Anklage nach Grabschändung auf jüdischem Friedhof
Rund 14 Monate nach der Schändung des jüdischen Friedhofes in Geilenkirchen hat die Staatsanwaltschaft Aachen Anklage gegen zwei Neonazis erhoben.
Nach bnr.de-Recherchen waren beide zum Tatzeitpunkt bei der Neonazi-Gruppe „Syndikat 52“ (S52) und im Umfeld der neonazistischen Partei „Die Rechte“ (DR) aktiv. Vorgeworfen wird den beiden Angeschuldigten aus Gangelt und Selfkant gemeinschaftliche Störung der Totenruhe und gemeinschaftlich begangene Sachbeschädigung. Da einer der Beiden sich kurz nach der Schändung gegen Polizisten gewehrt haben soll, wird ihm zudem Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Am frühen Morgen des 30. Dezember 2019 waren auf dem jüdischen Friedhof in Geilenkirchen mehr als 40 Grabsteine umgeworfen und mit Farbe besprüht worden. Die beiden Neonazis waren kurz darauf von Polizisten gestellt worden. Bislang nicht aufgeklärt ist die Schändung des jüdischen Friedhofs im benachbarten Gangelt. Mitte Juli 2019 waren dort fast 30 Grabsteine umgestoßen, zerstört oder mit Hakenkreuzen beschmiert worden.
Prozessbeginn noch im Sommer?
Aus einer Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung auf eine Große Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion ging im September 2020 zwar hervor, dass das NRW-Innenministerium auch diese Tat S52 zuordnet. Der Verdacht, dass die nun Angeschuldigten damit etwas zu tun haben könnten, erhärtete sich laut Ermittler jedoch nicht.
Der Prozess am Amtsgericht Geilenkirchen könnte im Sommer stattfinden.