ABM-Prozess vor ungewisser Zukunft
Koblenz – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Beschwerde gegen die Einstellung eines rund fünf Jahre dauernden Prozesses gegen Neonazis des „Aktionsbüro Mittelrhein“ (ABM) eingelegt.
Kürzlich hatte sich abgezeichnet, dass der „Mammutprozess“ vor dem Landgericht Koblenz nach rund 330 Verhandlungstagen eingestellt werden könnte. Grund: Ein Richter geht in den Ruhestand. (bnr.de berichtete) Ursprünglich 26 überwiegend aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen stammenden Neonazis, darunter Kader der Szene und NPD-Lokalpolitiker, wurde die Bildung beziehungsweise Unterstützung der kriminellen Vereinigung ABM vorgeworfen.
Ende Mai hatte die Pressestelle des Landgerichts Koblenz mitgeteilt, dass das Verfahren gegen die 17 verbliebenen Angeklagten tatsächlich „wegen des Verfahrenshindernisses der überlangen Verfahrensdauer eingestellt“ werde. Die Kammer habe beschlossen, dass zwei Angeklagte „für die erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen“ zu entschädigen seien, da sie nach der bisherigen Beweisaufnahme mit einem Freispruch hätten rechnen dürfen.
Andere Angeklagten sollten laut Beschluss der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts keine Entschädigung erhalten und ihre Verfahrenskosten selbst tragen müssen, da „ein erheblicher Tatverdacht gegen sie verblieben“ sei. Angesichts der juristischen Scharmützel durch Angeklagte und deren Verteidigung, aber auch, weil das umfangreiche Verfahren der Justiz von Beginn an über den Kopf zu wachsen drohte, war der zuerst auf nur wenige Wochen terminierte Prozess ausgeufert.
Vor wenigen Tagen nun teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie die Einstellung des Verfahrens nicht akzeptieren wolle und Beschwerde eingelegt habe. Sie sah die Einstellung als unbegründet an. Würde der Prozess etwa bei einer neuen Kammer neu terminiert, würden die „bei der bisherigen Beweisaufnahme gewonnenen Erkenntnisse eine Straffung des künftigen Verfahrens“ bewirken, hieß es in einer Pressemitteilung. Eine Entscheidung über die Beschwerde steht noch aus. (mik)