„Letzte Verteidigungswelle“

Terrorverdächtigen Jungnazis bleibt öffentlicher Prozess erspart

Der Terrorprozess gegen die jugendlichen Neonazis der „Letzten Verteidigungswelle“ wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das entschied das Hamburger Oberlandesgericht, nachdem beim Prozessauftakt die Anklage verlesen war. Erst das Urteil wird wieder öffentlich sein. Die acht überwiegend noch minderjährigen Angeklagten sollen in wechselnder Besetzung für den Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Brandenburg sowie für versuchte oder geplante Anschläge auf Geflüchtetenunterkünfte verantwortlich sein. Ihr Ziel: ein völkisch-nationalistischer Umsturz des demokratischen Systems.

Donnerstag, 05. März 2026
Joachim F. Tornau
Die Anklage wurde noch verlesen, danach wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, Foto: Bild Berlin
Die Anklage wurde noch verlesen, danach wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, Foto: Bild Berlin

Oberstaatsanwalt Stefan Biehl hatte sich noch in die Bresche geworfen. „Wir haben hier eine terroristische Vereinigung, die selbst die Öffentlichkeit gesucht hat, insbesondere über Tiktok“, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft. „Ihre Chatgruppe hatte mehr als hundert Mitglieder.“ Da wiege das öffentliche Interesse schwerer als das, was zuvor vonseiten der Verteidigung geltend gemacht worden war: die Sorge der jugendlichen Angeklagten vor „Stigmatisierung“, vor einer „Gefährdung der Existenzgrundlage“, vor Problemen bei der Berufsfindung. Doch der Staatsschutzsenat des Hamburger Oberlandesgerichts schloss sich den Bedenken der Verteidiger an und entschied: Der Prozess gegen die acht ebenso jungen wie militanten Neonazis der „Letzten Verteidigungswelle“ (LVW) wird ohne Publikum geführt.

Zwei Ausnahmen machte das Gericht allerdings: Das Urteil soll wieder öffentlich sein. Auch die Anklage wurde beim Prozessauftakt noch im vollbesetzten Saal 237 des Hamburger Strafjustizgebäudes verlesen. „Die ‚Letzte Verteidigungswelle‘ ist eine militante rechtsextremistische Gruppierung, die das Ziel verfolgt, Mord und Totschlag sowie Brand- und Sprengstoffdelikte zu begehen, um den Umsturz des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland gemäß ihrer völkischen und nationalistischen Ideologie zu erreichen“, trug Oberstaatsanwalt Biehl vor. „Ihre Mitglieder sehen sich als letzte Instanz zur Verteidigung deutscher Traditionen, deutscher Heimat und der ‚deutschen Nation‘.“ Und: Ganz überwiegend waren sie noch minderjährig. Doch sie meinten es offensichtlich ernst. Ihren per WhatsApp-Chat, Tiktok-Videos und Instagram-Storys verbreiteten Aufrufen zum „Rassenkrieg“ ließen sie, wenn man der Bundesanwaltschaft glaubt, auch Taten folgen.

Mutmaßlicher Rädelsführer gerade mal 15 Jahre alt

Gegründet wurde die „Letzte Verteidigungswelle“ laut Anklage im April 2024 von Benjamin H. aus Lambrechtshagen im Landkreis Rostock. Der damals gerade einmal 15-Jährige soll bei WhatsApp den „LVW-Generalchat“ eingerichtet, von einer bundesweiten Organisation geträumt und sich selbst zum „Führer“ ernannt haben. Das Logo der Gruppe habe Bezug genommen auf die Waffen-SS, der Leitspruch habe gelautet: „Wir sind die Welle die den Dreck aus unserem Land spült und ihre Existenz zerstört“. Bereits wenig später soll Benjamin H. die Gruppenmitglieder aufgefordert haben, Migrant*innen zu ermorden und ihre Häuser anzuzünden. Vor Gericht lässt er sich von Thomas Penneke aus Rostock verteidigen, dem einzigen bekannten Szene-Anwalt, der in diesem Prozess auftritt.

