Rheinland-Pfalz

Landtag darf verfassungsfeindlichen Mitarbeitern Zahlungen verweigern

Der Landtag von Rheinland-Pfalz darf verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten und Fraktionen Geldzahlungen verweigern. Die AfD-Fraktion hatte gegen die Neugestaltung der gesetzlichen Regelungen vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz geklagt. Hintergrund ist die Grundentscheidung für eine wehrhafte Demokratie.

Dienstag, 08. September 2026
Thomas Witzgall
Beim Innenministerium von Rheinland-Pfalz ist auch der Verfassungsschutz angesiedelt
Beim Innenministerium von Rheinland-Pfalz ist auch der Verfassungsschutz angesiedelt

Mit dem Einzug und Erstarken der AfD in den Landesparlamenten und dem Anwachsen der Mitarbeiterbudgets kam auch dort die Frage auf, ob der Staat Personen finanzieren muss, deren Betätigung auf die Abschaffung seiner Kernelemente abzielt. Die Frage war bereits ein Nebenaspekt der Diskussion um das 2013 eingeleitete NPD-Verbotsverfahren.

Damals ging es um die Parteienfinanzierung. Die Verfassungsrichter verboten die heutige „Die Heimat“ zwar nicht, zeigten aber einen Weg auf, das Dilemma über die später erfolgte Grundgesetzänderung dennoch zu lösen.

Ein Urteil zur rechten Zeit. Hand hoch, wer keine Lust hat, auch andere Rechtsextreme mit seinen Steuern zu finanzieren.

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— Christian Stöcker (@christianstoecker.de) 23. Januar 2024 um 10:27

Im Juli 2025 änderte der damalige Landtag von Rheinland-Pfalz sowohl das Abgeordnetengesetz als auch das Fraktionsgesetz. Seitdem ist eine Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen durch den Landtagspräsidenten vorgesehen. Laut den Regelbeispielen bestehen etwa dann Zweifel an der Zuverlässigkeit, wenn Mitarbeiter in den letzten fünf Jahren einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes – LVerfSchG – verfolgt oder unterstützt haben.

Dort ist geregelt, welche Bestrebungen vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden können. Es geht insbesondere um Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Entscheidung trifft der Landtagspräsident unter Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. 

Kritik der AfD schlägt komplett fehl

Die AfD-Fraktion war mit Unterstützung der Kanzlei Höcker unter anderem mit der Aussage gegen die Regelung zu Felde gezogen, sie begründe ein „Berufsverbot“ gegen sämtliche AfD-Mitglieder. Zudem verletze sie das freie Mandat, das Parteienprivileg und die Chancengleichheit der Parteien.

Der Verfassungsgerichtshof ließ die Regelung nun aber unbeanstandet. Sie sei verhältnismäßig und geeignet; auch hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit bestünden keine Bedenken. Das Gericht verweist dabei auch darauf, dass durch journalistische Recherchen eine nicht unerhebliche Anzahl von Mitarbeitern von Abgeordneten und Fraktionen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene mit extremistischem Hintergrund bekannt geworden sei.

Exklusiv: Neonazis, Identitäre, Burschenschafter - die AfD im Bundestag beschäftigt mehr als 100 Mitarbeiter aus dem rechtsextremen Milieu. Eine BR-Recherche zeigt erstmals, in welchem Ausmaß die AfD Verfassungsfeinden Zugang zum Parlament gewährt. www.tagesschau.de/investigativ...

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— Alexander Nabert (@nabertronic.bsky.social) 12. März 2024 um 06:23

Das Gericht erkennt an, dass durch die Regelung nicht unerheblich in die Freiheit der Abgeordneten und Fraktionen bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter eingegriffen wird, auch wenn faktisch kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Die von der Regelung beabsichtigte Lenkungswirkung, keine im verfassungsrechtlichen Sinne unzuverlässigen Personen anzustellen, überwiege allerdings die Eingriffe in Mandat und Fraktionsautonomie.

Schutz des Parlaments hat Verfassungsrang

Die vorgesehene Überprüfung diene dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie dem Schutz der Arbeits- und Funktionsfähigkeit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtages. Diese Rechtsgüter von Verfassungsrang seien den betroffenen Positionen der Abgeordneten und Fraktionen gleichwertig.

Über allem stehe, so der Gerichtshof, die Grundentscheidung für eine wehrhafte Demokratie. Sie berechtige und verpflichte den Gesetzgeber grundsätzlich dazu, frühzeitig Maßnahmen zum Schutz des Parlaments vor Gefahren zu ergreifen, die von verfassungsfeindlichen Kräften ausgehen könnten. Im Verfassungsschutzrecht ist anerkannt, dass diese Gefahren nicht mit einer Betätigung im strafrechtlichen Sinne gleichzusetzen sind. 

Aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - zum NPD-Verbot
Aus dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - zum NPD-Verbot

Das Gericht verwarf auch die von der AfD angeführten milderen Mittel, wie etwa die Auskunft aus dem Bundeszentralregister oder die Rückforderung von Geldern bei konkreten Verstößen der Mitarbeiter. Sie seien nicht gleich geeignet wie die präventive Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Die Richter erinnerten die AfD laut Pressemitteilung auch daran, dass letztlich auch sie „jedenfalls kein berechtigtes Interesse daran haben könnten, Personen anzustellen, deren Beschäftigung ein Risiko für den ordnungsgemäßen Parlamentsbetrieb begründe, da sie zur Ausübung ihrer Mandatstätigkeit ihrerseits auf das Funktionieren des Parlaments als Verfassungsorgan angewiesen seien.“

Wer einen Hausausweis für den #Bundestag haben will, muss eine Sicherheitsprüfung bestehen. Mehrere Mitarbeitende der #AfD haben diesen Check nicht bestanden – nach CORRECTIV-Recherchen sind darunter eine „Schwurblerin“ und ein „Identitärer“.

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— CORRECTIV (@correctiv.org) 19. Januar 2026 um 16:27

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat jetzt zumindest das verfassungsrechtliche Go für den Ausschluss von rechtsextremen Mitarbeitern aus der Finanzierung. Die Präsidentin des Deutschen Bundestags Julia Klöckner hat einigen Mitarbeitern der AfD-Fraktion wegen Sicherheitsbedenken den Hausausweis entzogen sowie den Zugang zur einheitlichen IT des Reichstages gesperrt. Auch werde wohl die Möglichkeit geprüft, die Mitarbeitergehälter zu streichen. Betroffen davon soll etwa der bekannte Islamhasser Michael Stürzenberger sein. Gegen die Maßnahme seien Klagen anhängig.

Bayern nach Gutachten bislang untätig

In Bayern hatte Landtagspräsidentin Ilse Aigner vier AfD-Mitarbeitern ebenfalls die Zahlung verweigert, wegen Bedenken der Hausjuristen dann aber Abstand von der Maßnahme genommen. Ein Gutachten von Prof. Tristan Barczak vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht in Passau zeigte Ende Juli 2024 auf, wie so eine „Extremismusklausel“ auch im Bayerischen Abgeordnetengesetz verankert werden könnte. Allerdings sei es trotz mehrerer Vorstöße Aigners bei den demokratischen Fraktionen bislang zu keinen Initiativen gekommen, so ein Sprecher vor einem Jahr gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.

AfD-Aktivist darf nicht Anwalt werden: Juristen-Ausbildung verweigert

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— t-online (@t-online.de) 9. Juni 2025 um 16:22

Zu dem Personenkreis, der immer wieder Anstellung über die AfD findet, gehören Personen aus dem Kreis der Identitären Bewegung, teils auch der NPD und vor allem Burschenschafter. Auch herausgehobene Funktionäre der Parteijugend Generation Deutschland dürften unter die bestätigte Regelung fallen. Der Gerichtshof stellte zugleich klar: Die bloße Mitgliedschaft in der AfD reicht für einen Finanzierungsausschluss nicht aus. Erforderlich sind vielmehr konkrete Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass die betreffende Person selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat.

Der bayrische AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Jurca beschäftigt nach einer Recherche von @azaugsburg.bsky.social einen verurteilten zweifachen Vergewaltiger. Jurca wusste davon. Der AfD-Mann versuchte, der Berichterstattung mit einem Podcast zuvorzukommen. Der lässt tief blicken. (1/4)

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— Alexander Roth (@00schneemann.bsky.social) 2. April 2026 um 14:03

In Bayern wollte die AfD vor Jahren selbst die demokratischen Fraktionen dazu verpflichten, dass alle neu einzustellenden und aus öffentlichen Mitteln bezahlten Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorlegen müssen. Es sei mit der Würde und Integrität des Hauses nicht zu vereinbaren, dass Vorbestrafte dort Zugang und Auskommen erhielten.

Als es dann zum Schwur kam, wollten Ebner-Steiner und Co. davon nichts mehr wissen. Die Fraktion beschäftigt weiterhin einen rechtskräftig wegen tätlichen Angriffs auf einen Polizisten, Widerstands und Beleidigung verurteilten Referenten, der Abgeordnete Jurca einen verurteilten Vergewaltiger. Ebner-Steiner bezeichnete den Angriff ihres Referenten damals laut BR gegenüber den Fraktionsmitgliedern als "privat", der schwäbische Abgeordnete wollte den Helfer eingestellt haben, weil er im Wahlkampf unverzichtbar gewesen sei. 

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