Bayerische Grüne stoßen Verbot der Neonazi-Partei Der Dritte Weg an

Der Parteivorsitzende Klaus Armstroff auf dem "Heldengedenken" in Wunsiedel, Foto: Thomas Witzgall
„Ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheint ausgeschlossen“, urteilte das Bundesverfassungsgericht zu Beginn dieses Jahres im Verbotsverfahren gegen die NPD. Mit anderen Worten: Die Rechtsextremisten seien nach Meinung der Karlsruher Richter derzeit schlicht zu unbedeutend, als dass von ihnen eine wirkliche Gefahr für die deutsche Demokratie ausgehe, weshalb das Gericht das Verfahren ohne ein Verbot einstellte. Trotz dieser Ausgangslage streben die bayerischen Grünen ein Verbot der Neonazi-Partei Der Dritte Weg an, die – gemessen am parteipolitischen Einfluss der NPD – eine noch unbedeutendere Rolle spielt. Mit Recht darf von einer neonationalsozialistischen Sekte gesprochen werden.

Auszug aus dem Antrag der Grünen zum Verbot der Neonazi-Partei Dabei hatten die Antragssteller das Beispiel der Freiheitlichen Arbeiterpartei (FAP) vor Augen, der das Bundesverfassungsgericht 1994 das Parteienprivileg absprach, was ein Jahr später zu einem Vereinsverbot der Neonazis führte. Die Grünen unterfüttern diese Argumentation mit einer Reihe von Fakten, um zu belegen: Der Dritte Weg erfülle nicht die Kriterien, als Partei anerkannt zu werden. Sollte es sich bei dem Dritten Weg indes doch um eine politische Partei handeln, regen die Grünen die Schaffung entsprechender Voraussetzungen an, die ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht ermöglichten. Schließlich bringen die Grünen einen Ausschluss des Dritten Weges aus der Parteienfinanzierung ins Spiel. Diese Möglichkeit hatte Karlsruhe selbst auf die Agenda gesetzt, nachdem es von einem Verbot der NPD abgesehen hatte. Die Politik stellte anschließend mit einer Grundgesetzänderung die Weichen. Jüngst hatten Stimmen die Erfolgsaussichten dieses Verfahrens gegen die NPD ob ihrer politischen Bedeutungslosigkeit in Zweifel gezogen. Denn über den Ausschluss müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, vor dem die NPD selbst wiederum eine Organklage gegen die neue Formulierung im Grundgesetz anstrengt.
Karlsruhe umgehen?
Eine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht zu umgehen, formulieren die Grünen in ihrem Antrag (DS 17/19272): Sie fordern die Staatsregierung, gemeinsam mit der Bundesregierung und den Regierungen der anderen Bundesländer auf, zu prüfen, ob ein Verbot des Dritten Weges nach dem Vereinsgesetz möglich sei. In diesem Falle liegen die Hürden niedriger als bei einem Gang nach Karlsruhe, das Verbot könnte von einem Innenminister ausgesprochen werden. Anschließend steht der betroffenen Gruppierung der Klageweg offen.
Auszug aus dem Antrag der Grünen zum Verbot der Neonazi-Partei Dabei hatten die Antragssteller das Beispiel der Freiheitlichen Arbeiterpartei (FAP) vor Augen, der das Bundesverfassungsgericht 1994 das Parteienprivileg absprach, was ein Jahr später zu einem Vereinsverbot der Neonazis führte. Die Grünen unterfüttern diese Argumentation mit einer Reihe von Fakten, um zu belegen: Der Dritte Weg erfülle nicht die Kriterien, als Partei anerkannt zu werden. Sollte es sich bei dem Dritten Weg indes doch um eine politische Partei handeln, regen die Grünen die Schaffung entsprechender Voraussetzungen an, die ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht ermöglichten. Schließlich bringen die Grünen einen Ausschluss des Dritten Weges aus der Parteienfinanzierung ins Spiel. Diese Möglichkeit hatte Karlsruhe selbst auf die Agenda gesetzt, nachdem es von einem Verbot der NPD abgesehen hatte. Die Politik stellte anschließend mit einer Grundgesetzänderung die Weichen. Jüngst hatten Stimmen die Erfolgsaussichten dieses Verfahrens gegen die NPD ob ihrer politischen Bedeutungslosigkeit in Zweifel gezogen. Denn über den Ausschluss müsste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, vor dem die NPD selbst wiederum eine Organklage gegen die neue Formulierung im Grundgesetz anstrengt.