„Combat 18“-Prozess

Verteidigung setzt auf Verschleppen und Verharmlosen

Im Dortmunder Prozess gegen vier Neonazis, die als Rädelsführer die verbotene Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ weitergeführt haben sollen, will die Verteidigung mit allen Mitteln eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Die Staatsanwaltschaft reagiert kühl. Unterdessen wurden nun auch die ersten Männer angeklagt, die der militant-rechtsextremen Organisation als einfache Mitglieder angehört haben sollen. 

Freitag, 11. Juli 2025
Joachim F. Tornau
Zwei der heute Angeklagten im Gespräch mit ihren bekannten Verteidigern
Zwei der heute Angeklagten im Gespräch mit ihren bekannten Verteidigern

So laut ist die Polemik, so aggressiv das Auftreten, so ungebremst die Unverschämtheiten, dass der beiläufig geäußerte Satz fast untergeht. Dabei fasst das, was Rechtsanwalt Jochen Lober sagt, die Verteidigungsstrategie perfekt zusammen, in gerade einmal vier Wörtern: „Unstrittig ist hier nichts.“ Lober vertritt im „Combat 18“-Prozess vor dem Dortmunder Landgericht den Rechtsrockhändler Gregor Alexander M. Dem 45-Jährigen und seinen drei Gesinnungsgenossen Stanley Röske (49), Robin Schmiemann (40) und Keven L. (44) wird vorgeworfen, die militant-neonazistische Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ trotz des seit 2020 rechtskräftigen Verbots weiterbetrieben zu haben, als Rädelsführer.

Der Ende Juni gestartete Prozess ist erst vier Verhandlungstage alt, doch schon jetzt ist offensichtlich, worauf die Verteidigung setzt: maximaler Konflikt, maximale Verunsicherung der Zeug*innen, maximales Infragestellen von jedem noch so kleinen Indiz, das das Bundeskriminalamt zusammengetragen hat. Nicole Schneiders, Verteidigerin des mutmaßlichen Anführers Stanley Röske aus Eisenach und eine von vielen Szene-Anwält*innen in diesem Prozess, spricht nicht nur von „reinen Spekulationen und Mutmaßungen“, auf denen die Anklage basiere. Sie wirft einer leitenden Ermittlerin sogar „bewusste Verfälschungen“ und „zielorientiert falsche Behauptungen“ vor.
 

Szeneanwältin Nicole Schneiders 2021 bei einem Aufmarsch des Dritten Wegs in Wunsiedel
Szeneanwältin Nicole Schneiders 2021 bei einem Aufmarsch des Dritten Wegs in Wunsiedel

Vor dem Verbot hatten sich die aus dem gesamten Bundesgebiet stammenden Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ – der Name lässt sich als „Kampfgruppe Adolf Hitler“ übersetzen – regelmäßig getroffen, bei vermeintlichen Geburtstagsfeiern, zu Wanderungen und „Leistungsmärschen“, bei Rechtsrock-Konzerten, zur Vernetzung mit anderen gewaltbereiten Neonazi-Organisationen. Glaubt man der Anklage, dann ging das nach dem Verbot genauso weiter. Mit denselben Personen. 

Fast 20 Treffen zwischen Oktober 2020 und März 2022 hat die Bundesanwaltschaft aufgelistet. Das Gericht geht sie jetzt nach und nach durch. Knackpunkt: Wie lässt sich nachweisen, dass es sich tatsächlich um Zusammenkünfte der verbotenen Neonazi-Truppe handelte? Die Verteidigung behauptet, dass sich die früheren „Combat 18“-Aktivisten nach dem Verbot ja auch rein freundschaftlich getroffen haben könnten, sozusagen privat. Und versucht deshalb nach Kräften, Zweifel zu säen an der Beweiskraft der Ermittlungsergebnisse.

