Klaus Esser
AfD-NRW: Strafbefehl gegen Ex-Landesvize wegen gefälschter Hochschulzeugnisse
Die Staatsanwaltschaft Aachen will einen Strafbefehl über 13.500 Euro gegen den nordrhein-westfälischen AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Esser aus Düren beantragen. Grund sind mutmaßlich gefälschte Hochschulabschlüsse. Esser will den Strafbefehl jedoch nicht akzeptieren.
Seit gestern berichten mehrere Medien über den Antrag der Staatsanwaltschaft Aachen für den Strafbefehl. Demnach soll die Immunität Essers „temporär“ aufgehoben werden. Ein entsprechender Tagesordnungspunkt wurde demnach am Mittwoch kurzfristig für den nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags von Nordrhein-Westfalen angesetzt. Der Schritt müsste dann noch in einer künftigen Sitzung vom Landtag selbst bestätigt werden.
Mitte 2024 wurden Vorwürfe gegen Klaus Esser, der seinerzeit als stellvertretender AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzender fungierte, öffentlich. Demnach soll er bei seiner Bewerbung auf die Stelle als Landesgeschäftsführer der AfD-NRW gefälschte Hochschulzeugnisse vorgelegt haben. Im November 2024 fand in diesem Zusammenhang eine Hausdurchsuchung in Düren statt.
Mehrere Verfahren gegen Esser
Darüber hinaus lag Medienberichten zufolge seinerzeit noch eine Strafanzeige wegen des Vorwurfs der Geldwäsche respektive Untreue vor. Klaus Esser sollte einem sozialen Verein ein fragwürdiges privates Darlehen über ein vermögendes Parteimitglied aus dem Rhein-Erft-Kreis vermittelt haben. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde mangels Tatverdacht jedoch nach Vorermittlungen nicht eingeleitet.
Zugleich war ein parteiinternes Verfahren wegen Unregelmäßigkeiten bei der Aufnahme von Neumitgliedern im Kreisverband Düren vor Wochen mit einem Vergleich beendet worden. Das Parteiausschlussverfahren wegen Urkundenfälschung war ganz eingestellt worden. Die Vorwürfe seien „wegen Verjährung und Nichtbeweisbarkeit zurückgezogen und ersatzlos gestrichen“, zitierten Medien aus dem entsprechenden Schreiben des Landesvorstands.
Staatsanwalt sieht ausreichend Beweise
In letzterem Fall kommt die Staatsanwaltschaft laut Medienberichten nun zu einem ganz anderen Schluss. Der Strafbefehl bezieht sich demnach auf ein gefälschtes Zeugnis über das Bestehen des ersten juristischen Staatsexamens und das unbefugte Führen des Titels „Master of Laws“. Bei dem anvisierten Strafbefehl von 90 Tagessätzen à 150 Euro wäre Esser nicht vorbestraft, erst ab 91 Tagessätzen wäre dies der Fall.
In Stellungnahmen in den sozialen Medien schrieb der Landtagsabgeordnete aus Düren von „zahllosen konstruierten Vorwürfen“ im Rahmen einer „organisierte[n] Schmutzkampagne“ von „parteiinternen Denunzianten“. Die AfD-NRW ist tief zerstritten zwischen dem Lager um den moderater agieren wollenden NRW-Parteichef Martin Vincentz und dem Flügel um den rechtsextremen Abgeordneten Matthias Helferich.
Esser will den öffentlichen Gerichtsprozess
Esser gehört zum Vincentz-Lager. Er ergänzte in seiner Stellungnahme, er „werde den kleinlauten Versuch der Staatsanwalt, das Verfahren mit einer symbolischen Geldstrafe zu beenden, selbstverständlich nicht hinnehmen und Einspruch erheben, damit auch dieses letzte Verfahren genauso eingestellt wird wie alle anderen davor auch.“
Eine Klärung vor Gericht dürfte möglicherweise auch im Sinne des AfD-Bundesvorstands sein. Der wollte vor einigen Wochen das Votum des Landesvorstands sowie den Vergleich nicht akzeptieren. Der Bundesvorstand wollte laut Medienberichten dem formal parteiintern eigentlich beendeten Verfahren gegen Esser zugleich neu „beitreten“. Meint: Das Parteiausschlussverfahren soll wieder neu aufgenommen werden.
Schlachtgetümmel bei Vorstandswahlen?
Inwiefern sich das Vincentz-Lager und damit Klaus Esser in der AfD halten oder weiter durchsetzen können, bleibt derweil offen. Zuletzt verbreitete das Helferich-Lager mehrfach auf seinen Kanälen, dass man in verschiedenen Kreisverbänden und nicht zuletzt bei den Wahlen zum Landesvorstand der nordrhein-westfälischen „Generation Deutschland“ https://www.instagram.com/p/DTvckR8DO1e/ wieder an Macht gewonnen habe. Man werde sich Anfang 2026 bei der Neuwahl des Landesvorstands den Landesverband daher „zurückholen“.
Helferich teilte zu den Berichten über den Strafbefehl auf seinem Telegram-Kanal mit, dass der Landesvorstand um Vincentz „nicht die Kraft [hat] sich von Klaus Esser zu lösen. Trotz aller Kriminalität. Trotz aller Lügen.“ Bei den Vorstandswahlen im März müsse man „daher die Mitgliedschaft aufräumen und die AfD NRW endlich wieder auf einen hoffnungsvollen Kurs bringen.“