Rechts Posts im Interet
KSK-Soldat: Entzug der Waffenbesitzkarte nicht rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Aachen hat den Entzug der Waffenbesitzerlaubnis bei einem Soldaten aufgehoben. Postings aus dem rechten Spektrum in sozialen Netzwerken reichten laut Gericht nicht aus, um eine aktive Verfassungsfeindlichkeit zu begründen.
Der im nordrhein-westfälischen Rheinland lebende Bundeswehrsoldat war beim KSK im baden-württembergischen Calw stationiert. Er nahm auch an Auslandseinsätzen teil. Soldaten aus Calw waren in der Vergangenheit immer wieder durch Bezüge zum rechten Spektrum und zu Reichsbürgern in die Schlagzeilen geraten. Der Soldat selbst war den Akten zufolge durch Postings in sozialen Medien aufgefallen, die eine Nähe zur AfD, zur Identitären Bewegung und zur Reichsbürger-Ideologie erkennen ließen.
Der Bundeswehrsoldat war deshalb dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Verfassungsschutz aufgefallen. Er wurde von diesen dann als Rechtsextremist eingestuft. In einem entsprechenden Disziplinarverfahren wegen Verstoßes gegen das Mäßigungsgebot wurden nach Angaben seines Rechtsanwalts die disziplinarrechtlichen Maßnahmen – etwa ein Uniformtrageverbot – nach Anhörung des Soldaten zwischenzeitlich aufgehoben.
Keine neuen Auffälligkeiten mehr
Der Soldat sei seit einer Anhörung im Verfahren 2020 nicht mehr im Zusammenhang mit dem rechten Spektrum aufgefallen, so der Jurist. Er habe sich auch von entsprechenden politischen Spektren und Äußerungen distanziert. Im Übrigen sei das dienstrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen. MAD und Verfassungsschutz hätten nach Angaben des Anwalts allerdings nur eine „wertende Zusammenfassung“ unter anderem der Postings vorgelegt.
Der Kreis Euskirchen hatte dem Soldaten erst Mitte 2022 seine Waffenbesitzkarte als Sport- und Jagdschütze entzogen. Die Waffenbehörde ging seinerzeit davon aus, dass der Soldat wegen seiner politischen Einstellung verfassungsrechtlich unzuverlässig sei. Laut Juristin der Behörde habe der Kläger keine Gegenbeweise zu der Einstufung durch den Verfassungsschutz vorgelegt – jedoch mitgeteilt, die Inhalte der Akte seien mit „unzulässigen Fahndungsmethoden“ zusammengetragen worden.
Waffenrechtlich nun wieder zuverlässig
Das Verwaltungsgericht Aachen gab dem Kläger heute nach kurzer mündlicher Verhandlung Recht. Zwar, so der Vorsitzende, hätten die Nachrichtendienste die fraglichen Postings dokumentiert. Deren Inhalt sei unstreitig. Sie allein reichten der Kammer aber nicht aus, um zu belegen, dass der Soldat aktiv und kämpferisch gegen die Verfassung der Bundesrepublik vorgehe. Hier, so die Richter, habe der Verfassungsschutz zu wenig Belege dafür geliefert, dass der Soldat zum Zeitpunkt der Postings mehr als etwa ein „Mitläufer“ gewesen sei.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Herbst 2022 anders entschieden. Es hatte den Entzug von Waffenbesitzkarten bei Anhängern des völkischen Flügels der AfD und der Identitären Bewegung bestätigt. Sie seien als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen und dürften keine Waffen besitzen oder gar führen. Das betraf seinerzeit allerdings Personen, die sich über einen längeren Zeitraum und zum Teil äußerst aktiv im extrem rechten Spektrum engagiert hatten.