Anschlagsplanung und "Rassenkrieg"

Generalbundesanwalt klagt ehemaligen CDU-Kandidaten an

Der für die Bekämpfung von Terrorismus zuständige Generalbundesanwalt hat Anklage gegen Marvin E. aus dem nordhessischen Spangenberg erhoben. Der 20-jährige Tischlerlehrling steht im Verdacht, Vorbereitungen für einen Anschlag getroffen zu haben, mit dem ein „Rassenkrieg“ ausgelöst werden sollte. Dazu wollte er einen hessischen Ableger der „Atomwaffen Division“ (AWD) gründen.

Mittwoch, 13. April 2022
Redaktion
Der Verdächtige auf einem Werbebild zur Kommunalwahl 2021 in Hessen (c) CDU Spangenberg, eigene Bearbeitung
Der Verdächtige auf einem Werbebild zur Kommunalwahl 2021 in Hessen (c) CDU Spangenberg, eigene Bearbeitung

Kennzeichnend für das in den USA gegründete Netzwerk ist eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung. Mittels eines „Rassenkrieges“ sollen alle als unerwünscht angesehenen Personen, darunter vor allem Juden, Muslime und politische Gegner, aus den „für Weiße“ vorgesehenen Gebieten verdrängt oder getötetet werden. Zu den Mitteln der AWD zählen auch Anschläge auf Politiker, Amtsträger und staatliche Einrichtungen, so der GBA in seiner heutigen Pressemitteilung.

Aufbau eines Ablegers der "Atomwaffen Division" geplant

Konkret soll Marvin E. ab dem Sommer 2021 den Entschluss gefasst haben, innerhalb von drei Jahren einen solchen „Rassenkrieg“ zu entfachen und begab sich auf die Suche nach mit Waffen und Pyrotechnik geübten Mitstreitern. Parallel wollte er sich die erforderlichen Waffen beschaffen, informierte sich über Schnellfeuergewehre und „unkonventionelle Sprengvorrichtungen“. Gutachten bescheinigten dem bereits produzierten chemischen Gemisch einem militärischen Sprengstoffen vergleichbaren Wirkungsgrad. Umsetzen konnte er weder eine Plakataktion für die AWD noch bestehende Anschlagspläne.

Ähnlicher Fall schon in Bayern

Bei einer Razzia fanden Ermittler rund 600 Sprengkörper sowie ein selbstgeschriebenes rassistisches Manifest. Marvin E. befindet sich seit der Durchsuchungsaktion am 16. September in Untersuchungshaft. Wegen seines Alter dürfte noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Konkret wirft ihm der GBA vor "Heranwachsender (§ 105 JGG) versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB) und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 und 3 StGB). Zudem nennt die Pressemitteilung Verstöße gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG, § 2 Abs. 3, § 52 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 und 7 WaffG). 

Brisant ist der Fall zudem, weil Marvin E. noch im März 2021 für die lokale CDU bei der Kommunalwahl kandidierte. Er sei aber, so die Partei, als freier Bewerber auf der Liste gewesen und kein Mitglied der Union. Die örtlichen Verantwortlichen distanzierten sich von ihm. Das rechtsextreme Weltbild sei nicht aufgefallen. Im Dezember 2020 war mit Fabian D. (Cham) ein Anhänger der „Feuerkrieg Division“, einer der AWD ähnlichen Gruppe, zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

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