Bundesverwaltungsgericht
Artgemeinschaft bleibt verboten
Am Mittwoch bestätigte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der völkisch-elitären Vereinigung Artgemeinschaft. Im Prozess hatte es zeitweise anders ausgesehen.
Alexander Donninger muss immer wieder lachen, langsam schmilzt auch das Eis zwischen dem so steif-kontrollierten Szeneanwalt Wolfram Nahrath und dem Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht. Am zweiten Prozesstag, an dem die Klage des „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.” gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht verhandelt wurde, hatten die Anwälte des Bundesinnenministeriums eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung erwirkt, weil es neue Beweise gebe: Am Wohnort des Sohns eines ranghohen Mitglieds, der selbst mehrmals an Veranstaltungen des Vereins teilgenommen haben soll, hatten Behörden während des ersten Prozesstags sprengfähige Materialien gefunden. Doch die teils chaotische Verfahrensführung der Anwälte des beklagten Ministeriums sorgte für angespannte Stimmung bei den Richter*innen.
Doch trotz der günstigen Ausgangslage gerieten die Anwälte am zweiten Prozesstag immer wieder ins Straucheln. Neben den Chemikalien, Rohrzuschnitten und Laborgegenständen, die zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden können, waren bei den Hausdurchsuchungen zum Zeitpunkt des Verbots bei zahlreichen Mitgliedern NS-Devotionalien gefunden worden. Dass es sich um ein elitäres Netzwerk von Anhänger*innen des Nationalsozialismus gehandelt hat, daran konnte nach Betrachtung der gefundenen Gegenstände niemand mehr Zweifel haben. Doch richtete sich der Verein aggressiv-kämpferisch nach außen? Würde man die Indoktrination von Kindern seitens des Vereins nachweisen können, während dessen Mitglieder auch in zahlreichen anderen Gruppierungen aktiv waren?
Das rote Buch liegt in Köln
Lange Zeit sah es so aus, als gelinge es den Anwälten des Ministeriums nicht, die Richter*innen zu überzeugen. Stattdessen brachten sie mehrfach Sachverhalte ein, deren Ausführung sie aber schließlich der letzten Vorsitzenden Sabrina Seiferth und ihrem Stellvertreter Alexander Donninger überlassen mussten. So waren in internen Chats „Wehrsport”, „Geländespiele” und „Nahkampf” für Kinder und Jugendliche auf den Vereinsveranstaltungen geplant worden. Ob diese wirklich durchgeführt wurden und vor allem wie derartige Übungen ausgestaltet worden waren – dazu lagen allerdings keine Erkenntnisse vor. Donninger und Seiferth gaben an, es sei wohl um Boxtrainings gegangen. „Und Fichtenzapfen sammeln, das gehört auch dazu”, so Seiferth.
Die Anwälte des Ministeriums wurden während der Verhandlung zweimal vom Senat scharf kritisiert: Die Akte enthalte eine „furchtbare Zitierweise” und die Verfahrensführung sei angesichts der Brisanz des Verfahrens „nicht immer der Sache angemessen”. Die Frage, ob ein bei dem beschuldigten Sohn des ranghohen Mitglieds neben den Chemikalien gefundener Zettel mit einem Vers über „Ahnen”, die mit am „Feuerbrand” stehen, aus dem standardmäßig verwendeten und immer wieder im Prozess erwähnten Liederbuch der Artgemeinschaft stammten, konnten die Anwälte zunächst nicht beantworten. Das Buch liege in Köln, es beginne dort gerade jemand, die Seiten einzuscannen.
