Angriffs aufs Demokratieprinzip
AfD-Rede in Neutraubling: Wortwahl könnte für Verbotsverfahren relevant sein
Bei seiner Kundgebung am vergangenen Samstag in Neutraubling äußerte der AfD-Landtagsabgeordnete Dieter Arnold Aussagen, die im Rahmen eines möglichen Verbotsverfahrens als Angriff auf das Demokratieprinzip eingestuft werden könnten. Der Oberpfälzer bewirbt sich am Donnerstag erneut für das Amt des Schriftführers im Bayerischen Landtag.
Das pauschale Absprechen der Existenzberechtigung politischer Gegner wird in Urteilen zur Einstufung der AfD als ein Angriff auf das Mehrparteienprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (fdGO) gewertet. In der Rechtsprechung gelten entsprechende Aussagen als potenzielle Verstöße gegen das Demokratieprinzip, das auch im Rahmen eines Parteienverbotsverfahrens neben Angriffen auf das Rechtsstaatsprinzip und die Garantie der Menschenwürde zu prüfen wäre. Die Abgrenzung zu noch legitimer und erwünschter Machtkritik ist dabei nicht immer einfach zu treffen.
So wurde etwa die Bezeichnung von Regierungsmitgliedern als „psychisch kranke Deutschlandhasser“ durch die weiter für die AfD im Bundestags sitzende Funktionärin Christina Baum sowie die Äußerung eines AfD-Kreisverbands, politische Gegner seien „Deutschlandhasser, Volksfeinde und Vernichter Deutschlands“, von Gerichten als Beleg für eine demokratiefeindliche Gesinnung gewertet und können als Orientierung dienen. Arnold ging über diese gerichtlich bestätigen Beispiel noch deutlich hinaus.
In seiner Rede bezeichnete der Landtagsabgeordnete die anwesenden Gegendemonstrierenden zunächst als „Mischpoke“, die ausschließlich von Steuergeldern lebe. Anschließend verglich er das politische System bzw. Deutschland mit einem Organismus, der „mit einem Virus, mit einem Parasiten“ eine bestimmte Zeit klar komme. Wenn es zu viel werde, so Arnold, sterbe der Wirt – oder er gehe zum Arzt und hole sich Medizin. Die „Medizin ist die AfD". Nur diese könne "Deutschland noch retten".
Arnolds Äußerungen unterscheiden sich dabei deutlich von der üblichen Rhetorik anderer Parteien, die zwar politische Alleinstellungsansprüche formulieren – etwa, soziale Gerechtigkeit oder Klimaschutz gebe es „nur mit uns“ –, jedoch nicht die Legitimität anderer Parteien infrage stellen.
Nach der Ermordung Charlie Kirks hatte sich die AfD – ebenso wie andere Akteure – über eine angebliche Dehumanisierung des extrem rechten Politinfluencers beklagt und diese bereits bei der politikwissenschaftlich getragenen Einordnung der politischen Positionen Ermordeten beginnen lassen, wohl mit dem Ziel, extreme Inhalte weiter zu normalisieren und in die Mitte der Gesellschaft tragen zu können.
Wenn Vertreter der Partei selbst über politische Gegner sprechen, zeigen sich jedoch – wie Arnolds Rede eindrücklich belegt – kaum Hemmungen, auf entmenschlichende Metaphern aus den Bereichen Medizin und Schädlingsbekämpfung zurückzugreifen.
Äußerungen sind der AfD Bayern sofort zurechenbar
Bei der Kundgebung kamen etwa 90 Personen auf Seiten der AfD zusammen; die Gegenkundgebung war mit rund 60 Teilnehmenden etwas kleiner. Dieter Arnold betrieb ein Sicherheitsunternehmen und erhielt hier auch Aufträge von der Stadt. Versammlungsleiter und zweiter Kreisvorsitzender Georg Bäumel arbeitet bei der Stadt Regensburg.
Laut den 2017 vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Regeln muss sich eine Partei Äußerungen führender Funktionäre zurechnen lassen, wenn sie nicht selbstständig und in engem zeitlichem Zusammenhang Ordnungsmaßnahmen ergreift oder sich distanziert. Selbst wenn Arnold mit Blick auf die Bundespartei noch nicht in diese Kategorie fiele, beginnt bei einfacheren Mitgliedern die Notwendigkeit von Maßnahmen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis durch die Partei. Der AfD Bayern dürften seine Äußerungen ohne Weiteres zuzurechnen sein.
Am Donnerstag bewirbt sich Arnold erneut für die AfD-Fraktion um den Posten eines Schriftführers im Landtag. Frühere Bewerbungen, auch für das Amt des Vizepräsidenten, waren jeweils gescheitert. Für dieses Amt kandidiert der oberfränkische Abgeordnete Harald Meußgeier, dessen Äußerungen für das Verwaltungsgericht München in der ersten Eilentscheidung zur Beobachtung der AfD ein Beleg für die „menschenwürdefeindliche Zielrichtung“ der AfD Bayern waren.
In der zentralen Auseinandersetzung beim jüngsten AfD-Landesparteitag, bei dem der Riss quer durch den völkischen Flügel in Partei und Fraktion ging, unterstützte Arnold die Position seiner Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner, den Landesvorstand vorzeitig abzulösen und neu wählen zu lassen. Der Streit sorgte für enorme Irritationen. Das öffentlich ausgegebene Ziel, immer im Herbst eines ungeraden Jahres einen Wahlparteitag abzuhalten, dürfte vorgeschoben gewesen sein.