Verschärfte Sicherheitsvorkehrungen

Holocaustleugner Alfred Schaefer drohen mehr als vier Jahre Haft

Ab dem 07. September verhandelt das Landgericht München II unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gegen den einschlägig vorbestraften Deutsch-Kanadier Alfred Schaefer. Ihm wird Volksverhetzung in vierzig Fällen vorgeworfen. Die konkrete Straferwartung liegt offenbar bei mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe. Damit könnte sich das Strafmaß in einer Größenordnung bewegen, wie sie in vergleichbaren Verfahren etwa gegen Horst Mahler oder Ernst Zündel verhängt wurde.

Montag, 17. August 2026
Thomas Witzgall
Der Holocaustleugner Alfred Schaefer sollte am Wochenende einen Vortrag halten, doch dazu kam es nicht.
Der Holocaustleugner Alfred Schaefer sollte am Wochenende einen Vortrag halten, doch dazu kam es nicht.

Zur anstehenden Verhandlung teilte das Landgericht München II zunächst lediglich mit, dass mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen zu rechnen sei. Zehn angesetzte Verhandlungstage bis Ende Oktober deuten auf ein umfangreicheres Verfahren hin.

Auf Nachfrage nannte die Pressestelle zwei weitere Details: Gegen Schaefer gehe es unter anderem um vierzig Vorwürfe der Volksverhetzung. Normalerweise wäre für das Delikt zunächst das Amtsgericht zuständig. Weil hier jedoch eine konkrete Straferwartung von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe besteht, wird das Verfahren direkt vor dem Landgericht geführt.

Vorstrafen wirken sich strafverschärfend aus

Damit könnte Schaefer eine Freiheitsstrafe in einer Größenordnung drohen, wie sie in einschlägigen Verfahren bislang nur selten verhängt wurde. Direkt vergleichbar sind die Fälle allerdings nicht, da sich die Zahl der angeklagten Taten, mögliche weitere Straftatbestände und die Bildung von Gesamtstrafen auf das Strafmaß auswirken.

Ernst Zündel wurde 2007 wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu fünf Jahren Haft verurteilt. Gegen Horst Mahler verhängten Gerichte ebenfalls mehrfach mehrjährige Freiheitsstrafen. Das Landgericht München bildete 2010 aus mehreren Verurteilungen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten.

Von Geld- zu Freiheitsstrafen

Bei Schaefer fallen zudem mehrere einschlägige Vorstrafen ins Gewicht. Den Anfang machte 2018 eine Geldstrafe von 5.000 Euro – 100 Tagessätze –, weil er bei einer Kundgebung des Neonazis Gerd Ittner zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens vor rund 200 Teilnehmern am Zwingerteich die Shoah geleugnet hatte.

Noch im Sommer desselben Jahres stand Schaefer gemeinsam mit seiner in Kanada lebenden Schwester Monica in München vor Gericht. Beiden wurde vorgeworfen, in Schaefers Haus in der Nähe von Tutzing Videos aufgenommen zu haben, in denen die Shoah geleugnet wurde.

Nach 21 Verhandlungstagen wurde Alfred Schaefer wegen Volksverhetzung in elf Fällen zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zu seinen Gunsten wurde damals berücksichtigt, dass er bis dahin strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Dieser "Rabatt" fällt inzwischen weg. Der Bundesgerichtshof verwarf rund ein Jahr später die eingelegte Revision.

Hitlergruß bei Kundgebung und im Gericht

Seine Schwester kam glimpflicher davon. Sie erhielt wegen Volksverhetzung in vier Fällen zehn Monate Haft, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt galten. Inzwischen lebt sie wieder in Kanada.

2019 folgte die nächste Verurteilung. Gegenstand waren Äußerungen während des vorangegangenen Prozesses sowie ein im Gerichtssaal gezeigter Hitlergruß. In erster Instanz wurden anderthalb Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt.

Im April 2024, kurz nach seiner Haftentlassung, geriet Schaefer in Augsburg mit Polizisten aneinander, die Teilnehmer eines Vortrags kontrollierten, zu dem ein „Freundeskreis Alfred Schaefer“ eingeladen hatte. Für seine Äußerungen verhängte das Amtsgericht Augsburg weitere zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Volksverhetzung, der Verwendung verbotener Kennzeichen sowie verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen.

