NPD und REP vor dem Ruin?

Sowohl die NPD als auch die REP werden die kommenden Jahre ohne große staatliche Finanzspritzen auskommen müssenwird; Foto: Mauro Quercia, CC BY-NC-SA 2.0
Im Januar dieses Jahres scheiterte bereits das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe stufte die Partei als politisch zu bedeutungslos ein, als dass von ihr eine reale Gefahr vor die Demokratie als Ganzes ausginge. Gleichwohl, die Richter stellten ebenso den verfassungsfeindlichen Charakter der NPD heraus. Die Antwort der Politik lautete ein „Verbotsverfahren light“, der NPD – und anderen extremistischen Parteien – könne durch eine Änderung des Grundgesetzes die Parteienfinanzierung entzogen werden. Hierüber müsste wiederum das Bundesverfassungsgericht, das diese Möglichkeit selbst ins Spiel gebracht hatte, entscheiden. Freilich, ein entsprechender Antrag ist bislang nicht gestellt. Die NPD versucht durch eine Organklage die Gesetzesänderung zu kippen.
Außerdem liege die NPD mittlerweile unter 5.000 Parteigängern. Somit dürften weniger Mitgliedsbeiträge in die braunen Kassen fließen. Wahrscheinlich dürften zukünftig die Spenden geringer ausfallen, denn bisherige Großspender wie Udo Pastörs oder Stefan Köster haben im letzten Jahr ihr Landtagsmandat verloren. Geld, das Parteien so einnehmen, bezuschusst der Staat bis zu einer bestimmten Grenze mit 0,45 Euro pro Jahr. Voigt kündigte an, die NPD werde sich in ein „Schneckenhaus“ zurückziehen. Das sei die Partei aus früheren Zeiten gewohnt. Tatsächlich, seit den siebziger Jahren bis kurz nach der Jahrtausendwende fristete die NPD ein Dasein als Splitterpartei.
Das ist noch längst nicht alles: Weitere fast 300.000 Euro Strafzahlungen habe die Verwaltung den REP ebenfalls in Rechnung gestellt, berichtet das Blatt. Damit würden Rechenschaftsberichte mit falschen Angaben sanktioniert. Offenbar unterhielten die REP 1998 bis 2000 ein illegales Finanzierungsmodell mit fingierten Quittungen. Da außerdem der Rechenschaftsbericht für 2015 bislang nicht eingereicht worden sei, drohe ein Zwangsgeld der Bundestagsverwaltung. Die REP stehen tatsächlich vor dem finanziellen Aus.
Gang nach Karlsruhe aussichtslos?
Möglicherweise wagen die antragsberechtigten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat keinen neuen Gang nach Karlsruhe. Nach Informationen des Tagesspiegels seien in Sicherheitskreisen die Bedenken groß, dieses Verfahren zu verlieren. Mit der Ausnahme Hessen vor vier Jahren kam die NPD bei allen jüngeren Landtagswahlen in Westdeutschland nicht über ein Prozent der Stimmen hinaus. Genau diese Marke muss übersprungen werden, um Anspruch auf Geld aus der staatlichen Finanzierung zu haben. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen trat die Partei erst gar nicht an – längst ist sie nicht mehr als eine Polit-Sekte; in ganz Deutschland haben Kreisverbände die „Arbeit“ eingestellt. Bei der Bundestagswahl entschieden sich 0,4 Prozent der Wähler für die NPD. Damit sei ein Verlust von gut 250.000 Euro verbunden, sagte Ex-Parteichef Voigt dem Tagesspiegel.Außerdem liege die NPD mittlerweile unter 5.000 Parteigängern. Somit dürften weniger Mitgliedsbeiträge in die braunen Kassen fließen. Wahrscheinlich dürften zukünftig die Spenden geringer ausfallen, denn bisherige Großspender wie Udo Pastörs oder Stefan Köster haben im letzten Jahr ihr Landtagsmandat verloren. Geld, das Parteien so einnehmen, bezuschusst der Staat bis zu einer bestimmten Grenze mit 0,45 Euro pro Jahr. Voigt kündigte an, die NPD werde sich in ein „Schneckenhaus“ zurückziehen. Das sei die Partei aus früheren Zeiten gewohnt. Tatsächlich, seit den siebziger Jahren bis kurz nach der Jahrtausendwende fristete die NPD ein Dasein als Splitterpartei.
REP am Ende
Noch härter trifft es wohl die ebenfalls bedeutungslosen Republikaner (REP). Wie der SPIEGEL berichtet, schieben die REP seit 2014 einen Schuldenberg von rund einer Million Euro vor sich her. Da diese Partei – wie die NPD – in den letzten Monaten und Jahren immer wieder an der wichtigen Ein-Prozent-Marke gescheitert sei, fordere die zuständige Bundestagsverwaltung sogar 280.000 Euro zurück, die zu viel gezahlt worden seien. Die Partei räumte dem Nachrichtenmagazin gegenüber ein, diese Schuld nicht begleichen zu können.Das ist noch längst nicht alles: Weitere fast 300.000 Euro Strafzahlungen habe die Verwaltung den REP ebenfalls in Rechnung gestellt, berichtet das Blatt. Damit würden Rechenschaftsberichte mit falschen Angaben sanktioniert. Offenbar unterhielten die REP 1998 bis 2000 ein illegales Finanzierungsmodell mit fingierten Quittungen. Da außerdem der Rechenschaftsbericht für 2015 bislang nicht eingereicht worden sei, drohe ein Zwangsgeld der Bundestagsverwaltung. Die REP stehen tatsächlich vor dem finanziellen Aus.