Urteil in Würzburg
AfD-Abgeordneter Halemba soll hohe Geldstrafe zahlen
Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete und extrem rechte Burschenschafter Daniel Halemba ist vom Würzburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30.400 Euro verurteilt worden. Vorwürfe der Geldwäsche und der Nötigung hielt das Gericht für erwiesen, das Abspielen eines volksverhetzenden „Landser“-Lieds konnte es ihm aber nicht nachweisen. In der Urteilsbegründung sparte die Richterin trotzdem nicht an deutlichen Worten.
Der junge Mann mit dem Seitenscheitel, den dicken Brillengläsern und dem Seriosität vorschützenden Anzug schäumt. Daniel Halemba, jüngster Abgeordneter im bayerischen Landtag, schimpft vor sich hin, redet dazwischen, schlägt mit der Faust auf den Tisch. Als säße er gerade im Parlament oder am Stammtisch. Doch der 24-jährige AfD-Politiker sitzt in Saal C 011 des Würzburger Amtsgerichts. Und er ist gerade verurteilt worden, wegen Nötigung und leichtfertiger Geldwäsche, zu einer Geldstrafe von 30.400 Euro (160 Tagessätze à 190 Euro).
„Es wäre wirklich freundlich, wenn Sie den Mund halten würden“, sagt Gudrun Helm mit dem Nachdruck der erfahrenen Jugendrichterin, als es ihr bei der Urteilsverkündung am Montag zu bunt wird. „Sie können auch des Saales verwiesen werden.“ Halemba lässt sich davon indes nicht bremsen, er grummelt und poltert weiter. Die Richterin nimmt es kühl als den nächsten Beleg, dass sich der AfD-Mann einfach nicht im Griff hat.
„Sie wollten unbedingt, dass er nicht aussagt“
Nach sieben Verhandlungstagen ist das Schöffengericht überzeugt, dass sich Halemba zwei von vier Anklagepunkten nachweisen lassen. Zum einen: Im Juli 2022 waren knapp 4.000 Euro aus Online-Betrügereien eines Bekannten über Halembas Konto geflossen. Zum anderen und deutlich schwerwiegender: Im Oktober 2023 soll der Jungpolitiker zusammen mit dem Mitangeklagten Harald D. – wie er Mitglied der extrem rechten Würzburger Burschenschaft Teutonia zu Prag und ebenfalls AfD-Mitglied – einen Bundesbruder massiv eingeschüchtert haben, damit er nach einer Razzia im Verbindungshaus keine Aussage bei der Staatsanwaltschaft machen möge. Auch Harald D. wird deshalb verurteilt. Wegen Nötigung soll der 29-Jährige eine Geldstrafe von 5.940 Euro (90 Tagessätze à 66 Euro) zahlen.
„Sie waren laut, bedrohlich, aggressiv“, sagt Helm. „Sie wollten unbedingt, dass er nicht aussagt.“ Das mutmaßliche Opfer beteuerte in der Verhandlung zwar, sich von seinen „Freunden“ nicht genötigt gefühlt zu haben. Vielmehr hätten Staatsanwaltschaft und Polizei versucht, ihn zu erpressen. Doch das nimmt ihm das Gericht nicht ab.
Anwalt und AfD-Kandidat
Für Helm ist der Student einer der vielen Zeugen aus dem Milieu von Burschenschaft und AfD, die „umgekippt“ seien. Von „teilweise peinlichen“ Vernehmungen spricht die Richterin. Gemünzt ist das vor allem auf Thomas Bayer: Der Würzburger Anwalt und ehemalige Präsident des AfD-Landesschiedsgerichts hatte selbst in die Welt gesetzt, dass ihn die beiden Angeklagten in einem Parteiausschlussverfahren gegen eine verhasste Parteifreundin durch Drohgebärden hätten beeinflussen wollen.
