AfD-Abgeordneter vor Gericht
Prozess gegen Daniel Halemba: Kameraden schweigen
Im Volksverhetzungsprozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten und extrem rechten Burschenschafter Daniel Halemba ringt das Würzburger Amtsgericht mit mauernden Zeugen, vorgeschobenen Erinnerungslücken und einer angreifbaren Ermittlungsarbeit. Ob die Beweise am Ende für eine Verurteilung reichen werden, lässt sich kaum absehen. Den einen oder anderen interessanten Einblick in das Innenleben der Rechtsaußenpartei und ihres Umfelds eröffnet der Prozess aber durchaus.
André Lihl hat sich noch nicht richtig hingesetzt, da fängt er schon an zu schimpfen. Über die „Schmierfinken“ von der Presse zieht der Würzburger AfD-Mann her, über das Strafverfahren gegen seinen Parteifreund Daniel Halemba, in dem es doch lediglich um einen „Mückenstich“ gehe. Halemba, 24 Jahre alt und jüngster Abgeordneter im bayerischen Landtag, ist wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und Sachbeschädigung angeklagt. Seit Anfang Januar wird darüber in Würzburg vor dem Amtsgericht verhandelt.
Vor zwei Jahren fand Lihl noch, dass der extrem rechte Burschenschafter auf sein Abgeordnetenmandat verzichten solle. Jedenfalls sagte er das in einer wütenden Wortmeldung beim Landesparteitag am 13. Januar 2024 in Greding. Als der 57-Jährige nun als Zeuge vor Gericht aussagen soll, will er sich daran nicht mehr erinnern können. „Ich bin sieben Jahre bei der AfD und halte beim Landesparteitag immer eine Rede“, sagt er. Da wisse er doch nicht mehr, was er damals erzählt habe.
„Halemba war am Boden, ich hab´ nachgetreten“
Und: „Was interessiert mich, was ich letzte Woche gesagt hab!“ Erst als ihm ein Video seiner Wutrede vorgespielt wird, gibt er zu: Ja, war wohl so. Aber er habe es bei seinen Vorwürfen mit der Wahrheit nicht so genau genommen. „Man übertreibt immer“, erklärt er. „Halemba war am Boden, ich hab´ nachgetreten, das war alles.“
Es geht um das, was in der Anklage als versuchte Nötigung und Sachbeschädigung eingestuft wird: Im Mai 2023 sollen Halemba und sein mitangeklagter Parteifreund Harald D., wie Halemba Mitglied der vom Verfassungsschutz beobachteten extrem rechten Würzburger Burschenschaft Teutonia Prag, spätabends vor der Kanzlei des Rechtsanwalts Thomas Bayer in Würzburg randaliert haben. Sie sollen zusammen mit weiteren Beteiligten im Treppenhaus herumgegrölt und mehrfach gegen die Tür getreten haben.
Tirade gegen die Grünen
André Lihl sprach in seiner Parteitagsrede sogar von einem „Eintreten“ der Tür – und rückte die Aktion in Zusammenhang mit dem Parteiausschlussverfahren gegen eine Parteikollegin, das Bayer als Präsident des AfD-Landesschiedsgerichts zu bearbeiten hatte. Kurz zuvor seien die Angeklagten auch bei ihm gewesen, sagte Lihl damals. Wohl weil er eine falsche eidesstattliche Erklärung mit Vorwürfen gegen die AfDlerin, die er auf Bitte von Harald D. unterschrieben habe, wieder zurückgezogen habe und die beiden Burschenschafter eine „Rücknahme der Rücknahme“ hätten erreichen wollen. Aber er habe sie nicht hereingelassen.
Vor Gericht möchte der „selbstständige Unternehmer“, als der er sich bezeichnet, zu alledem so wenig wie möglich sagen. Stattdessen nutzt er seinen Auftritt, um immer wieder lauthals gegen die Grünen zu hetzen und längst widerlegte Lügen über Claudia Roth zu verbreiten. Dem Gericht gelingt es nur mit Mühe, seine Tiraden zu stoppen. Um es freundlich zu formulieren: Impulskontrolle dürfte nicht die größte Stärke von André Lihl sein.
Verteidiger verharmlost eigene Vorwürfe
Auch Bayer selbst hatte seinerzeit den Zusammenhang zwischen dem unerwünschten Besuch und dem Parteiausschlussverfahren hergestellt. Aufgebracht beklagte er sich bei Bezirks- und Landesvorstand, ärgerte sich über eine ausbleibende Reaktion und erstattete schließlich Strafanzeige gegen Halemba und Harald D. wegen eines bunten Straußes möglicher Delikte – von Ruhestörung und Sachbeschädigung über Hausfriedensbruch und Stalking bis zu Nötigung und Erpressung. Im Laufe der Zeit schwächte er seine Vorwürfe jedoch immer mehr ab.