Da ist zum Beispiel eine Geburtstagsfeier von Stanley Röske im März 2021. In einer Spendenbox, beklebt mit dem weißen Drachen, der das Symbol von „Combat 18“ ist, wurde Geld für den 49-Jährigen gesammelt: Ihn erwartete damals ein Prozess wegen Verstoßes gegen das Verbot von „Blood & Honour“, jener Neonazi-Organisation, als deren bewaffneter Arm „Combat 18“ gilt. Bei einer Durchsuchung ein Jahr später stieß die Polizei auf einen Partyraum, üppig ausgestattet mit rechtsextremen Devotionalien. Partyfotos der Angeklagten zeigen über dem Tresen eine große schwarze „Combat 18“-Fahne, umrahmt von einer Lichterkette. 
 

Das Problem: Während der Hausdurchsuchung verschwand die Fahne, bevor sie beschlagnahmt werden konnte. „Ist ein bisschen doof gelaufen“, räumte ein BKA-Beamter sein. Zumal seine Thüringer Kolleg*innen dann auch noch notierten, dass das Banner, das sie gesehen hätten, rot gewesen sei. Ein Irrtum? Eine andere Fahne? Nein, meint die Verteidigung, es gab die Fahne gar nicht. Und die Fotos? Würden nichts beweisen. Die Aufnahmedaten könnten ja verändert worden sein, die Bilder also aus der Zeit vor dem Verbot stammen. 

Stundenlang befragen die Verteidiger*innen den Ermittler zu diesem Treffen, immer abseitiger werden ihre Fragen, immer verständnisloser der Zeuge. „Ich versuche, die Frage so zu stellen, dass auch Sie sie verstehen können“, sagt Rechtsanwalt Lober irgendwann, die Stimme triefend vor Herablassung. Es ist nicht die erste Respektlosigkeit, die das Gericht dem Kölner Anwalt kommentarlos durchgehen lässt.

Alternative Deutungen und Wortklaubereien

Oder da ist ein Treffen bei Stanley Röske in Eisenach im Juni 2021, das als Geburtstagsfeier seiner Lebensgefährtin Diana R. deklariert wurde. Auf dem Gruppenfoto, das dabei entstand, ist die 38-Jährige allerdings nicht zu sehen. Stattdessen 18 breitschultrige Männer, die fast durchweg als Neonazis bekannt sind. Und keine einzige Frau. Die Verteidigung fühlt sich dennoch bestätigt. Es habe sich um „sozial-normale Gepflogenheiten“ und „natürlich gewachsene Freundschaften“ gehandelt, sagt Rechtsanwältin Schneiders: „Auch wenn man mal in einer verbotenen Vereinigung war, kann man doch weiter zusammen Geburtstag feiern.“

Würde es für das Verfahren eine Rolle spielen, dass bei blauem Himmel die Sonne scheint, die Verteidigung würde wohl auch diesen Zusammenhang bestreiten. Im Januar 2021 war eine Gruppe mutmaßlicher „Combat 18“-Mitglieder durch den Teutoburger Wald gewandert, vom Hermannsdenkmal zu den Externsteinen, beides beliebte Kultstätten der extremen Rechten. Mit Gewichtswesten hatten es sich die Männer schwerer gemacht. Zur Belohnung gab es Holztafeln, die der Angeklagte Schmiemann liebevoll gebastelt hatte. Darauf die Triskele, ein keltisches Symbol, das in diesen Kreisen gerne als Ersatz für das verbotene Hakenkreuz genutzt wird, der Schriftzug „Cherusker Feldzug“ und die Ziffern 318. Ein Code für „C18“, also „Combat 18“, den auch die Angeklagten immer wieder verwendet haben. Verteidiger Hendrik Schnelle aber erklärt allen Ernstes: Es könnte auch „Cherusker am Hermann“ bedeuten.
 

