Artgemeinschaft
Das Esotreffen und die Bomben
Am kommenden Montag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weiter gegen die völkisch-esoterische „Artgemeinschaft”. Ein Sprengstofffund bei der Familie eines Mitglieds hat zur Wiedereröffnung des Verfahrens geführt. Der Verein war bis zuletzt tief im nationalsozialistischen Milieu verankert.
Marcel W. verzieht keine Miene, obwohl sein Leben gerade auf dem Kopf stehen dürfte. W. sitzt Ende Januar als Zuschauer im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo gerade der Prozess um das Verbot der Artgemeinschaft begonnen hat, als bei seinem Sohn im sachsen-anhaltischen Burgenlandkreis die Ermittlungsbehörden anrücken. Während die Richter*innen beurteilen müssen, ob die Artgemeinschaft, die hier gegen ihr Verbot klagt, verboten bleibt oder nicht, transportieren die Ermittler*innen sprengfähige Materialien auf ein Feld in der Nähe des Hofes, auf dem W.s Sohn mit seiner Mutter lebt. Ein Abtransport ist zu gefährlich, entscheiden sie. Die Chemikalien müssen noch vor Ort gesprengt werden. Auch Rohrzuschnitte und Laborequipment habe man in dem Haus gefunden, heißt es später von der Polizei.
Eine Chance für neue Erkenntnisse
Die Artgemeinschaft wurde im August 2023 vom Bundesinnenministerium verboten, wogegen sie vor dem Bundesverwaltungsgericht klagte. Sie sei eine „neonazistische, rassistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung”, so das Ministerium. Ende Januar sitzen die Anwälte des Bundesinnenministeriums und die der „Artgemeinschaft„ schließlich dem Senat gegenüber. Erwartet wurde, dass vor allem über den Status der „Artgemeinschaft„ als Religionsgemeinschaft verhandelt werden würde. Tatsächlich ging es vor allem darum, ob der eingetragene Verein sich aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet habe. Die Kläger monierten die Beschlagnahme von Wertgegenständen und dass der Artgemeinschaft vorgeworfen wurde, sie habe in die Öffentlichkeit hineingewirkt, sei keine bloße Weltanschauungsgemeinschaft und habe auch Kinder und Jugendliche indoktriniert. Eigentlich waren die Punkte an einem Tag verhandelt worden, die Verhandlung bereits geschlossen. Doch nach den neuen Erkenntnissen sahen die Anwälte des Ministeriums sich veranlasst, einen Antrag auf Wiedereröffnung des Verfahrens zu stellen – ein seltener Vorgang.
Das politische Wirken der Familie W.
In dem Beschluss des Gerichts dazu heißt es, Marcel W. sei ein Führungsmitglied der Artgemeinschaft gewesen, auch die Mutter wird darin der Gruppierung zugerechnet. Beide nahmen mehrmals an Veranstaltungen der Artgemeinschaft teil und reisten mit gemeinsamen Kindern an. Laut Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts war auch der Beschuldigte 2022 und 2023 bei Treffen des Vereins. Dass er politisch doch wohl ganz auf elterlicher Linie war, zeigt seine Teilnahme an einem Lager des völkischen Jugendbunds „Sturmvogel”. Auf einem Foto ist er außerdem schunkelnd auf einem NPD-nahen Fest im thüringischen Guthmannshausen zu sehen, eingehakt zwischen seiner Mutter und dem Neonazi-Barden Frank Rennicke. 2022 besuchte er einen Liederabend des „Landser”-Sängers Michael Regner alias „Lunikoff”, gemeinsam mit dem Sohn eines anderen „Artgemeinschaft”-Mitglieds.
Die Mutter nimmt regelmäßig an rechten Aufmärschen, NPD-Versammlungen und Volkstänzen teil. Zuletzt besuchte sie im vergangenen Jahr das Sommerfest des „Compact”-Magazins. Ihren Ex-Mann kennt sie noch aus der Zeit der „Freien Nationalisten Rhein-Main„. Dieser stieg 2006 zum NPD-Landesvorsitzenden in Hessen auf. Nach Angaben der taz soll er sich bei einem NPD-Treffen im selben Jahr nach der Gewinnung von Ammoniaknitrat aus Düngemittel erkundigt haben, was zur Herstellung von Sprengstoff verwendet werden kann. Er soll an Wehrsport- und Schießtrainings teilgenommen haben und wurde 2007 wegen Holocaustleugnung zu einer Haftstrafe verurteilt. Spätestens seit dem Umzug der Familie ins südliche Sachsen-Anhalt trat er öffentlich nicht mehr in Erscheinung, tauchte aber immer wieder bei internen Veranstaltungen der völkischen Neonazi-Szene auf.
Keine Abkehr vom Nationalsozialismus
Die „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.”, 1951 gegründet und zwanzig Jahre lang durch den bekannten Neonazi Jürgen Rieger geleitet, versuchte sich vor Gericht als harmlose, nach innen gerichtete weltanschauliche Gruppe von Esoterikern darzustellen. Christoph Schulze vom am Moses-Medelssohn-Zentrum für europäisch-jüdische Studien an der Universität Potsdam sieht hierin eine bloße Prozessstrategie: „Zweck und Funktion der Artgemeinschaft war über die Jahrzehnte, eine Milieuorganisation für den militanten Neonazismus zu sein.” Daran, dass es um Vernetzung und Bestätigung gegangen sei und darum, Praxis und Offensive zu ermöglichen, habe sich nichts geändert. „Auch unter Jürgen Rieger gab es schon esoterische und verschwörungstheoretische Vorträge. Insgesamt führte aber bis zuletzt alles auf die nationalsozialistische Kernweltanschauung hin.” Eine Abkehr von Rieger und seinen Schriften, die im Prozess wiederholt zur Entlastung des Vereins angeführt wurde, erkennt Schulze nicht: „Selbst unmittelbar vor dem Verbot wurde Rieger in den Veröffentlichungen weiter geehrt und seine Schriften etwa auf dem Telegram-Kanal weiter beworben.”
