Aus für braunes Internet-Fernsehen
Unter Androhung einer Geldstrafe hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien dem Neonazi-Online-Sender „FSN-TV“ die Live-Ausstrahlung weiterer Sendungen untersagt.
Der von dem NPD-Aktivisten Patrick Schröder verantwortete rechtsextreme Online-Sender „FSN-TV“ aus der Oberpfalz darf künftig keine weiteren Live-Sendungen mehr ausstrahlen. Das hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) dem Programmverantwortlichen mit einem am vergangenen Wochenende in Kraft getretenen Bescheid mitgeteilt. Demnach ist es den Betreibern des Formats „untersagt, das audiovisuelle Angebot ‚FSN-TV’ (…) über Internet oder andere Übertragungskapazitäten für mehr als 500 zeitgleich mögliche Nutzer zu veranstalten oder linear zu verbreiten“. Zugleich verbietet die Anordnung unter den gleichen Bedienungen auch die Live-Ausstrahlung von anderen „journalistisch-redaktionell gestalteten audiovisuellen Angeboten“, die als Ersatz für die sonntags ausgestrahlte „FSN-TV“-Sendung dienen könnten.
Mit diesem Bescheid sanktioniert die BLM einen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag, wonach frei zugängliche, nicht-private Programme mit über 500 potenziellen Nutzern als „zulassungspflichtiger Rundfunk“ einer Genehmigung bedürfen. Nachdem eine solche Lizenz bei „FSN-TV“ aber nicht vorgelegen habe, hat die BLM zunächst einen „Bußgeldbescheid unter anderem wegen ungenehmigter Rundfunkveranstaltung vom 19. April“ erwirkt, der durch den Betreiber zurzeit juristisch angefochten wird.
Als die Programmverantwortlichen dann allerdings trotz des anhängigen Verfahrens mit der wöchentlichen Ausstrahlung weitermachten, habe sich die „Landeszentrale nach vergeblichen Aufforderungen schließlich entschlossen, die Fortsetzung der ungenehmigten Rundfunkausstrahlung zu untersagen“, teilt der Justiziar der BLM auf Anfrage von bnr.de mit. Sollte FSN-TV sein Programm jetzt noch weiterführen, drohe dem Bescheid der BLM zufolge ein „Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro“.
Modernes Image mit subkulturellen und jugendaffinen Inhalten
Patrick Schröder und sein vermummter Co-Moderator müssen damit erstmals seit zwei Jahren die Ausstrahlung ihres Programms unterbrechen. Im August 2012 war die Sendung aus dem ebenfalls von Schröder verantworten Web-„Radio-FSN“ hervorgegangen und bot seitdem jeden Sonntag ab 20.00 Uhr eine online zugängliche Live-Sendung an, in der zum Beispiel Rechtsrock-CDS vorgestellt oder Interviews geführt wurden. Zu den Gästen des zweistündigen Programms zählten in der Vergangenheit unter anderem der „Deutsche-Stimme“-Geschäftsführer Peter Schreiber oder der amtierende NPD-Vorsitzende Udo Pastörs. Schröders Ziel war vor allem, der Szene mit subkulturellen und jugendaffinen Inhalten ein modernes Image zu geben, um eine junge Zielgruppe für die extreme Rechte zu begeistern. Ein ähnliches Konzept verfolgt er im Übrigen auch als Geschäftsführer der bundesweit bedeutenden Neonazi-Bekleidungsmarke „Ansgar Aryan“, die mit einem modernen Design insbesondere auf ein subkulturelles Publikum sowohl in- als auch außerhalb der Szene zielt.
Zudem fiel „FSN-TV“ zuletzt im Umfeld von Rechtsrock-Events auf, die vom Moderator Schröder organisiert wurden. So organisierte der Oberpfälzer im September 2013 mit 1000 Besuchern das seit Jahren größte Rechtsrock-Event in Bayern, das unter dem Motto „Live-H8“ konspirativ in Scheinfeld durchgeführt wurde. Bei der Neuauflage des letztlich verbotenen zweiten „Live-H8“-Konzerts, das im Mai dieses Jahres nach dem NPD-Bayerntag in Scheinfeld durchgeführt werden sollte, fungierte „FSN-TV“ außerdem als maßgebliche Mobilisierungsplattform. Das Programm diente somit nicht nur der Verbreitung von Inhalten aus der Szene und zur Rekrutierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sondern versuchte sich auch mit unterschiedlichem Erfolg als Veranstalter von braunen Musik-Veranstaltungen.
„FSN-TV“ selbst will nun „auf Anraten“ eines Anwalts erst einmal die gerichtliche Entscheidung über den Bußgeldbescheid der BLM abwarten, „bevor es weitere Sendungen geben wird“, heißt es auf der Facebook-Seite des Online-Senders. Bis es soweit ist, hoffen die Neonazis auf „Solidarität“ und ein „objektives Urteil“. Zur Finanzierung des Verfahrens habe die „Kreativabteilung“ zwischenzeitlich ein T-Shirt entworfen, das demnächst verkauft werden soll. Die Erlöse würden dann „zu 100 Prozent in den Rechtskampf gegen unsere staatlichen Freunde“ gehen.