Antisemitische Beleidigung: Die Rechte-Chef Sascha Krolzig droht Gefängnisstrafe

Sascha Krolzig auf einer Neonazi-Demo in Dortmund
Das Landgericht Bielefeld verwarf am Donnerstag die vom Die Rechte-Kader Sascha Krolzig eingelegte Berufung gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung. Der 32-Jährige war erstinstanzlich Anfang 2018 zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden und hatte dagegen Rechtsmittel eingelegt. Auch das jetzige Urteil ist nicht rechtskräftig, dem Neonazi bleibt die Möglichkeit, Revision vor dem Oberlandesgericht Hamm einzulegen.
Auf einer von Krolzig verantworteten Internetseite wurde der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Herford/Detmold 2016 als „selbstgefälliger frecher Juden-Funktionär“ bezeichnet. Der Neonazi, dem das Gericht klare Sympathien zum Nationalsozialismus attestierte, argumentierte laut WDR, er habe niemanden zum Hass gegen Juden aufstacheln wollen. Gegenüber ENDSTATION RECHTS. erklärte ein Sprecher des Gerichts, dass dafür keine konkrete, sondern bereits eine abstrakte Gefahr ausreiche.
Weitere Verurteilung
„Diese ganz klare Definition, dass die Äußerungen eindeutig nationalsozialistisch und antisemitisch waren, diese Feststellung ist ganz wichtig", erklärte der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde. Zudem hatte eine Entscheidung des Bielefelder Staatsschutzes, dem Mann keinen Polizeischutz zuzugestehen, für Unverständnis gesorgt. Hintergrund: Krolzig hatte seine Anhänger mobilisiert, ebenfalls an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen. In der Tat tauchten schließlich einige Neonazis am Landgericht auf und provozierten Anwesende. Krolzig, der bereits mehrfach vorbestraft ist, droht zudem eine weitere Gefängnisstrafe. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte ihn im Juni wegen des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung. Auch in dem Fall legte Krolzig Rechtsmittel ein.Kategorien