet war, stürzten sie sich bewaffnet mit Messer, Baseballschläger, Reizgas und einem riesigen Traktorschraubenschlüssel auf sie und verletzten sie schwer. Einer der Journalisten erlitt einen Schädelbruch, der andere einen Stich ins Bein. 

„Durchgreifend rechtsfehlerhaft“

Im ersten Prozess hatten die angeklagten Neonazis die Gewalt weitgehend eingeräumt, sich aber damit zu rechtfertigen versucht, dass sie lediglich ihr Recht am eigenen Bild hätten durchsetzen wollen. Außerdem hätten die Journalisten zweimal versucht, Nordulf H. zu überfahren. Das Gericht nahm ihnen das ab, erkannte weder einen gezielten Angriff auf die freie Presse noch eine vorrangig politisch motivierte Tat und stufte den Gewaltexzess als „minder schweren Fall“ ein. Vom strafrechtlich schwerwiegendsten Vorwurf – dem Raub der Kameraausrüstung – wurden die Angeklagten freigesprochen.

Das Ergebnis sorgte bundesweit für einen empörten Aufschrei in Politik, Medien und journalistischen Interessenvertretungen: Gianluca K. sollte mit einer zwölfmonatigen Bewährungsstrafe und Nordulf H., der bei der Tat noch Heranwachsender gewesen war, mit 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit nach dem Jugendstrafrecht davonkommen. Doch im März 2024 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil als „durchgreifend rechtsfehlerhaft“ auf und ordnete an, dass das Verfahren noch einmal ganz neu aufgerollt werden muss. 

Schwerer Raub angeklagt

Der BGH bescheinigte dem Thüringer Gericht, gegen grundlegende Regeln des juristischen Handwerks verstoßen zu haben: Aussagen würden in der Urteilsbegründung „nur selektiv“ wiedergegeben, Angaben „aus dem Gesamtzusammenhang gerissen“, es fehle an einer „sorgfältigen Gesamtwürdigung sämtlicher be- und entlastender Indizien“. Selbst auf eine Binsenweisheit musste der BGH hinweisen: „Das Landgericht verkennt zudem, dass ein Widerspruch zwischen zwei Zeugenaussagen nicht bedeuten muss, dass beide die Unwahrheit sagen.“

Insbesondere machten die Karlsruher Bundesrichter*innen deutlich, dass sie den Freispruch vom Raub der Kamera nicht für tragbar halten. Angeklagt ist dieser Teil der Tat als schwerer Raub. Mindeststrafe nach Erwachsenenstrafrecht: mindestens fünf Jahre Haft. Bewährung damit ausgeschlossen. 

Anerkennung neonazistischer Tatmotivation gefordert 

Rechtsanwalt Sven Adam vertritt einen der beiden Journalisten. Von der neuerlichen Verhandlung erhofft er sich, dass das Gericht endlich die neonazistische Tatmotivation anerkennt. „Die Gesinnung, die aus der Tat spricht, muss sich im Strafmaß wiederfinden“, sagt der Nebenklagevertreter. Und: Der Angriff dürfe nicht erneut zum minder schweren Fall verharmlost werden. Aber eben das sei zu befürchten – weil nur so verhindert werden könne, dass Gianluca K. nach all den Jahren doch noch hinter Gitter muss. „Es wäre“, meint Adam, „der nächste Skandal.“
Dass das Gericht den Beginn der Neuverhandlung noch auf den letzten Drücker in diesem Jahr ansetzte, dürfte an einer von dem Anwalt erhobenen Verzögerungsrüge liegen. Denn eilig hatte es die Justiz im Fretterode-Verfahren nie. 

„Überlange Verfahren nach Angriffen auf Journalist*innen senden ein fatales Signal", sagt Danica Bensmail, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Gewerkschaft verdi, anlässlich des Prozessauftakts. Elena Kountidou, Geschäftsführerin der Neuen deutschen Medienmacher*innen, sieht einen „Präzedenzfall dafür, wie der Rechtsstaat angegriffene Journalist*innen im Stich lässt“. Der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) hat zwischen 2018 und 2024 fast 300 rechtsextrem motivierte Angriffe – überwiegend Körperverletzungen – auf Journalist*innen registriert. „Das verschleppte Strafverfahren verstärkt eine Kultur der Straflosigkeit bei schweren Neonazigewalttaten“, erklärt der Verband. 

Verhandlungstage bis Mai

Die überlange Verfahrensdauer kommt den Angeklagten zugute: In solchen Fällen ist ein Strafrabatt unausweichlich. Möglicherweise hat das schwebende Verfahren aber auch dazu beigetragen, dass die beiden Männer ihr rechtsextremes Engagement zurückgefahren haben. Der einstige NPD-Aktivist Gianluca K. fiel bei einem von der Polizei aufgelösten Rechtsrock-Konzert im März 2023 in Neumünster auf, bei dem Polizist*innen angegriffen wurden. Der Heise-Sohn verhielt sich gänzlich unauffällig.

Am 12. Januar wird der Prozess mit der Befragung der beiden angegriffenen Journalisten fortgesetzt. Insgesamt sind noch sieben Termine bis Mai 2026 angesetzt.

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