Sächsische Separatisten

AfD-Angeklagter erklärt Terrorvorwürfe zum Missverständnis

Im Terrorprozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ hat der nächste Angeklagte seine Unschuld beteuert: Hans-Georg P., AfD-Mitglied mit Vergangenheit in der Neonazi-Szene, will sich bei seiner Teilnahme an paramilitärischen Trainings nichts Böses gedacht haben. Er habe sich nicht auf einen Umsturz vorbereiten wollen, sondern auf eine Ausbildung als Securitymann. Doch je mehr Fragen dem 26-Jährigen gestellt werden, desto mehr gerät er ins Schlingern.

Dienstag, 31. März 2026
Joachim F. Tornau
Ein Angeklagter im Prozess am Oberlandesgericht. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert
Ein Angeklagter im Prozess am Oberlandesgericht. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert

Der Mann, der einst einen Neonazi-Schläger zu seinem „Vorbild“ erklärte, der wohlwollend über SS-Führer Heinrich Himmler chattete und rechtsterroristische Manifeste auf seinem Computer gespeichert hatte, er sagt: Es ist alles nur ein Missverständnis. Als einer von acht jungen Männern, die sich als „Sächsische Separatisten“ auf einen neonazistischen Umsturz in Deutschland vorbereitet haben sollen, steht Hans-Georg P. seit Januar vor dem Staatsschutzsenat des Dresdner Oberlandesgerichts. 

Es geht um Terrorismus und Hochverrat. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 26-Jährigen und seinen mutmaßlichen Mitstreitern vor, von der Errichtung eines NS-Staats in möglichst großen Teilen Ostdeutschlands geträumt und mit paramilitärischen Wehrsportübungen und dem Besuch von Schießständen dafür trainiert zu haben. 

Totenkopfsturmmaske der "Atomwaffendivision"

„Ich bin seit zehn Jahren in der politischen Rechten aktiv“, sagt der gelernte Straßenbauer, als er sich am Dienstag zur Anklage äußert. Anfangs „aktivistisch“, wie er vornehm die Zeit umschreibt, da er auf Demos der militant-neonazistischen Kleinstpartei „Der Dritte Weg“ mitlief oder sich für extrem rechten Kampfsport interessierte, heute als Mitglied der AfD. Und nein, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung habe er nichts. Auch nicht gegen Juden. 
 

Andere orientieren sich optisch an der rechtsterroristischen „Atomwaffen-Division“ – also an jungen Rechtsextremisten, die Anschläge planten und Morde begingen. Eine der gefährlichsten Terrorgruppen der Gegenwart. (11/14)

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— Alexander Roth (@00schneemann.bsky.social) 24. August 2025 um 14:12

„Terrorismus schadet der politischen Rechten, weil diese dann kriminalisiert wird“, erklärt Hans-Georg P. Separatismus halte er „nicht für zielführend“, von einer Gruppe namens „Sächsische Separatisten“ habe er nie etwas gehört, geschweige denn ihr angehört. An den „Outdoor-Veranstaltungen“ – so nennt der Dresdner, was die Bundesanwaltschaft als Wehrsport einstuft – will er mal nur aus Langeweile, mal zur Vorbereitung auf eine angestrebte Ausbildung im Sicherheitsgewerbe teilgenommen haben. Es sei allerdings eher enttäuschend gewesen.

Doch je mehr ihn Gericht und Bundesanwaltschaft befragen, desto mehr gerät er ins Schlingern. Muss zugeben, dass er die Totenkopfsturmmaske, wie sie Anhänger*innen der rechtsterroristischen „Atomwaffendivision“ zu tragen pflegen, doch nicht bloß für „lustige Fotos vorm Spiegel“ benutzte. Sondern auch beim Häuserkampftraining mit Airsoftwaffen auf einem ehemaligen Militärflugplatz. 

"Endlösung der Judenfrage" ein "anregender Gedanke"

Er windet sich, um zu erklären, warum er in Heinrich Himmlers berüchtigter Posener Rede über die „Endlösung der Judenfrage“ vom Oktober 1943 anregende Gedanken gefunden habe. Behauptet, das Manifest des rechtsterroristischen Massenmörders Anders Breivik nur aus „morbidem Interesse“ besessen zu haben. Und räumt ein, dass er Leon R., den unterdessen rechtskräftig verurteilten Anführer der neonazistischen Schlägertruppe „Knockout 51“, als „maskulines Rollenvorbild“ gesehen habe. 

Im zweiten Prozess gegen #Knockout51 fordert die Bundesanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen für die drei Angeklagten – darunter auch der frühere "Heimat"-Landeschef Patrick Wieschke. Es handle sich um eine terroristische Vereinigung.

