Ausgeschlossener NPD-Bewerber legt Beschwerde gegen Bürgermeisterwahl ein
NPD-Demo (Foto: Oliver Cruzcampo, Archiv)
Am 28. Juni sind knapp 3.200 Wahlberechtigte in Strehla im Landkreis Meißen aufgerufen, in der Stichwahl einen neuen Bürgermeister zu bestimmen. Im ersten Wahlgang, vor zehn Tagen, hatte keiner der vier Bewerber die notwendige Mehrheit erreicht. Damals, am 7. Juni, stand ein Name nicht auf dem Wahlschein: Peter Schreiber. Der zuständige Wahlausschuss hatte den NPD-Bewerber einstimmig abgelehnt. Zur Begründung hieß es seinerzeit, für das Gremium bestünden an der Verfassungstreue des Geschäftsführers und Chefredakteurs der NPD-Postille Deutsche Stimme in Personalunion, „erhebliche Zweifel“. Schreibers Beschwerde hatte die Rechtsaufsichtsbehörde zurückgewiesen.
„Herr Schreiber kann nicht die Gewähr bieten, dass er jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“, sagte der Ausschussvorsitzende Wolfgang Müller der Sächsischen Zeitung. Da der vormals als parlamentarischer Berater der NPD im sächsischen Landtag tätige 41-Jährige im Bundes-, Landes- und Kreisvorstand der Partei vertreten sei, trage er deren rechtsextreme Ziele mit. Zusätzlich würden Schreibers rassistische Äußerungen die Entscheidung rechtfertigen.
Gegen das Ergebnis des Wahlganges vom 7. Juni erhob Schreiber eigenen Angaben zufolge Einspruch beim Landratsamt in Meißen. Außerdem werde der von ihm beauftragte Rechtsanwalt, der frühere stellvertretende Bundesvorsitzende der Republikaner, Björn Clemens, Klage gegen die Zurückweisung seines Widerspruchs einreichen. In gewohnter Selbstüberschätzung erklärte der NPD-Mann, den Bürgerinnen und Bürgern von Strehla sei durch seinen Ausschluss „die eigentliche Chance auf einen politischen Neubeginn und eine selbstbestimmte Politik“ von vornherein genommen worden.