Landgericht München

Rechtsextreme Kriegswaffenschmuggler vor Gericht

Vier Angeklagte aus dem Münchner Pegida-Kosmos und mit Verbindungen in diverse extrem rechte Gruppen müssen sich seit Mittwoch wegen Waffendelikten vor dem Münchner Landgericht verantworten. Sie sind Teil eines größeren Komplexes, der einst aufgrund der Aussage „Waffen für die AfD“ bekannt wurde. Doch der Prozess könnte in Kürze bereits abgeschlossen sein.

Mittwoch, 20. Mai 2026
Thomas Witzgall
Die Angeklagten müssen sich wegen Waffenschmuggels vor dem Münchner Landgericht verantworten.
Die Angeklagten müssen sich wegen Waffenschmuggels vor dem Münchner Landgericht verantworten.

Es wirkt teils surreal, wie sich heute drei teils vollbärtige und ergraute Angeklagte, denen ihr hohes Alter jenseits der 60 und teils auch gesundheitliche Gebrechen anzumerken sind, vormittags im Saal 177 des Münchner Landgerichts einfanden, um sich vor einer Jugendkammer zu verantworten. Das liegt allein am vierten Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt noch unter Jugendstrafrecht fiel, und nicht allein an den länger zurückliegenden Taten aus dem Juni und Oktober 2016 bzw. dem Januar 2017.

Zur Last legt die Staatsanwaltschaft dem ungleichen Quartett im Kern die Einfuhr, die Aufbewahrung und den Weiterverkauf von Schusswaffen, darunter auch einer als Kriegswaffe geltenden Kalaschnikow bzw. deren Überlassung an nicht berechtigte Personen. Die Taten waren Teil einer größeren Waffenschmugglerunternehmung von Schusswaffen und Handgranaten aus dem ehemaligen Jugoslawien, als deren Drahtzieher der ehemals in der NPD und AfD aktive Alexander R. gilt. Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelte zeitweise gegen 16 Personen. Waffendelikte in der rechtsextremen Szene haben wegen des weit verbreiteten Narrativs, an einem Tag X mit den politischen Gegnern und Migranten abzurechnen, was teils als „Reinigung Deutschlands“ propagiert wird, eine besondere Brisanz.

Sekretärin von AfD-Funktionär

So unterschiedlich die einzelnen Personen auch waren, sie verband eine extrem rechte Gesinnung. Es sind im Grunde die Szenen aus AfD, NPD, Neonazis, Reichsbürgern und Verschwörungsgläubigen, die die rassistische Straßenbewegung Pegida zusammenführte. Das Landesamt für Verfassungsschutz nannte damals auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Florian Ritter, in welchen Parteien bzw. Organisationen die Personen aktiv seien, konkret die NPD, den Dritten Weg, die Junge Alternative Bayern und Pegida München. Nach Auffliegen des Schmuggels durch den kroatischen Zoll entledigte sich die AfD der Verbindung zum Drahtzieher Alexander R., indem sie seine Mitgliedschaft wegen nicht gezahlter Beiträge und verschwiegenen Engagements in der NPD annullierte. Die Vernetzung in die Partei hinein machte das allerdings nicht rückgängig.

Zwei der Angeklagten bei einer von der AfD initiierten Protestaktion gegen einen Besuch von Angela Merkel bei einem Volksfest im Jahr 2017
Zwei der Angeklagten bei einer von der AfD initiierten Protestaktion gegen einen Besuch von Angela Merkel bei einem Volksfest im Jahr 2017

Prominentester Teil des Schmuggelrings war Dagmar S., bis heute aus öffentlichen Geldern bezahlte Sekretärin des inzwischen dem Europäischen Parlament angehörenden AfD-Funktionärs Petr Bystron. Ihr Verfahren, unter anderem weil sie teilweise die tatsächliche Gewalt über eine Uzi hatte, wurde gesondert verhandelt. Auch bei einer weiteren AfD-Funktionärin sollen teilweise Waffen hinter Parteiflyern gelagert worden sein. Zu möglichen Verfahren hierzu ist nichts bekannt.