Im Prozess tritt er nun zugleich als Verteidiger von Harald D. und als Entlastungszeuge auf und verkündet: alles halb so wild. „Es macht keinen Sinn, dass wir uns hier mit Mist bewerfen“, sagt er. Passend dazu bestätigt ein Schreiner, der zur Tatzeit – warum auch immer als Handwerker – ein Praktikum in Bayers Kanzlei gemacht haben soll, dass er keine neuen Schäden an der Kanzleitür habe erkennen können. Ansonsten beruft auch er sich auf eine löchrige Erinnerung: „Leider ist mein Gedächtnis mies“, sagt er und grinst. Das T-Shirt, das der 26-Jährige trägt, ist schwarz mit weiß-roten Streifen am Ärmel. Um den Hals trägt er eine Kette mit dem in rechten Kreisen beliebten Thorshammer.
AfD-Politiker: „Es wird mit Ellenbogen gearbeitet“
Parteileben, aber normal: Es komme „leider öfter“ vor, dass Vorfälle aufgebauscht würden, um der innerparteilichen Konkurrenz zu schaden, sagt der ebenfalls als Zeuge geladene AfD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Bezirksverbands Unterfranken, Richard Graupner. „Es wird mit Ellenbogen gearbeitet.“ In Würzburg hat man rechtzeitig vor der bayrischen Kommunalwahl am 8. März 2026 Frieden geschlossen: Die Stadtratsliste wird von Daniel Halemba angeführt, auf Platz 3 und 4 folgen André Lihl und Thomas Bayer.
Die Staatsanwaltschaft wirft Halemba Volksverhetzung vor, weil an seinem 21. Geburtstag im Jahr 2022 das rassistische Lied „Wacht an der Spree“ der Neonazi-Band „Landser“ im Haus der Teutonia Prag abgespielt wurde – von einem USB-Stick, der dem AfD-Nachwuchspolitiker gehörte und auf dem nach Angaben des Gerichts auch Reden von Joseph Goebbels gespeichert waren. Im selben Jahr sollen knapp 4.000 Euro, die ein unbekannter Täter mit Online-Betrügereien erbeutet hatte, über das Konto des jungen Mannes gelaufen sein. Deshalb legt die Anklage ihm Geldwäsche zur Last.
Verhör nachgespielt?
Vor Gericht haben sich sowohl Halemba als auch Harald D. bislang zu keinem der Anklagepunkte geäußert. Ihre Verteidigung lässt indes keinen Zweifel daran, dass sie sämtliche Vorwürfe für unbegründet und die Angeklagten für die wahren Opfer hält. Halembas Anwalt, der wegen Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Ex-AfD-Funktionär Dubravko Mandic, wird nicht müde, das Verfahren als groß angelegtes Komplott gegen die AfD darzustellen.
Im September 2023 war das Haus der Teutonia Prag von der Polizei durchsucht worden, es ging um den Verdacht der Volksverhetzung und des Verwendens verbotener NS-Symbole. Einen heute 24-jährigen Burschenschafter, der nach der Razzia zunächst ebenfalls als Beschuldigter geführt worden war, sollen Halemba und Harald D. durch Drohungen dazu gebracht haben, keine belastenden Aussagen bei der Staatsanwaltschaft zu machen. Drei Tage vor dem Ladungstermin hätten sie ihn unangekündigt in seiner WG besucht und ihn drei Stunden lang in die Mangel genommen, hätten ihn angeschrien und ein Verhör nachgespielt, heißt es in der Anklage, die das als Nötigung einstuft.
Wichtige Zeugin nicht geladen
Vor Gericht aber beteuert der vermeintlich Geschädigte, der wie die meisten Mitglieder der Teutonia Prag der AfD angehört: Zwar hätten ihm seine Eltern und seine Anwältin geraten, eine Aussage zu machen. Doch als seine Bundesbrüder und Parteifreunde bei ihm aufgetaucht seien, habe er sich schon dagegen entschieden gehabt: „Da war keine Differenz zwischen Halemba und mir.“ Und: Er sei nicht einmal sicher, ob Halemba bei besagtem Besuch überhaupt dabei war.
Gedroht worden, sagt der Zeuge, sei ihm jedenfalls keineswegs, einvernehmlich hätten sie die Vernehmung „geübt“, das Anschreien sei Teil dieses Rollenspiels gewesen. Eine Mitbewohnerin soll nach Angaben des Gerichts allerdings einen Satz gehört haben, in bedrohlich-einschüchterndem Befehlston, der zu dieser Erzählung nicht passt: „Du machst keine Aussage!“ Diese wichtige Zeugin zum Prozess zu laden, wurde bislang vergessen. Es ist unklar, ob es dem Gericht noch gelingen wird, den Fehler zu reparieren.
