Richter Jens Maier: Ex-AfD-Abgeordneter in den Ruhestand versetzt

Nach Verlust seines Bundestagsmandates ersuchte der Richter und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier eine Rückkehr in den Justizdienst. Das sächsische Justizministerium beantragte jedoch die Versetzung des Rechtsextremen in den Ruhestand. Diesen Antrag erklärte das sächsische Dienstgericht für Richter heute für zulässig.

Donnerstag, 01. Dezember 2022
Florian Schäfer
Jens Maier auf einer Demonstration im Jahr 2018, Foto: Max Gerlach CC BY-SA 2.0
Jens Maier auf einer Demonstration im Jahr 2018, Foto: Max Gerlach CC BY-SA 2.0

Damit bestätigte das Gericht die Auffassung des sächsischen Justizministeriums, nach welcher die Versetzung in den Ruhestand zur Abwehr einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege „zwingend geboten sei“. Ferner gelangte das Gericht zur Überzeugung, „dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person des Richters in diesem Fall in so hohem Maße Schaden genommen habe, dass seine Rechtsprechung nicht mehr glaubwürdig erscheint“. Würde Jens Maier in seinem Amt als Richter verbleiben, wäre „das Vertrauen in eine unabhängige und unvoreingenommene Rechtspflege beseitigt oder gemindert“.

Maier selbst erschien nicht vor Gericht und ließ sich von seinem Anwalt Jochen Lober vertreten, welcher zeitweise auch den NSU-Terrorhelfer Ralf Wohlleben vor Gericht verteidigte. Lober beantragte am Anfang der Sitzung die Aussetzung des Verfahrens. Zentrales Argument war hierbei, dass man die Beurteilung Maiers als Rechtsextremisten durch den sächsischen Verfassungsschutz nicht teile. Da man diese Einschätzung derzeit vor dem Verwaltungsgericht Dresden anfechte und bezüglich eines positiven Ausgangs für Maier „sehr zuversichtlich“ sei, wäre eine zentrale Argumentation der Antragssteller „widerlegt“. Das Gericht folgte dieser Beweisführung nicht und positionierte sich auf Seiten des Ministeriums: Es handele sich um verschiedene Streitgegenstände; entscheidend seien vielmehr „die Tatsachen“, die Aussagen und Tätigkeiten Maiers.

Öffentliches Auftreten legt „fehlende Verfassungstreue“ nahe

So wurden neben Maiers Obmann-Dasein im Jahr 2020 formell aufgelösten, verfassungsfeindlichen „Flügel“ der AfD auch diverse Social-Media-Postings diskutiert. Darunter eine rassistische Beleidigung gegenüber Noah Becker im Jahr 2018 oder ein Posting aus dem Jahr 2019, nach welchem sich Angeklagte vor AfD-Richtern fürchten sollten. Allzu oft wurde dabei von Rechtsanwalt Lober argumentiert, nicht Maier hätte entsprechende Postings verfasst, sondern seine Mitarbeiter. Das Gericht sah dies jedoch als unerheblich an: Entscheidend sei, dass diese Äußerungen von dem Account stammten, mit dem Maier sich öffentlich präsentiere. Dies hätte den Eindruck erweckt, „dass sich der Richter in Entscheidungen politisch leiten lässt.“

Ebenfalls zur Sprache kamen öffentliche Auftritte des ehemaligen Bundestagsabgeordneten. Neben auf Wahlkampfveranstaltungen getätigten Aussagen, die in der Öffentlichkeit den Eindruck „fehlender Verfassungstreue“ hervorrufen, fand auch eine Kranzniederlegung im Februar 2021 auf dem Dresdner Friedhof Erwähnung. Das angebrachte Spruchband - „den Opfern des elendigen Bombenterrors“ - greife nach Ansicht des Justizministeriums das unter extrem Rechten beliebte, geschichtsrevisionistisches Narrativ auf und ließe die Übernahme von Begrifflichkeiten aus der NS-Propaganda erkennen. Während Maiers Verteidiger dem Ministerium „Phrasen, Unterstellungen und Erfindungen“ vorwarf, attestierte das Gericht Maier eine abwertende, menschenverachtende und rassistische Sprache.

Revision zugelassen & angekündigt

Für die sächsische Justizministerin ist die heutige Gerichtsentscheidung „bundesweit richtungsweisend“. In einer ersten Stellungnahme zeigte sie sich froh, dass das Richterdienstgericht ihrem Antrag stattgegeben habe: „Wer sich rechtsextremistisch betätigt, darf auf keiner Richterbank mehr Platz nehmen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Justiz und in unseren Rechtsstaat wird heute gestärkt.“ Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht erklärte das Rechtsmittel der Revision für zulässig und Lober kündigte nach Urteilsverkündigung gegenüber dem MDR bereits an, davon Gebrauch machen zu wollen: Er werde sich noch mit Maier besprechen, „aber Sie können davon ausgehen, dass wir dagegen vorgehen werden“. In diesem Fall führt der nächste Weg zum Dienstgericht des Bundes, einem Spezialsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Gleichzeitig läuft am Landgericht Dresden noch ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten & auch eine sogenannte Richteranklage gegen Maier ist nicht ausgeschlossen.

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