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— ENDSTATION RECHTS. (@endstationrechts.bsky.social) 10. März 2026 um 16:26

Verteidigt wird Hans-Georg P. von den Leipziger Szene-Anwälten Arndt Hohnstädter (ex-Legida) und Brian Engelmann, der wegen des Neonazi-Angriffs in Leipzig-Connewitz 2016 verurteilt wurde. Er ist der dritte Angeklagte, der sich im Dresdner Prozess zu den Vorwürfen einlässt. Gleich zu Beginn hatte Jörg S. seine Unschuld beteuert, der mutmaßliche Rädelsführer der „Sächsischen Separatisten“.

Inszenierung als konservativ-spießbürgerlicher Gutmensch

Der aus einer österreichischen Dynastie von Rechtsextremen stammende 25-Jährige bekannte sich zwar zu seiner „nationalen“ Gesinnung und räumte ein, sich zeitweilig für rechtsterroristische Strategien interessiert zu haben. Aber sein Gerede von einer eigenen Terrorzelle sei bloß Fantasie gewesen – und die vermeintlichen Wehrsportübungen harmlose Aktivitäten zur „Krisenvorsorge“.

Danach sprach im Dresdner Hochsicherheitssaal sehr lange vor allem einer: Kurt Hättasch, bis zu seiner Festnahme im November 2024 für die sächsische AfD als Kommunalpolitiker und Kreisvorstandsmitglied sowie als Landesschatzmeister der damaligen Parteijugend „Junge Alternative“ aktiv. Der 26-Jährige, der stets mit gezwirbeltem Schnurrbart und im Lodenjanker auftritt, will die Vorwürfe als vollkommen abwegig erscheinen lassen. Mit manchmal beinahe komischem Eifer inszeniert er sich als konservativ-spießbürgerlicher Gutmensch, der musiziert und volkstanzt und dem jegliche Radikalität fremd sei.
 

Wir haben unseren Bericht über angeklagten AfD-Politiker Hättasch aktualisiert. Er & Familie stehen Neonazismus näher als er zugibt. Nun hat Hamburger Verwaltungsgericht ein Urteil veröffentlicht: Es lehnt seine Klage gegen Entlassung aus der Bundeswehr ab.... (1/2) taz.de/Terrorvorwur...

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— Jean-Philipp Baeck (@jeanbaeck.bsky.social) 16. März 2026 um 17:46

Bevor seine Einlassung jetzt nach vier Verhandlungstagen ihr Ende fand, durfte er auf Fragen eines Verteidigers noch einmal ein Best-of präsentieren: dass er in seiner Gefängniszelle Gitarre übe. Dass er in der Untersuchungshaft ganz viel lese, über germanische Mythologie und Betriebswirtschaftslehre. Dass die AfD-Parteijugend „ordentlich“ und „vorbildhaft“ habe sein sollen und er deshalb Trinker, Hooligans und „Extremisten“ abgelehnt habe. Und so weiter und so fort.

Hinweise, dass auch er selbst dem Nationalsozialismus durchaus zugetan sein könnte, versuchte Hättasch auf Fragen des Gerichts dagegen kleinzureden. Welche Rolle ein Hitler-Bild bei seinem Junggesellenabschied spielte? Das wisse er nicht mehr, er habe zu viel getrunken. Warum er Jörg S., dem mutmaßlichen Rädelsführer, NS-Propagandaschriften abgekauft hat? Reines historisches Interesse. Chats, in denen „Hitlergrüßli“ ausgetauscht und an Führers Geburtstag vom „Ehrentag“ die Rede war? Alles nur Spaß.

Weitere Angeklagte woll(t)en aussagen - eigentlich

Leugnen, Bagatellisieren, wortreiches Wegerklären: Das scheint ein Muster zu sein bei der einstigen AfD-Nachwuchshoffnung. Als ihn die Bundeswehr 2021 als Zeitsoldaten rauswarf, weil er unter anderem die Souveränität der Bundesrepublik bestritten, einen Kameraden mit dem N-Wort bezeichnet und das „Abfackeln eines Flüchtlingsheims“ als „genau das Richtige“ bezeichnet haben soll, reagierte er genauso.

Vergeblich allerdings. Das Hamburger Verwaltungsgericht nahm ihm die Ausflüchte nicht ab und wies seine Klage gegen die Entlassung im Dezember 2025 ab: „Die von ihm vorgetragene innerliche Distanz zu den Positionen der Reichsbürgerszene ist nicht nach außen getreten.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Hättasch hat Berufung beantragt.

Im Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ haben noch zwei weitere Angeklagte angekündigt, aussagen zu wollen. Einer von ihnen ist Kevin R., 27 Jahre alt und ebenfalls AfD-Mitglied. Doch etwas überraschend erklärte sein Anwalt André Picker nun, dass man mit der Einlassung „aus verteidigungstaktischen Gründen“ bis irgendwann nach dem Beginn der Beweisaufnahme warten werde. Nur wenige Minuten zuvor hatte Co-Verteidiger Günther Herzogenrath-Amelung noch verkündet: „Wenn jemand Dreck am Stecken hat, hält er den Mund.“ Er meinte damit aber natürlich nicht seinen Mandanten.
 

 

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