Als Aufnahmeritual mussten Sympathisanten Straftaten begehen –  wie hier beispielsweise Graffiti mit verbotenen Symbolen. Auf dem Foto sind noch ein übersprühtes Hakenkreuz sowie zwei Sigrunen zu erkennen.
Als Aufnahmeritual mussten Sympathisanten Straftaten begehen – wie hier beispielsweise Graffiti mit verbotenen Symbolen. Auf dem Foto sind noch ein übersprühtes Hakenkreuz sowie zwei Sigrunen zu erkennen.

Benjamin H. wirkt im Gerichtssaal älter, als er es mit seinen jetzt knapp 17 Jahren ist. Ein junger Mann in weißem Sweatshirt, sein dunkles Haar trägt er wohlfrisiert. Um sich vor Fernsehkameras und Fotoapparaten zu schützen, hält er sich einen Aktenordner vors Gesicht. Andere seiner Mitangeklagten zeigen sich offen, es sind unauffällige Teenager, einige mit Brille, der eine oder andere schüttere Schnauzbart ist zu sehen. Doch zumindest einer soll seinen Hass auf die Bundesrepublik auch vor Gericht unverhohlen demonstriert haben: Auf dem Schnellhefter, den er sich schützend vors Gericht hielt, habe „Drecksstaat“ gestanden, berichtete unter anderem der NDR.

Straftaten gefilmt

Benjamin H. ist zusammen mit Mitgründer Jason R. (19) aus Wismar und Lenny M. (16) aus Altdöbern in Brandenburg als Rädelsführer der terroristischen Vereinigung angeklagt. Und Lenny M. soll dann auch der Erste gewesen sein, der bereit war, nicht nur verbalradikal über Leichen zu gehen: Im Oktober 2024 habe er zusammen mit Jerome M. (16) die Kulturkneipe „Kultberg“ in Altdöbern angezündet, weil er die Wirt*innen für Linke gehalten habe. Das Haus brannte bis auf die Grundmauern nieder, der Schaden summierte sich auf 550.000 Euro. Die beiden Jugendlichen hätten in Kauf genommen, dass die im angrenzenden Gebäudeteil schlafende Betreiberfamilie und ein weiterer Bewohner tödlich verletzt würden, sagte der Oberstaatsanwalt. Nur durch Zufall sei es nicht so weit gekommen.

Die Rede, mit der Lenny M. die Tat in einem Werbevideo für die LVW angekündigt haben soll, hat laut Bundesanwaltschaft Ben-Maxim H. geschrieben. Der 15-Jährige aus dem hessischen Haiger ist der jüngste Angeklagte, in der Gruppe soll der junge Mann mit der Vokuhila-Frisur schon mit 13 Jahren als Leiter der „Gestapo“ firmiert haben. Auch bei ihrer Brandstiftung filmten sich die Täter, das war bei der jugendlichen Terrortruppe so üblich.

„Gauleiter Sachsen“

Anfang Januar 2025 sollen die Angeklagten Claudio S. (19) und Justin W. (21) versucht haben, eine bewohnte Geflüchtetenunterkunft in ihrem Heimatort Schmölln in Thüringen in Brand zu setzen – indem sie mit einer Feuerwerksbatterie ins Gebäude schossen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Dennoch drehten die Täter auch hier ein Video, posierten mit dem Hitlergruß, hinterließen rassistische Parolen, SS-Runen und ein Hakenkreuz an der Fassade.

Ein von mehreren LVW-Mitgliedern geplanter ähnlicher Anschlag auf eine Unterkunft im brandenburgischen Senftenberg wurde wohl nur vereitelt, weil eine Journalistin die Polizei alarmierte: Angelique Geray, Reporterin von RTL und Stern, hatte undercover in der Gruppe recherchiert und von den Plänen erfahren, als sie Devin K. (22), den „Gauleiter Sachsen“ der LVW, beim illegalen Einkauf von Großfeuerwerkskugelbomben in Tschechien begleitete. Ihr Podcast „Braune Kinderzimmer“ gibt tiefe Einblicke in das Innenleben einer Gruppe, die getragen war von brutalem Rassismus, Antisemitismus und NS-Kult. In der Hass und Menschenverachtung regierten und sich alle wie selbstverständlich mit „Sieg Heil“ begrüßten. Beim Chatten über die geplante Tat in Senftenberg soll Devin K. geschrieben haben: „Es muss wenigstens einen Toten geben.“

Selbsternannte „Pedo-Hunter“

Nach seiner Verhaftung, sagte Oberstaatsanwalt Biehl, habe der aus dem Landkreis Meißen stammende Neonazi über einen Mithäftling nach einem Auftragsmörder gesucht: um tödliche Rache an der Journalistin zu nehmen.

