„Altermedia“-Betreiber angeklagt

Seit knapp einem Jahr ist das rechtsextreme Hetzportal „Altermedia“ abgeschaltet, nun hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen fünf Personen erhoben. Sie sollen als Administratoren und Moderatoren der Homepage tätig gewesen sein.

Mittwoch, 18. Januar 2017
Kai Budler

Wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung hat die Bundesanwaltschaft jetzt Anklage gegen fünf Personen im Alter zwischen 28 und 63 Jahren erhoben. Als Betreiber des extrem rechten Internetportals „Altermedia“ sollen sie volksverhetzende Äußerungen verbreitet haben. Eine 48-jährige Frau, ein 28 Jahre alter Mann und eine weitere bislang unbekannte Person gelten der Behörde als Rädelsführer, die drei weiteren Beschuldigten als Mitglieder der Vereinigung.

Die Bundesanwaltschaft beschuldigt alle fünf Personen, über das Portal in wechselnder Beteiligung Volksverhetzung begangen zu haben. Eine entsprechende Anklage hat die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Darin heißt es, die mutmaßlichen Rädelsführer Jutta V., Ralph-Thomas K. und eine noch unbekannte Person hätten in Schlüsselpositionen spätestens seit Juni 2012 als Administratoren und Moderatoren das rechtsextreme Internetportal „Altermedia-Deutschland“ betrieben. Im Mai und August 2013 wären Uwe P. und Irmgard T. dazu gestoßen, Anfang 2014 Talmara S. Moderatorin geworden. Sie hätten die Homepage zu einer „massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts“ genutzt. Dazu gehörten unter anderem verbotene nationalsozialistische Grußformeln und Parolen, volksverhetzende Äußerungen, Gewaltaufrufe gegen in Deutschland lebende Migranten und die Leugnung des Holocausts. Als Schutz vor deutschen Behörden diente ihnen dabei erst ein Serverstandort in den USA, später zog der Server nach Moskau um.

Bundesanwaltschaft hat wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernommen

Jutta V. und Ralph-Thomas K. sollen die politische Ausrichtung von „Altermedia-Deutschland“ bestimmt und die ideologischen Leitlinien der Vereinigung entwickelt haben. Grundlage für die gemeinsame Arbeit der fünf Angeschuldigten seien sogenannte Mitarbeiterregeln gewesen, die Ralph-Thomas K. bereits im Mai 2012 formuliert habe. Jutta V., Uwe P. und Irmgard T. hätten neben ihrer Moderatorentätigkeit auch eigene volksverhetzende Texte unter Pseudonym verfasst und auf der Seite eingestellt.

Wegen der besonderen Bedeutung des Falles hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen am Main im Dezember 2014 von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main übernommen. „Mit Blick auf das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland“ sei eine Übernahme in die Strafverfolgung des Bundes geboten gewesen, sagte ein Sprecher. Rund ein Jahr später wurden die mutmaßlichen Rädelsführer Ralph-Thomas K. und Jutta V. festgenommen und saßen zunächst in Untersuchungshaft. Später wurden die Haftbefehle gegen Auflagen ausgesetzt und im Dezember 2016 aufgehoben. Zeitgleich mit der Festnahme wurde „Altermedia-Deutschland“ am 27. Januar 2016 abgeschaltet. Außerdem durchsuchten Ermittler Wohnungen in vier Bundesländern und dem spanischen Badeort Lloret de Mar.

„Altermedia Deutschland“ galt lange bundesweit bedeutendes rechtsextremes Internet-Portal mit etwa fünf Millionen Aufrufen im Jahr. Axel M. aus Mecklenburg Vorpommern hatte das Portal 1997  als Störtebeker-Netz gegründet und wurde 2011 mit Robert R. zu Haftstrafen von 30 und 27 Monaten verurteilt. Anschließend ging die Bedeutung von „Altermedia“ schrittweise zurück, hinzu kommt die gestiegene Bedeutung der sozialen Medien für Neonazi-Aktivitäten.

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