Bewährungsstrafe für "Nordadler"-Mitglied
Das Amtsgericht im niedersächsischen Herzberg am Harz hat ein ehemaliges Mitglied der Gruppe „Nordadler“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Neonazi Brian W. musste sich wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Bedrohung vor dem Amtsgericht Herzberg am Harz verantworten. Die Staatsanwaltschaft Göttingen warf dem Mann aus Bad Lauterberg vor, im russischen sozialen Netzwerk "VK" unter anderem Hakenkreuze verbreitet zu haben.
In einem Video, das W. auf „VK“ teilte, war eine Hakenkreuz-Fahne zu sehen. Auf seinem zwischenzeitlichen Profilbild war ein Soldat mit Hakenkreuz-Armbinde abgebildet. Mit „Heil Hitler“ begann zudem ein Eintrag, in dem W. Adolf Hitler glorifizierte. In dem Post zweifelte W. auch NS-Verbrechen an, sprach zudem NS-Opfern das Menschsein ab und bezeichnete sich im Internet selbst als Nationalsozialist.
Keine Reue erkennbar
Nachdem die Strafrichterin W. dazu riet, gestand er die Taten. Reue oder eine Abkehr vom rechtsextremen Gedankengut zeigte der 30-Jährige jedoch nicht. Der Staatsanwalt wertete die Äußerungen des Angeklagten als besonders schwerwiegend. W. sei in der antisemitischen Ideologie verwurzelt und kein Mitläufer der rechten Szene. W. sagte aus, dass er „Nordadler“ zwischen 2017 und 2019 angehörte.
Das Amtsgericht verurteilte W. wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in drei Fällen sowie Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie 100 Arbeitsstunden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Anderen „Nordadler“-Anhänger bedroht?
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft W. auch vorgeworfen, einen anderen „Nordadler“-Anhänger bedroht zu haben. Dieser galt dem Angeklagten als möglicher V-Mann. Weil eine Straftat, die W. bestritt, nicht nachgewiesen werden konnte, wurde das Verfahren in diesem Punkt eingestellt.
Zwei Rechtsextremisten aus Norddeutschland, die bei der Verhandlung am Dienstag nicht erschienen, müssen nun Ordnungsgelder zahlen.
Gruppe verboten
W. galt als einer der führenden Köpfe der neonazistischen Gruppe „Nordadler“. Die Bundesanwaltschaft ließ im April 2018 seine damalige Wohnung in Bremen durchsuchen, weil sie ihn der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtigte. Gemeinsam mit drei anderen „Nordadler“-Mitgliedern stand er in Verdacht, Anschläge ins Auge gefasst zu haben. Weil bei einer Durchsuchung bei ihm ein verbotener Gegenstand gefunden worden war, wurde W. im vergangenen Jahr wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Im Juni 2020 hat das Bundesinnenministerium die Vereinigung „Nordadler“ verboten. Der „Nordadler“-Kopf Wladislav S., der ebenfalls in Südniedersachsen wohnt, muss sich demnächst unter anderem wegen der Billigung von Straftaten vor Gericht verantworten. Der überzeugte Nationalsozialist soll über „Telegram“ den Anschlag auf die Synagoge von Halle gutgeheißen haben.