Bayern
„Verantwortungslose Politik”: Aus für Antidiskriminierung in Bayern
Jetzt sollen Betroffene wieder allein dastehen: Nach nur zwei Jahren Aufbau- und Beratungsarbeit steht die überregionale Antidiskriminierungsberatung in Bayern vor dem Aus. Beratungsstellen kritisieren die Einstellung der Förderung als „verantwortungslose Politik“. Betroffen ist auch der Landesverband der Sinti und Roma.
Bayerische Unterstützungsstrukturen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt schlagen Alarm. Denn wenn ab dem 1. Februar 2026 die Mittel aus der Bundesförderung „respekt*land” eingestellt sind, verlieren die vier bayerischen Antidiskriminierungsstellen „Füreinander in Oberfranken” (FIO), die „Mittel- und unterfränkische Themenstelle gegen Diskriminierung” (M.U.T.), die „Mobile Antidiskriminierungsberatung” und die „Antidiskriminierungsberatung des Landesverbands deutscher Sinti und Roma” ihre Finanzierung.
Ministerium: „Bedarf abgedeckt”
Diese Beratungsstellen hätten, so warnt die Organisaion B.U.D. Bayern, „seit ihrer Gründung im Jahr 2023 sehr erfolgreich Beratungsstrukturen aufgebaut, Netzwerkarbeit gerade auch mit betroffenen Communitys geleistet und in allen bayerischen Regierungsbezirken niedrigschwellig, aufsuchend und parteilich Betroffene von Diskriminierung beraten.” Dass damit nun nach zwei Jahren schon wieder Schluss sein soll, könne die bayernweite Beratungsstelle für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt „in keiner Weise” nachvollziehen, erklärt Pressesprecher*in Ruby Parker.
Aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales dagegen sei nach einem Bericht der Nürnberger Nachrichten „der Bedarf an spezifischer überregionaler Diskriminierungsberatung im Freistaat Bayern aktuell abgedeckt”. Zudem seien „Doppelstrukturen nicht zielführend für die Betroffenen”, so das Ministerium. Es gäbe ja noch B.U.D.
Von wegen „Doppelstruktur”
Die schon seit 15 Jahren Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Bayern beratende Stelle indes weist diese Sichtweise des Ministeriums scharf zurück. Von Anfang an war B.U.D. „die Lücke bewusst, die es in Bayern beim Thema Antidiskriminierungsberatung” gab. Denn die Betroffenen hätten – bis die Lücke durch die benannten Stellen wenigstens für zwei Jahre geschlossen wurde – oftmals gehofft, Beratung und Unterstützung durch B.U.D. zu erhalten.
Das jedoch habe B.U.D. als fachspezifische Gewaltopferberatung nie adäquat leisten können. Die Arbeitsschwerpunkte, Ansätze und Expertisen dieser Beratungsstelle zielen auf die langfristige Unterstützung und Begleitung im Straf- und Entschädigungsverfahren von Betroffenen ab, die oftmals traumatische Gewalterfahrungen machen mussten”, etwa durch Übergriffe von Neonazis. Damit unterschieden sie sich erheblich von der Arbeitsweise der Antidiskriminierungsberatung, die Menschen, die ganz allgemein Diskriminierung erleben, bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.
Beratungsstellen warnen vor gravierenden Folgen für Betroffene
Durch den Wegfall der Antidiskriminierungsberatungen werde sich laut B.U.D. „eine große Lücke auftun”. Dann gäbe es nur noch in sieben größeren bayerischen Städten kommunale Antidiskriminierungsberatungen, die eben nur kommunal zuständig sind, und der Aufbau von tragfähigen Vernetzungen und der Vertrauensaufbau zu den Communitys, die in den vergangenen zwei Jahren erreicht wurden, wären dahin.
Daher warnt B.U.D. eindringlich: „Wir als fachspezifische Gewaltopferberatung sind absolut nicht dazu in der Lage, die ab 2026 auftretende Lücke zu schließen und warnen vor den Folgen einer solch verantwortungslosen Politik für die zahlreichen Betroffenen von Diskriminierung in Bayern.” Deshalb fordern Betroffenen- und Antidiskriminierungsberatungen im Einklang, „dass der Freistaat Bayern hier unbedingt die Weiterfinanzierung der Projekte ermöglichen sollte.”