NPD-Kader nicht zu OB-Wahl zugelassen: EGMR fordert Stellungnahme der Bundesrepublik

Peter Marx, hier auf einem Pressefest seiner Partei (Foto: Oliver Cruzcampo, Archiv)
Wie der Saarbrücker Rechtsanwalt Peter Richter mitteilte, habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Bundesrepublik Deutschland unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu einer Stellungnahme aufgefordert. Hintergrund sei eine Beschwerde über die Nichtzulassung des saarländischen NPD-Chefs Peter Marx zur Oberbürgermeisterwahl in Schwerin vor acht Jahren. Damals arbeitete der parteiintern umstrittene Funktionär als Geschäftsführer der Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Auf diesen Posten war er nach dem Landtagseinzug der Rechtsextremisten 2006 aus Sachsen gewechselt, wo er zuvor ebenfalls in dieser Position tätig war.
Marx´ Ausschluss sei mit seiner Mitgliedschaft in der NPD begründet worden. Dadurch bestünden Zweifel an seiner Verfassungstreue, er würde die beamtenrechtlichen Wählbarkeitsvorraussetzungen nicht erfüllen. Dieser Sichtweise schlossen sich nach Richters Ausführungen alle deutschen Gerichte an, die Klage sei durch die Instanzen erfolglos gewesen. Deshalb nun der Gang nach Straßburg. „Der EGMR hat die Bundesregierung nunmehr zur Beantwortung der Frage aufgefordert, ob ein solch gravierender Eingriff in die Menschenrechte der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft tatsächlich notwendig ist“, sagte der 30-jährige Rechtsanwalt, der die NPD ebenfalls im Verbotsverfahren vertritt. Auch in diesem Verfahren hatte er die Anrufung des EGMR angekündigt, falls die Karlsruher Richter ein Verbot seiner Partei aussprechen würden.