Im Prozess trat er jedoch nicht nur als Zeuge, sondern zugleich als Verteidiger von Harald D. auf – und eierte im Zeugenstand so sehr herum, dass das Gericht auf seine schwankenden Angaben keine Verurteilung wegen versuchter Nötigung stützen möchte. „Herr Bayer fühlte sich als Teil der Judikatur angegriffen“, sagt Helm. „Das änderte sich, als er als Verteidiger eingebunden wurde.“ Bei der bayerischen Kommunalwahl im März steht der Anwalt hinter Spitzenkandidat Halemba übrigens auf Platz 4 der Würzburger AfD-Liste.
„Landser“-Lied abgespielt
Freigesprochen wird Halemba auch vom Vorwurf, das volksverhetzend-rassistische Lied „Wacht an der Spree“ der Neonazi-Band „Landser“ im Haus der Burschenschaft abgespielt zu haben – so laut, dass es in der Nachbarschaft zu hören war.
Im Prozess hatte Halemba zu allen Anklagevorwürfen geschwiegen. Erst in seinem Schlusswort beklagte er sich, dass versucht werde, ihn mit „Schmutz zu bewerfen“ und „eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren“. Allzu viel Konstruktionsarbeit ist dafür allerdings nicht nötig
„Extrem rechte Gesinnung“
Das „Landser“-Lied würde zum Angeklagten passen, sagt die Richterin. „Wir müssen von einer extrem rechten Gesinnung beim Angeklagten ausgehen.“ Schließlich sei bei ihm ein USB-Stick mit 30 Reden von Hitler und Goebbels sowie der größten Sammlung von Rechtsrock gefunden worden, die dem regionalen Staatsschutz in jüngerer Zeit untergekommen sei. Als das Lied im Gerichtssaal angehört wurde, habe Halemba „leuchtende Augen“ bekommen. Und in seinem Zimmer habe „an prominenter Stelle“ ein Befehl von SS-Führer Heinrich Himmler gehangen. „Empörend“ nennt es Helm, dass Halemba diesen nationalsozialistischen „Lebensborn“-Befehl in seinem Schlusswort vor Gericht mit dem „Kapital“ von Karl Marx auf eine Stufe gestellt hatte: „Die Bücher von Karl Marx wurden von den Nazis verbrannt.“
Aber: Der Beweis, dass Halemba bei seiner Geburtstagsfeier selbst auf Play gedrückt hatte, habe sich nicht führen lassen. Auch weil nur lückenhaft ermittelt worden sei. Die von der Verteidigung immerfort wiederholte Behauptung, dass das Verfahren als „politische Justiz“ mit immensem Aufwand betrieben worden sei, weist Helm nicht nur deshalb entschieden zurück.
Halemba inszeniert sich als Opfer
Das Gericht habe sich „viele Drohungen und Falschbehauptungen“ von Halembas Verteidiger, dem vorbestraften Ex-AfD-Funktionär Dubravko Mandic, anhören müssen, klagt die Richterin. Und betont: An dem Verfahren sei nur eines politisch gewesen: dass Halemba versucht habe, „politischen Profit“ daraus zu schlagen. „Der Angeklagte hat sich als politisch verfolgt bezeichnet“, sagt sie. „Das ist eine groteske Verharmlosung von tatsächlicher politischer Verfolgung, wie bei uns zuletzt im ‚Dritten Reich‘.“
Mit dem Urteil bleibt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die die Vorwürfe weitestgehend für erwiesen gehalten und darum höhere Geldstrafen von 240 Tagessätzen für Halemba und 170 Tagessätzen für Harald D. verlangt hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und kündigt deshalb sofort nach der Urteilsverkündung an, in Berufung zu gehen. Dann müsste vor dem Landgericht in Würzburg noch einmal ganz von vorne verhandelt werden.
Draußen vor dem Justizgebäude, wo die Fernsehkameras aufgestellt sind, macht Daniel Halemba derweil das, was er immer tut: Er spielt das Opfer. „Heute wurde hier kein Recht, sondern Unrecht gesprochen“, ruft er. Das Urteil beweise erneut, dass das Verfahren politisch motiviert sei. Es wirkt, als hätte Halemba der Richterin nicht eine Sekunde lang zugehört.