Sebastian Schmidtke
Gericht bestätigt Waffenverbot für Neonazi
Schlappe für Sebastian Schmidtke: Die Stadt Braunschweig hatte dem Neonazi den Besitz von jeglichen Waffen untersagt. Schmidtke wollte sich per Eilantrag gegen die Entscheidung wehren – doch das Verwaltungsgericht hat das Verbot jetzt bestätigt.

Sebastian Schmidtke verfüge für den Erwerb oder Besitz von Waffen nicht über die erforderliche Zuverlässigkeit, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Braunschweig. Der Grund: Schmidtke ist Mitglied der Partei „Die Heimat“, bis zu ihrer Umbenennung vor rund zwei Jahren noch die NPD. Dabei „handele es sich um eine Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge.“
„Schon die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung“ würde dem Gericht zufolge zu einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen. Schmidtke müsse demnach nicht nachgewiesen werden, dass er sich „individuell verfassungsfeindlich“ betätige.
Besonderes Interesse der Allgemeinheit überwiegt
Vorausgegangen war dem ein Bescheid der Stadt Braunschweig vom 19. Februar. Darin wird Schmidtke einerseits der „Erwerb und die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Waffen und Munition, zu deren Erwerb es keiner besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf“, untersagt. Darunter fallen beispielsweise Schreckschuss- sowie Hieb- und Stichwaffen. Zudem wird auch der Besitz von Waffen und Munition verboten, für deren Besitz eine Erlaubnis erforderlich ist.
Gleichzeitig hielt das Gericht fest, dass damit nicht gegen das Grundrecht des früheren Bundesvize auf Berufsfreiheit verstoßen werde. Denn: „Die Allgemeinheit habe ein besonderes Interesse am Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit und vor den Folgen eines Waffenbesitzes unzuverlässiger Personen.“ Dieses Interesse überwiege das berufliche Interesse Schmidtkes.
Waffen auf YouTube präsentiert
Der Neonazi selbst sieht das Vorgehen der Stadt Braunschweig gegen ihn – wenig überraschend – anders und klagt über ein angebliches „Berufsverbot“. Für den Rechtsstreit sammelt er seit gut drei Monaten Spenden und hofft auf Unterstützung seiner Anhänger.
Hintergrund des Vorgehens der Stadt dürften auch Schmidtkes Aktivitäten als Unternehmer sein. So betreibt der Neonazi beispielsweise einen Online-Shop, über den er bis zu dem ausgesprochenen Verbot zahlreiche Waffen zum Verkauf anbot. Dutzende entsprechende Artikel waren dort zu finden, auf YouTube bewarb er diese Waffen dann beispielsweise unter Überschriften wie „Verteidigung von Wohnung und Haus“.
Neonazi als „Journalist“
Laut Schmidtke, der seit vergangenem Herbst nicht mehr in Thüringen, sondern in Niedersachsen gemeldet ist, werfe ihm der Verfassungsschutz in einem 40-seitigen Gutachten u.a. vor, „Wehrsportübungen“ legalisieren zu wollen. Auch das Verwaltungsgericht verweist auf jenes Gutachten, dieses hätte für die Entscheidung jedoch „keine maßgebliche Rolle“ gespielt. Ausschlaggebend sei vor allem die Mitgliedschaft in der „Heimat“ gewesen.
Schmidtke war zuvor jahrelanger Kader der „Heimat“, bis er sich im November 2024 zusammen mit dem seinerzeitigen Bundesvorsitzenden Frank Franz aus Führungspositionen zurückgezogen hat. Seitdem versucht er sich vor allem als YouTuber und begleitet Demonstrationen als „Journalist“, ähnlich wie der Streamer und AfD-Mann Sebastian Weber alias „Weichreite“.
Hauptsacheverfahren steht aus
Manchmal auch in einer Doppelrolle: So waren Polizeiabsperrungen am 8. Mai in Demmin kein Problem für Schmidtke, der so auch zu mehreren Sitzblockaden durchkam und diese filmen konnte. Nur wenige Minuten später trat er dann als Redner beim neonazistischen „Trauermarsch“ auf.
Nach der Entscheidung im Eilverfahren steht am Verwaltungsgericht Braunschweig noch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren aus. Schmidtke strebe laut eigener Aussage ein Grundsatzurteil an.