Letzte Verteidigungswelle
Bis zu fünf Jahre Jugendhaft für junge Rechtsterroristen
Sie wohnten noch ihren Kinderzimmern, träumten von einem nationalsozialistischen Führerstaat – und waren bereit, für ihren völkischen Traum zu töten. Acht sehr junge Neonazis sind vom Hamburger Oberlandesgericht zu Jugendstrafen von bis zu fünf Jahren verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat hielt es nach fünfmonatiger Verhandlung für erwiesen, dass sich die zwischen 15 und 22 Jahre alten Angeklagten als Mitglieder oder Unterstützer der rechtsterroristischen „Letzten Verteidigungswelle“ betätigt hatten.
Zum Eingang der Urteilsverkündung zitierte die Senatsvorsitzende Ulrike Taeubner einen Beitrag aus dem Chat der Gruppe: „Ich würde jede Straftat begehen, wirklich jede. Aber versuche das mal, wenn du 14 bist und eine strenge Mutter hast. Ich darf nach 18 Uhr nicht raus.“
Das beschreibe die Vereinigung, die sich „Letzte Verteidigungswelle“ nannte, sehr gut, befand die Richterin: einerseits die Bereitschaft zu schwersten Verbrechen – und andererseits die jugendliche Unreife.
Versuchter Mord, Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung
Seit März war vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg gegen acht junge Neonazis verhandelt worden, die dieser Vereinigung angehört hatten. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen vor, in wechselnder Besetzung für den verheerenden Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Brandenburg, für versuchte oder geplante Anschläge auf Geflüchtetenunterkünfte sowie für körperliche Attacken auf vermeintlich Pädophile verantwortlich zu sein.
Die Anklage lautete unter anderem auf versuchten Mord, Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.
Der Generalbundesanwalt hat heute fünf junge Neonazis festnehmen lassen, die als Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" (#LVW) Anschläge bereits durchgeführt oder geplant haben sollen. 🧵
— ENDSTATION RECHTS. (@endstationrechts.bsky.social) 21. Mai 2025 um 09:18
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Wegen des jungen Alters der zur Tatzeit überwiegend noch minderjährigen Angeklagten war nach der Anklageverlesung die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Als das Publikum nun zum Urteil wieder in den Saal zurückkehren durfte, erfuhr es: Weder an der Einstufung als rechtsterroristischer Vereinigung noch an der Schuld der Angeklagten hegt der Senat irgendeinen Zweifel.
Anführer und Gründer gerade 17 Jahre alt
Gegründet hatte die „Letzte Verteidigungswelle“ (LVW) im April 2024 ein damals gerade einmal 15-Jähriger aus dem Landkreis Rostock: Benjamin H., der sich wie mehrere seiner Mitstreiter vor Gericht reuig zeigte, wurde zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der selbsternannte „Führer“, heute 17 Jahre alt, hatte die Gruppenmitglieder aufgefordert, Migrant*innen zu ermorden und ihre Häuser anzuzünden. Auch Linke und Juden sollten angegriffen werden.
"Im Herbst brannte ein Kulturhaus in Südbrandenburg vollständig ab. Statt eines vermuteten, technischen Defekts sollen rechtsextreme Teenager verantwortlich sein, wie neue Recherchen zeigen." www.tagesspiegel.de/potsdam/bran...
— Nils Gerster (@gerstern.bsky.social) 28. März 2025 um 19:38
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Dasselbe Strafmaß verhängte das Gericht gegen Jason R. aus Wismar, der ebenfalls als Rädelsführer eingestuft wurde. Der 19-Jährige hatte seine unverändert neonazistische Haltung noch wenige Wochen vor der Urteilsverkündung deutlich gemacht, indem er sich einen Liedtext der Rechtsrockband „Erschießungskommando“ zu eigen machte:
„Habt ihr gedacht, eure Paragraphen, eure lächerlichen Strafen, könnten uns zur Umkehr zwingen, könnten uns zum Schweigen bringen?“ Deutlicher, sagte Taeubner, könne man schädliche Neigungen nicht offenbaren.
Die LVW, deren Logo sich an der Waffen-SS orientierte, hatte als ihren Leitspruch ausgegeben: „Wir sind die Welle die den Dreck aus unserem Land spült und ihre Existenz zerstört“. Und das, betonte die Richterin, sei „leider nicht nur jugendliches übertriebenes Gerede“ gewesen.
Der heute 17-jährige Lenny M. aus Brandenburg kassierte mit fünf Jahren die höchste Jugendstrafe: Er war laut Gericht nicht nur der Dritte im Bunde der Rädelsführer. Er war auch der erste LVW-Aktivist, der bereit war, über Leichen zu gehen. Im Oktober 2024 brannte er zusammen mit einem gleichaltrigen Mitangeklagten die Kulturkneipe „Kultberg“ in Altdöbern nieder, weil er die Wirt*innen für Linke hielt.
