Versuchte gefährliche Körperverletzung

„Der Störtrupp“: Neonazis nach Angriff auf Antifaschist*innen verurteilt

Die drei Angeklagten galten als drei der wichtigsten Akteure der Neonazi-Gruppe „Der Störtrupp“. Sie hatten in Köln drei Antifaschist*innen verfolgt, bedrängt und beleidigt – jetzt wurden sie wegen Bedrohung, Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Freitag, 02. Oktober 2026
Anke Schmidt
Anhänger des "Störtrupps" auf einer Neonazi-Demonstration
Anhänger des "Störtrupps" auf einer Neonazi-Demonstration

In einem Video, das die Geschädigten vom Geschehen aufgenommen hatten und das auf Social Media zu sehen war, geht der in Köln lebende Alexander M. breitbeinig und mit weit schwingenden Armen laut in die Hände klatschend auf eine Person der Gruppe zu, bleibt dicht vor ihr stehen und ruft „Komm doch, mach schon!“ ­in der Hoffnung, dass der deutlich kleinere Geschädigte als Erster handgreiflich werde. Zuvor hatte er die Gruppe bereits als „Zecken“ und „Fotzen“ beleidigt. Mehrfach verstellte er ihr den Weg und bespritzte sie mit Bier. Erst als Polizeisirenen zu hören waren, ließ er von ihnen ab.

Alexander M. galt zusammen mit den beiden anderen Angeklagten als einer der Hauptakteure der Neonazi-Gruppierung „Der Störtrupp“ (DST). Diese trat erstmalig anlässlich des CSD 2024 in Köln mit Störaktionen auf, später meldeten sie sich lautstark bei Queer-Paraden in Duisburg und Essen. Vorwiegend auf Demos der extremen Rechten in NRW erschienen sie gut erkennbar als Gruppe in einheitlicher Kleidung oder stellten Ordner. Bereits ein Jahr später und nach mehreren Spaltungen wurde es um die Gruppe DST und die drei nicht mehr ganz so jungen Akteure der zweiten Generation schon wieder stiller. Dino C., Frontmann der Gruppe, soll wegen sexualisierter Gewalt gegen Frauen ausgeschlossen worden sein, zudem laufen mehrere Ermittlungsverfahren gegen ihn.

Gäste bei AfD-Veranstaltungen

Seit Anfang 2026 zählt M. zum Kern der neugegründeten Neonazi-Gruppe „Rheinland verteidigen“. Beim diesjährigen Neonaziaufmarsch im Februar in Dresden fiel sie erstmalig mit einem eigenen Transparent auf. „Rheinland verteidigen“ steht der Partei „Die Heimat“ nahe und stellte bei einer Veranstaltung in Dortmund-Dorstfeld Ende Februar drei Mitglieder als Türsteher, erkennbar an einheitlichen T-Shirts.

Der Angeklagte Alexander M. (rechts) am "Bombenholocaust"-Fronttransparent auf dem Neonazi-Aufmarsch in Dresden.  Foto: Dokunetzwerk Rhein Main
Der Angeklagte Alexander M. (rechts) am "Bombenholocaust"-Fronttransparent auf dem Neonazi-Aufmarsch in Dresden. Foto: Dokunetzwerk Rhein Main

Zugleich nehmen ihre Mitglieder aber auch regelmäßig an Veranstaltungen der AfD teil, zum Beispiel an einem Vortrag im Wahlkreisbüro von Matthias Helferich in Dortmund oder an einem Besuch der AfD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag. Bei dieser Gelegenheit ließ sich M. zusammen mit Sven G., einem weiteren selbsternannten Verteidiger des Rheinlands, provokant grinsend unter dem Portrait von Margot Friedländer ablichten. Die 2025 verstorbene Margot Friedländer war eine Überlebende der Shoah und engagierte sich zeitlebens als Zeitzeugin. Das Foto wurde auf einem Social-Media-Account der Gruppe gepostet. Der Düsseldorfer Sven G. gehört zum Kern der Gruppe. Bereits 2001 war er an einem gewalttätigen Überfall auf Gäste einer linken Kneipe in Düsseldorf beteiligt und wurde deswegen nach dem Jugendstrafrecht zu einem Jahr Haft auf Bewährung und 80 Sozialstunden verurteilt.

