Als Fälscher entlarvt
David Irving hat seinen Ruf als Historiker endgültig ruiniert. Ein britisches Gericht ist der Auffassung, dass er die Beweise für seine revisionistischen Thesen bewusst manipuliert habe.
„Er ist ein rechtsextremer Pro-Nazi, Polemiker, Antisemit und Rassist, der sich mit Rechtsextremisten zusammen tut, um den Neonazismus zu fördern.“ In dieser vernichtenden Würdigung gipfelt das Urteil, das Richter Gray am 11. April 2000 in Saal 73 der Royal Courts of Justice in London in Gegenwart einer gemischten Zuhörerschaft von Verfolgten und Rechtsextremisten in dem Prozess David Irving gegen Penguin Books und Deborah E. Lipstadt gefällt hat.Grund von Irvings Verleumdungsklage war das Buch der amerikanischen Historikerin Lipstadt mit dem Titel „Denying the Holocaust: the Growing Assault on Truth and Memory“, in dem sie ihn als einen Holocaust-Leugner und Hitlerverehrer bezeichnet hatte. Irving bestritt, dass es in Auschwitz Gaskammern zur Vernichtung von Menschen gegeben habe und würzte den Prozeß mit so zynischen Aussagen wie der, auf der Rückbank von Edward Kennedy’s Auto seien in Chappaquiddick mehr Menschen gestorben als in Auschwitz; Augenzeugen nannte er Lügner oder Geisteskranke. Für David John Cadwell Irving, 60-jähriger Historiker und Hitlerspezialist, bedeutet das Urteil angesichts erwarteter Prozesskosten von 2,5 Millionen britischen Pfund den wirtschaftlichen Ruin. Auch sein Ruf als Historiker dürfte endgültig besiegelt sein durch das harte Verdikt von Richter Gray, Irving habe Beweise so gefälscht oder verändert, dass sie zu seinem Vorurteil passten.
Richter Gray sah in 19 Fällen den Vorwurf der Beklagten bewiesen, Irving habe gefälscht. Er konnte sich bei seinem Urteil auf Aussagen stützen, die in dem 32 Verhandlungstage dauernden Prozess von so gewichtigen Zeugen der Beklagten gebracht wurden wie dem Historiker Robert Evans (Cambridge), dem Militärhistoriker Sir John Keegan oder Yehuda Bauer. Sie alle hatten die hohe Sachkunde Irvings in Fragen des Nationalsozialismus hervorgehoben, die in der Tat einzigartig ist; immer wieder habe er mit unbekannten Dokumenten aufgewartet, diese jedoch zunehmend falsch übersetzt und unzutreffend interpretiert. Seine Beweisführung gipfelte immer wieder in der These, Adolf Hitler sei nicht verantwortlich zu machen für Judenverfolgung, weil nie ein entsprechender Führerbefehl gefunden worden sei. Irving hatte in dem Prozess auf Beistand durch einen Anwalt verzichtet, seine Beweisführung basierte auf der bekannten Sachkunde. Letztlich machte sein Auftreten aber deutlich, wie sehr die Popularität, die er in rechtsextremen Kreisen genoss, zu Realitätsverlust geführt hatte.
Irving hatte an der Universität London Staats- und Naturwissenschaften studiert. Bei einer einjährigen Tätigkeit bei Thyssen erwarb er seine Deutschkenntnisse. Danach schrieb er über zeithistorische Themen in englischen und deutschen Zeitschriften, unter anderem in der „Neuen Illustrierten“. Sein erstes, 1963 erschienenes Buch „The Destruction of Dresden“ war der erste Verkaufserfolg, den er danach vielfach wiederholte, so mit zwei Hitler-Biografien „Hitlers Weg zum Krieg“ und „Hitlers Krieg“. Hier begann die Polarisierung mit der Fachwissenschaft und sein kontinuierlicher Weg nach rechts außen. So verschwand der Begriff „Vernichtungslager“ aus seinen Publikationen, dabei berief er sich auf den Leuchter-Report zum Beweis. Erstmals im Europawahlkampf 1984 hatte Irving sich in die Dienste von Gerhard Frey, dem Vorsitzenden der Deutschen Volksunion, begeben. Dessen Publikationen waren bis heute ein Forum für Irving, der als Kronzeuge des Revisionismus gilt. (Umso mehr verwundert, dass der Name Irving im jüngsten Verfassungsschutzbericht fehlt.) Dies führte zur Feststellung von Richter Gray, in den letzten 15 Jahren habe sich Irving mit deutlich pronazistischer und antijüdischer Tendenz in Deutschland, aber auch den USA und Kanada als politischer Redner betätigt. Das hinderte offenbar nicht, dass er anfangs sogar vor der Bundeswehr, der US-Armee und in verschiedenen deutschen Universitäten auftreten durfte. 1984 und erneut 1989 wurde Irving wegen Verstoßes gegen das Wiederbetätigungsverbot von Österreich nach Bayern abgeschoben. Das Landgericht München I verurteilte ihn im Januar 1993 wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener zu einer Geldstrafe, weil er bei einer Diskussion im Löwenbräukeller erklärt hatte, die Gaskammern in Auschwitz seien nach dem Krieg erbaute Attrappen. 1996 wurde er rechtskräftig aus Deutschland abgeschoben, Aufenthaltsverbote gibt es für Irving inzwischen auch in Kanada, Australien, Südafrika und Neuseeland.