„Überkommener Anachronismus“
Dass der Abend vielleicht doch mehr Wirkung gehabt haben könnte, als es der Burschenschafter im Zeugenstand behauptet, meint freilich auch seine Mutter: „Das Ergebnis war, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will“, sagt sie. „Nach diesem Besuch hat er uns das mitgeteilt.“ Die Lehrerin erklärt freimütig, dass ihr schlagende Studentenverbindungen „ein Graus“ sind: „Ein überkommener Anachronismus, da könnte ich nur kotzen.“ Ihr introvertierter Sohn, der nicht leicht Freunde finde, habe sich der Burschenschaft wohl auf der Suche nach „Gemeinschaft“ angeschlossen, leider.
Dennoch lässt die 62-Jährige keinen Zweifel daran, dass sie auf der Seite ihres Sprösslings steht. Wie er echauffiert sie sich über das, was er „Erpressung“ durch die Ermittlungsbehörden nennt: Nur weil ihm Staatsanwaltschaft und Polizei mit einer Hausdurchsuchung gedroht hätten, wenn er bei seinem Schweigen bleibe, habe er schließlich doch Angaben gemacht. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde später ebenso eingestellt wie ein von Halemba angestrengtes Verfahren gegen die beteiligte Staatsanwältin und die Staatsschutzbeamtin. Der Landtagsabgeordnete hatte die beiden Frauen seinerseits wegen Nötigung angezeigt.
Beschuldigter habe gezittert
Was die mittlerweile zur Oberstaatsanwältin beförderte Vertreterin der Anklagebehörde über den Tag der Vernehmung erzählt, könnte sich von dieser Darstellung kaum mehr unterscheiden. Statt wie erwartet mit seiner Anwältin sei der Burschenschafter mit einem Bundesbruder erschienen, der ihm zunächst das Wort aus dem Mund genommen habe. „Monoton und mantramäßig“ habe der junge Mann danach ständig wiederholt, dass er nichts sagen wolle. Wie ein Roboter habe er gewirkt. „Mein Eindruck war, er traut sich gar nicht, etwas zu sagen“, sagt die Oberstaatsanwältin. „Er war bleich, hat gezittert und gestottert, war komplett fahrig.“ Ihr Schluss: Der Mann ist von seinen Bundesbrüdern unter Druck gesetzt worden. Die Frage, ob er bedroht worden sei, habe er nicht beantwortet.
Und die an die Wand gemalte Hausdurchsuchung? Als Beschuldigter, sagt die Juristin, habe der Mann natürlich schweigen dürfen. Das hätten sie ihm auch mehrfach erklärt. Als Geschädigter einer möglichen Nötigung durch Halemba & Co. sei er aber Zeuge und damit zur Aussage verpflichtet – und wenn er das verweigere, müssten sie eben sein Handy und seinen Laptop beschlagnahmen, um nach Beweisen zu suchen. Worauf der Mann seine Anwältin angerufen und sich schließlich doch der Beschuldigtenvernehmung gestellt habe. Aber: Mit ausweichenden Antworten, sobald es um Daniel Halemba gegangen sei. „Mein Eindruck war, dass er versucht hat, Herrn Halemba zu schützen.“
Wirre Äußerungen
Der Verteidigung bietet sich durch dieses zumindest unorthodoxe Vorgehen der Ermittlungsbehörden viel Angriffsfläche. Ausführlich nehmen die Anwält*innen die Oberstaatsanwältin ins Verhör, doch statt die Zeugin wirklich in die Enge zu treiben, verheddern sie sich in ihren eigenen Verschwörungserzählungen. „Sagen Sie doch, warum Sie zur Oberstaatsanwältin befördert wurden, nachdem Sie versucht haben, einen AfD-Abgeordneten in den Knast zu bringen!“, ruft Mandic. Und der ehemalige AfD-Schiedsrichter Bayer verliert sich in einem wirren Vortrag darüber, dass es um einen „innerparteilichen Machtkampf“ gegangen sei. „Wenn der Staat seinen Machtapparat einsetzt, um eine Strömung [innerhalb der Partei, Anm. d. Red] zu unterstützen, heißt das Zersetzung“, sagt er. „Das sind Stasi-Methoden.“ Auch auf mehrfache Nachfrage des Gerichts vermag Bayer nicht, seinen Gedankengang verständlich zu machen.
Doch so sehr sich Angeklagte und Verteidigung mit ihrem aggressivem Auftreten, ihrem Verschwörungsgeraune und den ständigen pöbelnden Zwischenrufen auch schaden mögen: Mauernde Zeugen, vorgeschobene Erinnerungslücken und eine angreifbare Ermittlungsarbeit machen die Beweislage in diesem Verfahren nicht eben einfach. Wie am Ende das Urteil ausfallen könnte, ist deshalb auch nach jetzt vier Verhandlungstagen kaum zu prognostizieren. Am 22. Januar geht es weiter.