Prozess
Antisemit Horst Mahler vor Gericht
Aus der Gefängniszelle heraus soll der notorische Holocaustleugner Horst Mahler etliche antisemitische Schriften verfasst und verbreitet haben. Es gibt insgesamt sechs Anklagen durch die Staatsanwaltschaft Cottbus gegen den 86-Jährigen – Mahlers Texte triefen vor Judenhass.
Es geht um den Zeitraum Februar 2013 bis Januar 2017, in den knapp vier Jahren soll Horst Mahler in insgesamt elf Fällen und teilweise aus der Haft heraus volksverhetzende antijüdische Schriften verfasst haben, diese sollen dann später über das Internet verbreitet worden sein. Der 86-Jährige soll teilweise die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gerechtfertigt und unter dieser begangene Handlungen des Völkermords geleugnet und verharmlost haben.
Mahler war im Jahr 2009 zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden, mehrere Verurteilungen – wie sollte es anders sein – wegen Volksverhetzung und Holocaustleugnung waren zusammengefasst worden. Im Jahr 2015 wurde seine Haftstrafe aufgrund seines verschlechterten Gesundheitszustandes ausgesetzt, der ehemalige Anwalt wollte sich daraufhin nach Ungarn absetzen, wurde jedoch ausgeliefert und erneut in eine Gefängniszelle gesteckt. Vor gut zwei Jahren – Ende Oktober 2020 – hatte er die Gesamtfreiheitsstrafe schließlich verbüßt.
Sympathisanten im Gerichtssaal
Nun hat heute vor dem Landgericht die nächste juristische Aufarbeitung begonnen, insgesamt sind 14 Verhandlungstage angesetzt, da Mahler gesundheitlich beeinträchtigt ist, könne nur rund drei Stunden verhandelt werden. Die heutige Prozesseröffnung reichte nur, um vier der sechs Anklagen zu verlesen, am Donnerstag soll das dann fortgesetzt werden.
Im Gerichtssaal wartete bereits ein knappes Dutzend Sympathisanten auf Mahler, u.a. Thomas Wulff, der mittlerweile mit einem Gehstock unterwegs ist. Wulff fiel dadurch auf, dass er immer wieder zustimmend nickte, als der Staatsanwalt die von Mahler verfassten antisemitischen Schriften vorlas. Auch der derzeitige Berliner NPD-Landesvorsitze Andreas Käfer sowie sein Vorgänger Uwe Meenen hatten sich im Saal 5 des Landgerichts eingefunden. Reichsbürger Dennis Ingo Schulz, der vor einigen Monaten bereits die Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck zur Verhandlung begleitet hatte, war ebenso vor Ort anzutreffen.
Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich“
„Deutsches Reich“, antwortete Mahler auf die Frage der Richterin nach der Staatsangehörigkeit. „Also deutsch“, antwortete sie und ließ die Provokation ins Leere laufen. Es sollte nicht die letzte krude Aussage Mahlers gewesen sein. Immer wieder wird aus seinen Veröffentlichungen zitiert, es fallen Begriff wie „Auschwitznarrativ“, „Holokeule“ oder „Krebsgeschwür“, der verhasste Volksverhetzungs-Paragraf 130 des Strafgesetzbuches wird verächtlich als „Judenschutzparagraf“ bezeichnet.
Es folgte das Verlesen der ersten Anklage, darin geht es um Mahlers Buch „Das Ende der Wanderschaft“, was er während seiner Haftzeit verfasst hat, im Jahr 2013 soll es schließlich auf dem Neonazi-Portal Altermedia veröffentlicht worden sein. Darin sei Hitler u.a. als „Deutschester aller Deutschen“ bezeichnet und an anderer Stelle er als „mutiger Freiheitskämpfer“ von Mahler gewürdigt worden.
Offener Brief an Jörg Meuthen
In anderen Anklagen soll sich der Holocaustleugner auf aktuelle Ereignisse bezogen haben. Die Staatsanwaltschaft spricht das mittlerweile massiv an Relevanz verlorene Pegida-Bündnis an, dieses würde sich gegen das Weltjudentum richten. Später habe Mahler in einem Offenen Brief den früheren AfD-Chef Jörg Meuthen kontaktiert, Hintergrund war dessen Auseinandersetzung mit Wolfgang Gedeon, der wegen antisemitischer Äußerungen aus der Partei ausgeschlossen wurde. 2016 sollen im Namen Mahlers schließlich E-Mails an zahlreiche jüdische Gemeinden versendet worden sein, u.a. auch an den Zentralrat der Juden.
Am Donnerstag wird der Prozess mit dem Verlesen der letzten beiden Anklagen fortgesetzt.