Wenn im Prozess verlesen wird, welche wichtige Rolle Brauchtum und Gesang in der Artgemeinschaft spielte, dann nickt Alexander Donninger. Der bayerische Neonazi war zur Zeit des Verbots Schriftführer der Gruppierung und vertritt gemeinsam mit Sabrina Seiferth, der letzten Vorsitzenden des Vereins, die Klageseite vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es scheint, als glaube Donninger, durch ein freundliches Auftreten, die Überbetonung des unpolitischen Charakters und die Zurschaustellung der eigenen Harmlosigkeit werde er das Verbot schon kippen können.
Dabei trat er selbst regelmäßig politisch in Erscheinung: Donninger spielte bis 2024 auf den jährlichen Trauermärschen der Neonazi-Szene in Dresden eine tragende Rolle und trat als Redner auf. Lutz Giesen, ebenfalls Mitglied der Artgemeinschaft, übernahm seit 2019 den Aufmarsch und setzte ein Ordnerteam ein, das sich über mehrere Jahre nahezu zum großen Teil aus Anhänger*innen der Artgemeinschaft rekrutierte. Der These einer vereinzelten Szeneinvolvierung verschiedener Mitglieder, wie die Anwälte es im Prozess darzustellen versuchten, widersprechen die Bilder aus Dresden. Die Artgemeinschaft ist hier der augenscheinliche Kitt im Ordner- und Redner*innenteam: Neben Donninger, dessen Partnerin und dem Anmelder Lutz Giesen kommen hier über die Jahre Christian Fischer, früherer Kopf der neonazistischen Siedlungsinitiative „Zusammenrücken”, der ehemalige Artgemeinschaft-Vorsitzende Jens Bauer mit einer seiner Töchter, ein weiterer Sohn von Marcel W. und ein namentlich nicht bekannter Artgemeinschaftsanhänger mit seinem Nachwuchs zusammen. Am Dresdner Trauermarsch scheint nicht nur die politische Komponente der Artgemeinschaft durch, sondern er zeigt, wie die Nachkommen langsam an zentrale Szenepositionen herangeführt werden. Trotz dieser Fakten, die im Prozess bislang keine Rolle spielten, streiten die Anwälte der Artgemeinschaft jede politische Komponente ihres Vereins ab. „Es ist schlichtweg nicht der Fall, dass hier neue Verfassungsfeinde herangezüchtet wurden”, behauptete Rechtsanwalt Peter Richter, der schon die NPD in ihrem Verbotsverfahren vertrat. Dem widerspricht Dr. Christoph Schulze: „Noch in den letzten bekannten Ausgaben des Vereinsorgans „Nordische Zeitung” gab es eine Rubrik „Unseren jüngsten Gefährten”, die dazu diente, Kinder an die Artgemeinschafts-Ideologie heranzuführen.”
Ein lange bekannter Zeuge
Um zu bezeugen, dass die Vorwürfe nicht stimmen, luden die Anwälte den ehemaligen Wiener Rechtsanwalt Harald Schmidt als Zeugen. Den 69-Jährigen mit seinen langen Haaren und dem fast jugendlichen Kleidungsstil verbindet auf den ersten Blick nichts mit den akkurat frisierten Anhängern der Artgemeinschaft, von denen einige im Sitzungssaal Platz genommen haben. Der Mann hat eine lange Geschichte in der extremen Rechten Österreichs. Auch in Deutschland nahm er an mehreren neonazistischen Aufmärschen und Treffen des „Instituts für Staatspolitik” in Schnellroda teil, zuletzt besuchte er eine ganze Reihe von Demonstrationen der „Identitären Bewegung” in Wien. Der österreichische Rechtsextremismusforscher Andreas Peham vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes sieht Schmidt gar seit den 1970er Jahren an führenden Stellen des österreichischen Neonazismus: „Gemeinsam mit Gottfried Küssel und anderen gehört er seit damals zum Kaderstamm der neonazistischen Szene. Zuletzt wurde er 2011 nach NS-Verbotsgesetz verurteilt.„
Schmidt schilderte vor allem, wie lange sich sein Aufnahmeprozess hingezogen habe und dass zu keinen Zeitpunkt Kinder bei den Treffen der Artgemeinschaft geschult worden seien. Als er bei Veranstaltungen war, sei es „mehr so ein Esotreffen” gewesen, es sei um gesunde Ernährung und Runen gegangen. „Ein lockerer Haufen”, so Schmidt. Nach langem Überlegen brachte er dann noch ein Detail zum Vorschein, das im Saal für ein allgemeines Verstummen sorgte: Wer denn der Mann gewesen sei, der einem Artgemeinschaftstreffen über die Atlantis-Theorie referiert habe, wollten die Anwälte wissen. Schmidt musste lange überlegen, dann platzte es aus ihm heraus: Thorsten Heise sei es gewesen, der bekannte Neonazi aus Thüringen, der vor wenigen Wochen gemeinsam mit seinem Sohn ein TV-Team in seinem Heimatort angegriffen haben soll. Etwas verwundert war Schmidt nur darüber, dass niemand außer ihm mit Heise diskutieren wollte.
Eine Tendenz ließ der Senat am ersten Prozesstag noch nicht erkennen. Ob mit den neuen Erkenntnis schon am Montag eine Entscheidung fällt, ist ebenfalls unklar.