In extrem rechten Parteien unterwegs

Auf der Anklagebank sitzt dagegen Jonathan H. Der 1999 geborene Angeklagte ist der Grund, weshalb das Verfahren vor einer Jugendkammer stattfindet. Auch er stammt aus dem Kosmos der AfD und stieg zeitweise zum Mitglied im Landesvorstand der Jungen Alternative Bayern auf. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe verschwand sein Name von der Webseite, ausgestoßen hat die Partei ihn allerdings nicht. Er nahm weiter an Parteitagen u.a. in Greding teil, ist etwa auf dem von der Gruppe „Recherche Ulm“ verbreiteten Foto in der Discothek zu sehen – auch wenn er nicht zu den Angeklagten zählt, denen die „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“-Rufe angelastet wurden. Bei der Neugründung der Generation Deutschland in Gießen saß er inmitten bayerischer Kader wie Helmut Strauf und Daniel Halemba. Als Verteidiger war der Szeneanwalt Dubravo Mandic vorgesehen, der sich allerdings vertreten ließ. H. wird konkret zur Last gelegt, den Weiterverkauf von Waffen nach Hamburg organisiert zu haben.

Die damalige Nennung der neonazistischen Kleinstpartei Dritter Weg dürfte sich auf den Angeklagten Michael P. bezogen haben. Der Münchner, der keinen Beruf angab, fiel erstmalig bei Pegida in München im Umfeld von Michael Stürzenberger auf, sein Weg führte ihn – trotz des Altersunterschieds zu einem Großteil der Aktiven – zum Dritten Weg. So nahm der heute 63-Jährige schon 2015 am Novemberaufmarsch in Wunsiedel teil oder am „Tag der Heimattreue“ 2022 in Hilchenbach in Nordrhein-Westfalen. Er soll konkret im Januar 2017 mit einer Pumpgun, der Kalaschnikow und einer Pistole nach Hamburg gefahren sein. Der damalige Abnehmer war allerdings mit der Qualität nicht zufrieden, sodass er die Waffen zurück nach München brachte und an den Drahtzieher R. übergab.

AK-47 nach Deutschland eingeführt

Häufiger bei Pegida anzutreffen war auch der dritte Angeklagte Michael M., wohnhaft in Deggendorf. Er fiel dabei häufig mit einer Kutte mit Kreuzritter-Aufdruck auf. Während der Corona-Pandemie nahm er in seinem Heimatort an von NPD und Neonazis organisierten Protesten gegen die Maßnahmen teil. Er führte laut Anklage einen Teil der Waffen, darunter die als Kriegswaffe geltende vollautomatische AK-47, im Januar 2017 nach Deutschland ein und bewahrte sie in seiner damaligen Münchner Wohnung auf.

Über den vierten Angeklagten Bernd Z. gibt es bislang keine öffentlich bekannten Verbindungen in die extrem rechte Szene. Laut Anklage waren aber alle Angeschuldigten bis mindestens 2018 in dieser aktiv. Er soll ebenfalls in den Verkauf der Waffen nach Hamburg involviert gewesen sein. Zusätzlich holte er die vollautomatische Uzi-Maschinenpistole bei Bystrons Sekretärin Dagmar S. ab und übergab sie dem Drahtzieher Alexander R., weil der ursprüngliche Käufer wohl abgesprungen war.

Bewährungsstrafen in Aussicht

Wesentliche Erkenntnisse jenseits der Anklage brachte der erste Verhandlungstag nicht. Die Verteidiger drängten auf ein schnelles Rechtsgespräch. Nach 30 Minuten Beratung stellte das Gericht mit Zustimmung der Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft Bewährungsstrafen zwischen 12 und 20 Monaten für die drei über sechzigjährigen Angeklagten in Aussicht, für den ehemaligen JA-Funktionär könnte es gar nur eine Geldauflage geben, sollten sie sich geständig zeigen.

Das Gericht kam ihnen weiter entgegen, dass sie die Taten auch über ihre Verteidiger einräumen könnten. Alle vier nahmen sofort an. In einem Fall bestand die Reue nur in dem Satz, dass die Anklage vollumfänglich eingeräumt werde. Wegen konkurrierender Termine der Verteidiger konnte heute nur bis Mittag verhandelt und das Verfahren nicht beendet werden. Es soll am 10. Juni fortgesetzt werden und dann möglicherweise bereits mit einem Urteil enden. Ursprünglich waren sechs Verhandlungstage bis Mitte Juli angesetzt.

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