Strafrechtlich reichen die Vorwürfe, die den Angeklagten in jeweils unterschiedlicher Menge und Qualität gemacht werden, von der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung über schwere Brandstiftung und versuchten Mord bis zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat, unter anderem. Bei vier von ihnen kommt noch gefährliche Körperverletzung hinzu: Sie sollen als selbsternannte „Pedo-Hunter“ Jagd auf vermeintliche Pädophile gemacht und vier Menschen mit Schlägen und Tritten „nicht unerheblich“ verletzt haben. Nach Jugendstrafrecht drohen allen LVW-Mitgliedern bis zu fünf Jahre Jugendhaft, das ist die generelle Höchststrafe. Lediglich bei einer Verurteilung auch wegen versuchten Mordes wären theoretisch auch bis zu zehn Jahre möglich.

Rechtsextreme Jugendkameradschaften

Die LVW ist Ausdruck einer beunruhigenden Entwicklung: Rechts zu sein, auch offen militant und neonazistisch, gilt bei einer wachsenden Zahl von Jugendlichen wieder als cool. Manche entdecken sogar das Skinhead-Outfit mit Bomberjacke, Springerstiefeln und Glatze wieder, das die „Baseballschlägerjahre“ in den Neunzigern prägte – und das gelegentlich bei ihren Eltern noch im Schrank liegt. Unter Namen wie „Deutsche Jugend voran“, „Jung & Stark“, „Deutsche Nationale Jugend“, „Rein Deutsche Jugend“, „Elblandrevolte“ oder eben „Letzte Verteidigungswelle“ tauchen immer neue Gruppierungen junger Neonazis auf.

Die Wochenzeitung „Die Zeit“ hat im vergangenen Jahr einmal nachzuzählen versucht und kam auf über 120 solcher Jugendkameradschaften. Einige von ihnen schaffen es nie über die sozialen Medien hinaus. Und viele verschwinden so schnell, wie sie gekommen sind. Doch auch in der realen Welt fallen jugendliche Rechtsextreme immer häufiger auf, zuletzt vor allem bei Protesten gegen Pride-Paraden zum Christopher Street Day. Und nicht erst seit der LVW durch die Bereitschaft zur Gewalt.

Anzahl der Straftaten steigt rasant

In Dresden schlugen Mitglieder der „Elblandrevolte“ 2024 den SPD-Europapolitiker Matthias Ecke, in Görlitz die Linken-Politikerin Samara Schrenk zusammen. Im selben Jahr griffen Neonazis um den Anführer von „Deutsche Jugend voran“ in Berlin zweimal Menschen an, die Antifa-Embleme auf ihrer Kleidung trugen. Selbst nachdem Kameradschaftschef Julian M. deswegen im April 2025 verurteilt worden war, soll er sich an einer Attacke auf zwei Journalist*innen beteiligt haben. Im Juni 2025 überfiel eine mindestens zehnköpfige Gruppe jugendlicher Neonazis ein Vielfaltsfest im brandenburgischen Bad Freienwalde, vermummt und mit Schlagwerkzeugen bewaffnet. Die Liste ließe sich fortsetzen. 

Nach Angaben der Bundesregierung wurde 2024 gegen mehr als doppelt so viele Kinder, Jugendliche und Heranwachsende wegen rechter Straftaten ermittelt wie im Vorjahr. 205 Tatverdächtige waren jünger als 14 Jahre, 3.854 waren 14- bis 17-jährig und 1.638 zwar volljährig, aber noch keine 21 Jahre alt. Für das Jahr 2025 deuten die vorläufigen Zahlen nur einen leichten Rückgang an.

In Hamburg sind für den Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht zunächst noch 18 weitere Verhandlungstage angesetzt. Wenn nicht noch mehr hinzukommen, könnte das Urteil am 21. Mai verkündet werden. Bis dahin muss die Öffentlichkeit draußen bleiben.

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