„Blut muss fließen” in Schönschrift mit Akkorden
Die Anwälte nutzten die Gelegenheit der Wiedereröffnung der Verhandlung, die politische Radikalisierung zahlreicher Nachkommen aus der Artgemeinschaft zu thematisieren. Die Beweismittel, die sie dafür am zweiten Prozesstag einführten, gaben Einblick in ein zutiefst nationalsozialistisches und stark gefestigtes Weltbild der Beteiligten und deren Kinder. Bei der Tochter eines Mitglieds aus Elsteraue südlich von Leipzig fanden die Behörden Liedtexte bekannter nationalsozialistischer Lieder, unter anderem von „Blut muss fließen”. Die junge Erwachsene, die bei der Artgemeinschaft für die Kinderbetreuung zuständig war, hatte die Texte in Schönschrift abgeschrieben und mit Akkorden für die Gitarre ergänzt. Zusammen mit den Kindern weiterer Artgemeinschaftsmitglieder soll sie dabei erwischt worden sein, wie sie laut Rechtsrock abgespielt und „Sieg Heil” gerufen habe. Das Verfahren wurde eingestellt, dennoch habe sich die Situation unstreitig so ereignet, so die Anwälte. Die beteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen hatten darüber hinaus an verschiedenen Events der neonazistischen Szene teilgenommen, darunter ein Kampfsportturnier der Partei Der Dritte Weg, ein Gedenkmarsch an getötete Wehrmachtssoldaten in Ungarn und der jährliche „Trauermarsch” in Dresden, an denen zahlreiche Mitglieder der Vereinigung und deren Kinder organisatorische Aufgaben übernommen hatten.
Bei dem des Verstoßes gegen das Waffengesetz beschuldigten Sohn fanden die Behörden zahlreiche Hakenkreuzfahnen im Haus, Waffen, chemische Formeln und Abhandlungen über Waffensysteme sowie einen Umschlag mit Fotos, die bis zu neun Jugendliche in Tarnkleidung auf einer Waldlichtung zeigten. Auch hierbei zeigte sich, dass die Seite des Ministeriums nicht gut vorbereitet war. Sie erkannten auf den Bildern, die der Beschuldigte in einem Umschlag mit dem Namen seines Bruders versehen aufbewahrt hatte, nur eine einzige Person. „Wir haben die anderen nicht identifiziert, so der Anwalt. Dabei waren auf den Bildern augenscheinlich mehrere Söhne von Mitgliedern der Artgemeinschaft zu erkennen, die auch schon an Aufmärschen teilgenommen hatten. Einen der jungen Männer führten sie gar als Beispiel für den indoktrinierten Nachwuchs der Artgemeinschaft in den Prozess ein, ohne ihn aber auf den vorliegenden Fotos zu erkennen.
Begriff „Rasse“ bei NS-Texten ausgetauscht
Wie aus der Pressemitteilung des Gerichts hervorgeht, bestätigten die zahlreichen Belege für die politische Agitation der Mitglieder und ihrer Kinder zwar das Gesamtbild, doch die Hauptgründe der Entscheidung lagen offenbar in den von der Gruppierung herausgegebenen Schriften und der Unvereinbarkeit ihrer Ideologie mit dem Grundgesetz. Ihre Glaubenslehre stehe „im Gegensatz zur Werteordnung des Grundgesetzes in Gestalt der Menschenwürde”, so das Gericht. Der Artgemeinschaft wird zwar zugesprochen, eine Religions-, bzw. Weltanschauungsgemeinschaft gewesen zu sein, allerdings müssten auch „solche Gemeinschaften ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes ordnen und verwalten”. Die Gruppierung hatte in von ihr veröffentlichten Texten aus dem Nationalsozialismus nach Auffassung des Gerichts den Begriff „Rasse” durch „Art” ersetzt und dieser einen Überlegenheitsanspruch zugesprochen.
Das Gericht erkannte außerdem eine kämpferisch-aggressive Haltung bei der Artgemeinschaft, die auf das Gesellschaftsmodell des Nationalsozialimus zurückgreife. Dies sei an einem Leitbild des Gründers Wilhelm Kusserow erkennbar, den die Artgemeinschaft „unverändert zu ihren geistigen Quellen” zähle. Darüber hinaus führt das Gericht aus, dass „auffällig häufig exponierte Rechtsextreme” als Vortragende zu den eigenen Veranstaltungen eingeladen worden seien und ihre Mitglieder zahlreichen anderen extrem rechten Gruppen und Parteien angehörten.