Immobilienkauf

AfD-Abgeordneter: Plan für „patriotisches Zentrum“ gescheitert

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Franz Schmid ist auf der Suche nach Immobilien für Parteizwecke. Eine Entscheidung des Landgerichts Berlin machte ihm für Thüringen jetzt einen Strich durch die Rechnung.

Mittwoch, 29. Januar 2025
Kai Budler
Der AfD-Abgeordnete Franz Schmid wollte das ehemalige Sanatorium in Bad Blankenburg in ein „patriotisches Zentren“ umwandeln, scheiterte damit jedoch. Foto: Kai Budler
Der AfD-Abgeordnete Franz Schmid wollte das ehemalige Sanatorium in Bad Blankenburg in ein „patriotisches Zentren“ umwandeln, scheiterte damit jedoch. Foto: Kai Budler

Seit langem ist die AfD auf der Suche nach eigenen Immobilien für Parteitage, Veranstaltungen, Seminare und Schulungen. Der Grund: Räume in öffentlichen Gebäuden sind für die AfD rar, Privatpersonen schreckt bei Vermietungen oftmals der extrem rechte Charakter der Partei ab.

Das weiß auch der AfD-Funktionär Franz Schmid aus dem bayrischen Unterallgäu. Der staatlich geprüfte Kinderpfleger sitzt nicht nur für die AfD im bayerischen Landtag und im Landesvorstand der Partei in Bayern. Er ist auch Landesvorsitzender der „Jungen Alternativen“ (JA) in Bayern und Bundesschatzmeister der AfD-Jugendorganisation.

Schule der NS-Luftwaffe

Von sich reden machte der 24-jährige Parteifunktionär als möglicher Käufer historischer Immobilien als „patriotisches Zentrum“ für AfD und JA. Doch Schmids Versuch, ein solches Zentrum im thüringischen Kreis Saalfeld-Rudolstadt aufzubauen, scheiterte jetzt an einer Entscheidung des Landgerichts Berlin II. Dort klagt die Stadt Bad Blankenburg seit zwei Jahren auf Rückübertragung des früheren Sanatoriums Schwarzeck, an dem auch Schmid Interesse gezeigt hatte.

Das Sanatorium am Fuß des Hainbergs war Ende des 19. Jahrhunderts entstanden und 1937 an das Reichsluftfahrtministerium unter Leitung von Hermann Göring verkauft worden. Im Thüringer Wald entstand eine Ingenieurtechnische Schule der NS-Luftwaffe mit Vorbereitungskursen für das Offiziersstudium, Ausbildungswerkstätten auf dem weitläufigen Gelände, Unterkünften und einem Musterungsstützpunkt für Luftwaffenrekruten.

Rückabwicklung des Kaufvertrags

1997 erwarb die Stadt Bad Blankenburg von der Treuhand die Immobilie mit einer Fläche von 35.000 Quadratmetern und verkaufte sie 2003 an die Klinikbetrieb Störtal GmbH. Den damaligen Kaufpreis in Höhe von 325.000 Euro hatte der private Berliner Klinikbetrieb aber eben so wenig bezahlt wie die seitdem anfallenden Grundsteuern, seit 2004 steht das Gebäude leer und verfällt. Trotzdem ließ die Stadt den Klinikbetreiber als neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen. Inzwischen geht es um die Rückzahlung von insgesamt rund einer Million Euro.

Mit dem Urteil des Berliner Landgerichts ist nun die Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich, die Verfahrenskosten muss die Störtal GmbH ebenso zahlen wie die aufgelaufenen Kosten Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Klinikbetrieb hat noch vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Auch in Bayern kein Erfolg

Vor der Entscheidung hatte Schmid beim Geschäftsführer des Betriebs sein Kaufinteresse angemeldet. Neben Parteizwecken hatte er im Vorfeld angekündigt, das Gebäude auch der Öffentlichkeit wieder zugänglich machen zu wollen. Offenbar will er sich damit als Kümmerer inszenieren und mit Immobilien in ländlichen Gebieten, in denen solche Treffpunkte rar sind, in die Mitte der Gesellschaft rücken. Doch mit der Entscheidung des Berliner Gerichts wird daraus in Bad Blankenburg nun wohl nichts.

Auch im Unterallgäu scheiterte Schmid gerade erst mit entsprechenden Plänen für das im 16. Jahrhundert erbaute Schlosses Mattsies. Das Land Bayern hatte die landeseigene Immobilie über seine „Immobilien Freistaat Bayern“ (IMBY) an den Meistbietenden versteigert. Schmid hatte zwar zu seinem ursprünglichen Gebot angeblich noch ein Nachgebot im sechsstelligen Bereich abgegeben. Zu Gesprächen mit den Meistbietenden nach der Versteigerung wurde er aber nicht mehr eingeladen. Auch hier wollte Schmid nach eigenen Angaben eine „Hemmschwelle“ abbauen, sagte er im Bayrischen Rundfunk und fügte hinzu: „Dass die Leute einfach mal sehen, dass AfDler ganz normale Leute sind."

Schmid vom Verfassungsschutz beobachtet

Eine Normalisierungsstrategie, vertreten von einem amtlich geprüften Verfassungsfeind, denn trotz der hohen Schwelle beim Eingriff in das Mandat von Abgeordneten wird der 24-jährige als einziges Mitglied seiner 32-köpfigen Fraktion vom bayrischen Verfassungsschutz beobachtet. Das geht aus der Antwort der bayrischen Landesregierung auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katharina Schulze hervor.

Der Dienst kommt zum Schluss, dass Schmid „sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“. Er habe sich „durch sein hohes Engagement und die breite Vernetzung in das rechtsextremistische parteipolitische Vorfeld zu einer treibenden Kraft der Vernetzung zwischen der AfD und der Jungen Alternative einerseits und der rechtsextremistischen Neuen Rechten, insbesondere der IB, andererseits entwickelt.“

Durch seine Parteiämter sei er „der Führungsebene der Partei zuzuordnen und kann somit maßgeblich die weitere Entwicklung der Partei mitgestalten.“ Schmid kündigte unterdessen bereits an, er wolle weiter nach einer geeigneten Immobilie suchen.

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