Nach Angaben aus seinem Unterstützerumfeld wurde Schaefer nach Verbüßung dieser Freiheitsstrafe unmittelbar in Untersuchungshaft genommen. Welcher Haftgrund dem zugrunde liegt, ist bislang nicht bekannt. Angesichts der nun im Raum stehenden Straferwartung käme insbesondere Fluchtgefahr in Betracht. Schaefer besitzt sowohl die deutsche als auch die kanadische Staatsbürgerschaft.

Sorge vor Störern

Das Gericht wappnet sich insbesondere gegen mögliche Störungen durch Zuschauer sowie gegen verbotene Ton- und Videoaufnahmen. Reguläre Besucher dürfen keine Geräte mit in den Sitzungssaal nehmen, mit denen Bild oder Ton aufgezeichnet werden können. Wer sich Notizen machen möchte, erhält nach Angaben des Gerichts vom Personal einen Bleistift oder Kugelschreiber. 

Die Personaldokumente aller Besucher sollen zudem vorsorglich kopiert werden, um mögliche Störer im Nachhinein leichter identifizieren zu können.

Die Sorge scheint nicht unbegründet. Prozesse gegen Holocaustleugner ziehen immer wieder auch Störenfriede an. Vier Tage Ordnungshaft erhielt ein Zuschauer, der 2006 beim Prozess gegen Ernst Zündel den Richter als „Freisler“ bezeichnet hatte. Drei weitere Männer wurden mit Ordnungsgeldern belegt, nachdem sie zum Prozessauftakt die erste Strophe des Deutschlandliedes im Gericht angestimmt hatten.

Vier Tage Ordnungshaft für Störer

Auch Verfahren gegen Schaefer zogen in der Vergangenheit Unterstützer und Störer an. Zu einem Prozess in Dresden erschienen laut Berichten etwa 30 Unterstützer. Der als „Volkslehrer“ bekannte Aktivist Nicolai Nerling hatte zuvor zur Unterstützung aufgerufen. Ein Besucher wurde wegen dauernder Zwischenrufe des Saales verwiesen und mit einem Ordnungsgeld von 900 Euro belegt. Andere wurden mehrfach zur Ordnung gerufen.

Demonstration für die Freilassung von Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck in Nürnberg.
Demonstration für die Freilassung von Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck in Nürnberg.

Beim ersten größeren Prozess gegen Alfred Schaefer 2018 in München fanden sich am ersten Verhandlungstag ebenfalls rund 30 Unterstützer ein. Sylvia Stolz erhielt für einen Zwischenruf zwei Tage Ordnungshaft. Ein weiterer Teilnehmer wurde wegen der Beleidigung der Staatsanwältin im Vorraum zu vier Tagen Ordnungshaft verurteilt.

Keine "Soli-Shirts" im Gericht erlaubt

Untersagt ist ausdrücklich das Zeigen oder Tragen von Kleidung bzw. Kleidungsbestandteilen mit politischen, weltanschaulichen oder religiösen Symbolen oder Aussagen, sofern sie Bezug zum Verfahren oder zu dessen Beteiligten haben. 

Unmittelbar vor dem Schaefer-Prozess 2018 hatte es in Nürnberg eine größere Demonstration mit 250 Teilnehmenden gegeben, die die Freilassung inhaftierter Shoahleugner forderte. Alfred, damals noch in Freiheit, zeigte bei seiner Rede den Hitlergruß und sprach über die Auslöschung der "Kikes", einem Slangwort für Juden. Ein Schweizer Redner lobte Hitlers "Mein Kampf" und die aus Oberfranken stammende Rentnerin Marianne Wilfert leugnete direkt den Holocaust. Die Kundgebung konnte damals regulär zu Ende gehen ohne Eingriff der Polizei.

Verantwortlich für den Ablauf war als Versammlungsleiterin damals Angela Schaller, heute Lebensgefährtin des Sonneberger AfD-Landrats Robert Sesselmann. Sie gibt an, 2019 aus der rechten Szene ausgestiegen zu sein. An einer vollständigen Distanzierung bestehen allerdings Zweifel.

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