Bei den Taten gefilmt
Bloß dank glücklicher Umstände griff das Feuer nicht auf den angrenzenden Gebäudeteil über, wo die Betreiberfamilie und ein weiterer Bewohner schliefen.
Bei der Brandstiftung hatten sich die Täter gefilmt, wie das bei der jugendlichen Terrortruppe üblich war. „Es ist prima, wenn man sich bei allem selbst filmt und aufzeichnet“, bemerkte die Senatsvorsitzende mit feiner Süffisanz. Das mache die Beweisführung vor Gericht einfach.
Im Januar 2025 versuchten Justin W. und Claudio S., heute 22 und 19 Jahre alt, eine bewohnte Geflüchtetenunterkunft in ihrem Heimatort Schmölln in Thüringen in Brand zu setzen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus.
Dennoch drehten die Täter auch hier ein Video, posierten mit dem Hitlergruß, hinterließen rassistische Parolen, SS-Runen und ein Hakenkreuz an der Fassade. Sie wurden zu vier Jahren bzw. vier Jahren und drei Monaten Jugendhaft verurteilt.
Der RTL-Podcast „Braune Kinderzimmer“ erzählt eine dramatische Geschichte, macht daraus aber kein Drama. Endlich ein Recherche-Format, das ohne nerviges Storytelling auskommt! uebermedien.de/114753/nazis... via @wortschneiderei.bsky.social @uebermedien.de
— Matthias Meisner (@meisnerwerk.bsky.social) 5. März 2026 um 12:19
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Ein von mehreren LVW-Angehörigen geplanter ähnlicher Anschlag auf eine Unterkunft im brandenburgischen Senftenberg wurde wohl nur vereitelt, weil eine Reporterin von RTL und Stern undercover in der Gruppe recherchiert und bei der Polizei Alarm geschlagen hatte.
22-Jähriger wollte „wenigstens einen Toten“
Devin K., ein heute 22-Jähriger aus dem Dresdner Umland, der in Tschechien Kugelbomben für den Anschlag gekauft und im Chat „wenigstens einen Toten“ angekündigt hatte, muss für vier Jahre ins Jugendgefängnis.
Jerome M., der die LVW als Mittäter beim Anschlag in Altdöbern unterstützt hatte, hatte seine Tatbeteiligung vor Gericht bestritten, allen Beweisen zum Trotz. Sonst wäre dem 17-Jährigen wohl Bewährung gewährt worden, wie Richterin Taeubner sagte. So wurden es zwei Jahre und vier Monate Jugendstrafe. Wegen der langen Untersuchungshaft hob das Gericht jedoch den Haftbefehl gegen den jungen Brandenburger auf.
Noch glimpflicher kam der jüngste Angeklagte Ben-Maxim H. davon: Der heute 15-Jährige aus dem hessischen Haiger hatte in der Organisation als Leiter der „Gestapo“ firmiert, war aber schon nach kurzer Zeit wieder ausgestiegen. Seine achtzehnmonatige Jugendstrafe setzte der Senat zur Bewährung aus.
Zum persönlichen Hintergrund der Angeklagten hielt sich die Senatsvorsitzende in der Urteilsbegründung bedeckt. Nur so viel wollte sie andeuten: Einige der LVW-Mitglieder seien in „wirklich schwierigen Verhältnissen“ aufgewachsen, teils mit rechtsextremen Verwandten, mit Misshandlungen und Mobbingerfahrungen.
Gericht: Wohl dank Investigativreporterin keine Toten
In der neonazistischen Terrororganisation hätten sie Anschluss gesucht. „Wir können nicht von einer ganz erheblich gefährlichen Vereinigung ausgehen“, bilanzierte Taeubner. Dafür seien die Angeklagten, die etwa offen über ihre Handys kommunizierten, zu unprofessionell vorgegangen. Mit „IS, NSU oder PKK“ könne man das nicht vergleichen. Dennoch sei es nur dem Glück zu verdanken, dass es noch keine Toten gegeben habe – und dem Einsatz der Investigativreporterin Angelique Geray.
Die „Letzte Verteidigungswelle“ verbreitete ihren brutalen Rassismus, Antisemitismus und NS-Kult offen in den sozialen Medien. Ihr WhatsApp-Chat hatte mehr als hundert Mitglieder, zahllose junge Menschen sahen ihre Tiktok-Videos und Instagram-Storys. Nach Prozessbeginn in Hamburg ist die Bundesanwaltschaft gegen zwölf weitere mutmaßliche LVW-Aktivist*innen vorgegangen.
Weitere Verfahren stehen noch an
Sie ließ Wohnungen in fünf Bundesländern durchsuchen und zwei junge Männer aus Thüringen festnehmen. Sie sollen bei dem Brandanschlag auf die Geflüchtetenunterkunft in Schmölln dabei gewesen sein. Im Mai gab es zudem bundesweite Razzien bei mutmaßlichen Mitgliedern zweier ähnlicher Vereinigungen: „Jung & Stark“ und „Deutsche Jugend voran“. Ermittelt wird wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.