ABM-Prozess beginnt im Februar neu
Koblenz – Der nunmehr dritte Start im Prozess gegen Neonazis des „Aktionsbüros Mittelrhein“ (ABM) beginnt wohl Ende Februar 2019.
Die zweite Auflage in dem Prozess gegen das in der Anklageschrift als kriminelle Vereinigung angesehen ABM war kürzlich am Landgericht Koblenz ausgesetzt worden. (bnr.de berichtete) Anlass dafür war eine erfolgreiche Besetzungsrüge. Die Neuauflage des nach jahrelanger Verhandlung 2017 geplatzten ersten Prozesses fand vor einer normalen Großen Strafkammer am Landgericht Koblenz statt. Für die Erstauflage jedoch war noch eine reine Staatsschutzkammer zuständig gewesen. Die 12. Große Strafkammer selbst hatte sich kürzlich aufgrund der Besetzungsrüge daher als nicht zuständig erklärt, weil sie eben keine Staatsschutzkammer sei.
Das Präsidium des Landgerichtes bewertet das nun jedoch anders und stuft das Gericht nunmehr doch als Staatsschutzkammer ein. Wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte, hat das Präsidium entschieden, „dass für das Verfahren die 12. Große Strafkammer als Staatsschutzkammer in der derzeitigen Besetzung“ doch zuständig sei. Der Prozess soll daher nach Plänen der Kammer am 26. Februar neu aufgerollt werden. Die Sprecherin betonte, da der zweite Anlauf ausgesetzt worden sei, werde der Prozess „nach den gesetzlichen Vorgaben neu zu beginnen haben“. Dies bedeutet, dass auch die Anklageschrift in der dritten Auflage neu verlesen werden muss. (mik)