Verschleppen und verharmlosen lautet die Strategie der Verteidigung. So langsam geht es voran, dass das Gericht schon jetzt eine Verlängerung des Prozesses über das eigentlich für September geplante Ende hinaus in Aussicht stellt. Was die Anwält*innen mit ihrer Strategie erreichen wollen, verkünden sie ganz offen: die Einstellung des Verfahrens. „Ich habe Bedenken, ob man so ein Verfahren so lange führen muss“, sagt Schneiders. Ihr Kollege Alexander Heinig, der den aus Dortmund stammenden Hyperaktivisten Schmiemann vertritt, wird noch deutlicher: „Man sollte überlegen, ob wir für diesen Unsinn weiter Ressourcen verschwenden wollen.“

Den Prozess mutwillig in die Länge ziehen, um die Bereitschaft für verfahrensverkürzende Absprachen zu erhöhen: Oberstaatsanwältin Juliane Rein findet das ein reichlich durchsichtiges Manöver. „Ich will nicht das Wort ‚Erpressung‘ in den Mund nehmen“, sagt sie. Aber: „Bei schweigenden Angeklagten und dem bisher an den Tag gelegten Verteidigungsverhalten hält sich mein Interesse an einem Rechtsgespräch in Grenzen.“ 

Weitere abgetrennte Verfahren bundesweit

Unterdessen kommen auch die Ermittlungen voran, die bundesweit noch gegen mutmaßliche einfache Mitglieder der verbotenen Vereinigung geführt werden. In Neunkirchen an der Saar hätte eigentlich bereits in dieser Woche gegen Tim V. verhandelt werden sollen. Der 28-Jährige, der sich auf seinem Facebook-Profil zur neonazistischen Kleinstpartei „Der III. Weg“ bekennt, soll erst im Januar 2022 Vollmitglied von „Combat 18 Deutschland“ geworden sein – mithin deutlich nach dem Verbot. Die theoretische Aufnahmeprüfung mit Fragen zu Nationalsozialismus und „Combat 18“ soll Keven L. geleitet haben, der in Dortmund auf der Anklagebank sitzt. Der Prozess in Neunkirchen wurde jedoch kurzfristig abgesetzt, weil der Verteidiger in quasi letzter Minute die Zuständigkeit des Amtsgerichts anzweifelte.

In Brandenburg hat die Generalstaatsanwaltschaft kürzlich Dennis C. angeklagt. Der aus Berlin stammende 46-Jährige ist seit Jahrzehnten in der militant-rechtsextremen Szene unterwegs; unter anderem soll er der 2005 verbotenen „Kameradschaft Tor“ angehört haben. Das Verfahren ist am Landgericht Potsdam anhängig. In Thüringen ermittelt die für Staatsschutzsachen zuständige Staatsanwaltschaft Gera gegen Röskes Lebensgefährtin Diana R. und gegen drei Männer. Einer von ihnen ist René B. (47), einstiger Frontmann der neonazistischen Skinheadband „Garde 18“. 

In Hessen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern gibt es jeweils drei Beschuldigte. Darunter sind David G. (36), der wie die Dortmunder Angeklagten zu den Adressaten der „Combat 18“-Verbotsverfügung gehörte, und Christian K. (31), laut Unterlagen auf der Website der Bundeswahlleiterin Beisitzer im Bundesvorstand der neonazistischen „Neuen Stärke Partei“. 

Als einzige Frau neben Röskes Lebensgefährtin haben die Ermittlungsbehörden Manuela S. im Visier: Die 41-Jährige aus dem Taunus präsentiert sich online als harmlose Tierfreundin, ist der Polizei aber schon seit der Jahrtausendwende als Teilnehmerin extrem rechter Veranstaltungen bekannt. Auch bei den Ermittlungen nach dem Mord an Walter Lübcke tauchte sie auf: Nachdem fälschlicherweise vermutet worden war, dass der Mörder Stephan Ernst ein Treffen von „Combat 18“ mit dem extrem rechten Rockerclub „Brigade 8“ im sächsischen Mücka besucht hatte, bestätigte sie den Behörden die Verwechslung.  

Bereits abgeschlossen sind zwei Verfahren. Kai G. (41) akzeptierte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Merzig im Saarland über 3600 Euro (120 Tagessätze à 30 Euro). Und Patric K. (45) aus Dortmund hat bereits erreicht, wovon die mutmaßlichen Rädelsführer noch träumen: Gegen ihn wurde das Verfahren eingestellt.    
 

 

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