Mit Szene-Shirt vor Gericht

M. erschien vor Gericht mit einem T-Shirt mit dem Aufdruck des Neonazi-Kampfsportlabels „Kampf der Nibelungen“ und nahm den Einwand des Staatsanwaltes, der die Werbung für eine neonazistische Gruppierung vor Gericht als nicht angemessen ansah, umgehend zum Anlass, sich aggressiv zu verteidigen. Das T-Shirt wäre schließlich frei verkäuflich, das Label nicht verboten und es sei auch nicht Gegenstand der Verhandlung, lautete prompt seine anscheinend einstudierte Antwort. Wegen Beleidigung und Bedrohung wurde der Neonazi schließlich zu 50 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt.

Tobias T. aus Alsdorf erhielt wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall eine Strafe von 150 Tagessätzen à 50 Euro. Ihm konnte nach Sichtung verschiedener Videoaufnahmen zweifelsfrei der Wurf einer Bierflasche zugeordnet werden. Zwar wurde die Bierflasche von unten nach oben und mit relativ wenig Kraft geworfen, dafür aber aus kurzer Distanz und in Kopfhöhe. Der Geschädigte konnte der Flasche noch rechtzeitig ausweichen, sodass sie ihn statt am Kopf an der Schulter traf. Auch am Bespritzen der Gruppe mit Bier und dem aggressiven Bedrängen war T. beteiligt. In das Strafmaß floss auch eine beachtliche Anzahl an Einträgen im Strafregister ein. Der ebenfalls aus Alsdorf stammende Joel B. wurde zu 40 Tagessätzen à 50 Euro wegen Bedrohung verurteilt. Zusätzlich wurden den Verurteilten die Verfahrenskosten auferlegt.

Nichts mitbekommen?

Kevin K. hatte am Amtsgericht zudem als Zeuge wenig glaubwürdig zugunsten der Angeklagten ausgesagt. Die Provokation sei angeblich alleine von den Antifaschist*innen ausgegangen. Von einer aktiven Verfolgung der drei Personen will er nichts mitbekommen haben, obwohl er selbst daran teilgenommen hatte, sich allerdings im Hintergrund hielt.

Auch den fünften Teilnehmer der Verfolgergruppe wollte er nicht bemerkt und nicht erkannt haben: Beobachtend im Hintergrund hielt sich auch Steven G., auffällig bekleidet mit einem Anzug, rotem Schlips, beigem Trenchcoat und Schiebermütze. G. trat in den letzten Jahren bei der „Rheinlandbande“ und beim „Freundeskreis Westerwald“ auf, beides Gruppen aus dem neonazistischen Spektrum.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Später versuchte der ursprünglich aus Kiel stammende G. vergeblich, in Köln eine eigene Gruppierung für junge Rechte aufzubauen. Neben erfolglosen Bemühungen, Wanderungen zu organisieren und damit vermutlich die mittlerweile nicht mehr aktive „Rheinlandbande“ zu kopieren und zu beerben, blieb es jedoch bei wenigen Fotoshootings auf der Kölner Domplatte. Anschließend schloss er sich enger den Jungen Nationalisten (JN), der Jugendvereinigung der Partei „Die Heimat“, an und tauchte bundesweit bei zahlreichen Veranstaltungen, Aufmärschen und Wanderungen auf.

Die Eingebundenheit der gesamten Gruppe in extrem rechte Strukturen kam bei der Verhandlung nicht zur Sprache. Wohl aber wurde von Seiten des Staatanwaltes und der Richterin der aggressive, bedrohliche Auftritt herausgestellt.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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