Rechtsterrorismus

Prozessauftakt zu verschwundener Nordkreuz-Munition

Unter anderem wegen mutmaßlicher Strafvereitelung, Handel mit Kriegswaffen und Hehlerei mussten sich zwei Beschuldigte im Schweriner Landgericht verantworten. Der Prozess steht im Zusammenhang mit dem Nordkreuz-Komplex. Doch statt neuer Informationen zum rechtsextremen Netzwerk ging es zum Verhandlungsauftakt viel um Waffenrecht.

Donnerstag, 20. August 2026
Lilly Biedermann
Prozessauftakt gegen Frank T. und Matthias H. am Landgericht Schwerin. (c) Lilly Biedermann
Prozessauftakt gegen Frank T. und Matthias H. am Landgericht Schwerin. (c) Lilly Biedermann

Der Waffenhändler Frank T. und der ehemalige Mitarbeiter der Waffenbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim Matthias H. begrüßten sich am Mittwoch freundlich im Großen Saal des Schweriner Landgerichts. Ihnen wird vorgeworfen gemeinsam zehn Schuss Kriegswaffenmunition verschwinden lassen zu haben, die im Fall um Marko G. Beweismittel sein sollten. Marko G. ist eine wichtige Person im Fall Nordkreuz. 

Frank T. soll laut Anklageschrift außerdem einen Polizisten zum Diebstahl angestiftet haben. Um einen Schießlehrgang bei T. zu bezahlen, habe der Beamte mutmaßlich Behördenmunition im Wert von über 3.000 Euro gestohlen und T. ausgehändigt. T. habe mit dem Diebesgut handeln wollen. Matthias H. schwieg am ersten Verhandlungstag zu den Vorwürfen. T. startete allerdings mit einem längeren Vortrag.

Frank T. weist die Vorwürfe zurück

In seiner Einlassung beschreibt T. umfangreich seinen Werdegang. Vom einfachen Vorsitzenden eines Schützenvereins in finanzieller Not habe er sich zum Geschäftsführer der Firma Baltic Shooters hochgearbeitet und Trainings für Spezialeinheiten von Militär und Polizei angeboten. Die Nordkreuz-Chatgruppe habe er mit den Worten verlassen, die Gruppe entwickle sich in eine Richtung, die ihm nicht gefalle. 
 

Den Vorwurf des Erwerbs von Kriegswaffen wies er zurück. Die Munition hätte er zwar auf Anweisung von Marko G. von der Waffenbehörde gekauft, es habe für ihn aber keine Anhaltspunkte gegeben, dass es sich um Kriegswaffenmunition handeln würde. Bis heute sei er dieser Meinung. Schließlich brachte er sogar eine Packung leerer Patronenhülsen als Anschauungsmaterial in den Gerichtssaal.

Den Vorwurf der Hehlerei und der Anstiftung zum Diebstahl bestreitet er. Er hätte zwar angeboten die Kosten eines Lehrgangs mit Munition zu decken, sich letztlich aber auf eine Geldsumme geeinigt. 

Den Weg der Munition ergründen

Im Laufe des ersten Verhandlungstages wurde hauptsächlich versucht zu klären, was konkret mit den zehn Schuss potenzieller Kriegswaffenmunition passierte. Diese wurden bei einer von zwei Durchsuchungen im Haus von Marko G. gefunden und dem Angeklagten Matthias H. als Mitarbeiter der Waffenbehörde übergeben. Insgesamt fanden die Behörden rund 55.000 Schuss Munition in G.s Besitz. G. war Administrator der Nordkreuz-Chatgruppen. 2019 wurde er wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

„Nicht immer mit der notwendigen Stringenz gearbeitet“

Ein ehemaliger Mitarbeiter des Landeskriminalamtes sagte als Zeuge aus, dass er die Munition zur Prüfung aus der Waffenbehörde ins LKA holen wollte. Zu diesem Zeitpunkt hätte H. diese allerdings schon an Frank T. weitergegeben. Er sei deshalb „stinksauer“ gewesen. 
 

Waffenhändler Frank T. (links) und Matthias H., ehemaliger Mitarbeiter der Waffenbehörde Ludwigslust mit ihren Verteidigern bei Gericht. (c) Lilly Biedermann
Waffenhändler Frank T. (links) und Matthias H., ehemaliger Mitarbeiter der Waffenbehörde Ludwigslust mit ihren Verteidigern bei Gericht. (c) Lilly Biedermann

H.s ehemaliger Vorgesetzter wurde ebenfalls in den Zeugenstand gerufen. Er habe keine Zweifel an H.s Kompetenz gehabt, bis der Fall Marko G. kam. In diesem Fall hätte H. „nicht immer mit der notwendigen Stringenz gearbeitet“, so der ehemalige Beamte. 

Weitere Zeugen konnten teilweise auf Grund von Erinnerungslücken nur bedingt Aussagen über den Verbleib der Munition machen. Auch Marko G. war als Zeuge geladen, erschien allerdings nicht.

Verfehlungen der Behörden

Caro Keller von NSU-Watch begleitete bereits die vorherigen Verfahren im Nordkreuz-Fall. Sie sagt: „Schon am ersten Tag sagten zwei Zeugen aus, die die Anklage stützen: Klar ist, dass Frank T. auf Anweisung von Marko G. die Patronen von Matthias H. geholt hat.“ Es zeige sich so, wie die rechten Netzwerke im Alltag funktionieren, „man deckt sich gegenseitig, selbst wenn man am Ende dafür vor Gericht landet.“

Beim not-for-profit Mailorder @blackmosquito.bsky.social steht unsere Broschüre „NSU, Nordkreuz, Neonazi-Netzwerke“ mittlerweile auch im Sortiment.

[image or embed]

— NSU-Watch (@nsuwatch.bsky.social) 14. Juli 2026 um 12:12

Laut Keller wurden am ersten Prozesstag außerdem Verfehlungen der Behörden sichtbar. „Trotz der frappierenden Funde bei der Durchsuchung bei Marko G. im Jahr 2017 entschieden sie sich dafür, möglicherweise wichtige Asservate in die Hand der örtlichen Waffenbehörde zu übergeben – ohne diese überhaupt ausreichend zu sichten und zu bewerten. Dies hatte offenbar zur Folge, dass die Netzwerke von Marko G. aktiv werden konnten, hier mögliche Beweise zu vernichten.“

Entpolitisierter Prozess

Außerdem bemerkenswert: die politische Gesinnung der Angeklagten und deren Bezug zum Nordkreuz-Netzwerk spielte zum Prozessauftakt keine Rolle. Obwohl Frank T. bereits früh aus der Chatgruppe austrat, kauften Nordkreuz-Mitglieder weiterhin Munition bei ihm und gingen auf seinem Schießstand trainieren. 

Caro Keller sieht darin eine Verbindung zu früheren Nordkreuz-Prozessen: „Die Befassung des Landgerichts Schwerin mit dem Nordkreuz-Komplex ist von einer massiven Entpolitisierung geprägt, das war im Prozess gegen Marko G. so und das scheint sich auch jetzt fortzusetzen.“ Es bliebe nun „Aufgabe von Antifaschist*innen und kritischer Berichterstattung, hier den eigentlichen Kern in den Vordergrund zu rücken.“
 

Kategorien
Tags
Schlagwörter