Neonazi Sven Liebich: Durchsuchungen in Halle (Saale) und Sachsen

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt haben im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Volksverhetzung und des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet Wohn- und Geschäftsräume in Halle (Saale) und Sachsen durchsucht. Auf dem Gelände in Halle befinden sich die Räumlichkeiten einer Firma, deren langjähriger Geschäftsführer der Neonazi Sven Liebich war.

Mittwoch, 27. April 2022
Valentin Hacken
Sven Liebich, umtriebiger Neonazi und Betreiber von Online-Shops.
Sven Liebich, umtriebiger Neonazi und Betreiber von Online-Shops.

Am Vormittag durchsuchten Beamtinnen und Beamte ein Gelände in der Reideburger Straße 44 in Halle (Saale), hier befindet sich unter anderem der Sitz der l & h shirtzshop GmbH. Über Jahre hatte der Neonazi Sven Liebich über die Firma rechte, rassistische und antisemitische Motive produziert und vertrieben, gedruckt auf Aufkleber, T-Shirts und andere Produkte. Im Jahr 2020 übergab er die Geschäftsführung an seine Schwester, Sandra Liebich. Besonders krasse Motive, darunter einen „Judenstern“ mit der Aufschrift „ungeimpft“, vertrieb Liebich zuletzt über seinen Onlineshop „Politaufkleber“, dort waren sie auch heute vormittag noch erhältlich. Beide Seiten sind seit der Durchsuchung nicht mehr zu erreichen.

Nach Angaben des LKA und der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg steht die Durchsuchung im Zusammenhang mit einem Verfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten und des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet, durchsucht worden sei auch in Sachsen. Dabei sind nach Angaben der Behörden u.a. Geschäftsunterlagen, digitale Speichermedien und bedruckte T-Shirts sichergestellt worden, durchsucht wurden Wohn- und Geschäftsräume. Während sich in Halle die l & h shirtzshop GmbH befindet und Liebich vor allem hier aktiv ist, lag die Meldeadresse des Neonazis auch zuletzt in Sachsen.

Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte

Zwar gaben die Behörden bekannt, dass das Ermittlungsverfahren gegen zwei Beschuldigte geführt wird, ob es sich bei der, in der Pressemitteilung genannten, „Mittäterin“ um Sandra Liebich, Geschäftsführerin der l & h shirtzshop GmbH handelt, wollten die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg und das LKA zunächst auf Nachfrage nicht bestätigen.

Auch dass es sich bei dem „als Rechtsextremist bekannten Beschuldigten“ um Sven Liebich handelt, bestätigen die Behörden derzeit nicht. Erst im Februar war durch Recherchen des MDR bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage gegen Sven Liebich und seine Lebensgefährtin wegen eines Angriffs auf einen Fotografen bei einer Querdenken-Versammlung in Leipzig erhoben hatte. Zudem ermittelt nach Angaben des MDR die Staatsanwaltschaft Halle gegen beide und weitere Tatverdächtige wegen eines Angriffs auf ein Impfteam in Querfurt.

„Eine Vielzahl von Strafanzeigen“

Anfragen nach weiteren Verfahren gegen Sven Liebich wollte die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) heute nicht beantworten, sie führte auf Anfrage lediglich aus, „gegen Sven Liebich gab und gibt es hier im Hause eine Vielzahl von Strafanzeigen“, diese beträfen vielfach auch Vorwürfe, die nun Gegenstand des Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg seien.

Zuletzt hatte das Amtsgericht Tiergarten den Neonazi Anfang 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Nachdem Liebich zunächst Berufung einlegte, hatte er diese zurückgenommen, womit das Urteil rechtskräftig wurde. Ebenfalls 2020 hatte das Amtsgericht Halle (Saale) Liebich zu elf Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Liebich hat Berufung zum Landgericht Halle eingelegt. Die Verhandlung sollte im November 2021 beginnen, die Termine waren jedoch durch das Gericht unter Verweis auf Infektionsrisiken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgehoben worden. Nach Angaben des Gerichts ist noch nicht verlässlich absehbar, wann das Verfahren beginnen soll.

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