Verwaltungsgericht München
Beobachtung der AFD Bayern: Drei Landtagsabgeordnete im Fokus
Nach einer längeren Wartezeit hat das Verwaltungsgericht München die Gründe veröffentlicht, aus denen das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall führen darf. Dazu wurde auch Martin Sellners „Remigrations“-Buch analysiert. Die Personalpolitik im Landesverband und Fraktion konterkariert geradezu die gerichtlichen Feststellungen.
Bekannt war die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in der Hauptsache bereits seit dem 1. Juli, nachdem im Juni die mündliche Verhandlung stattgefunden hatte. Die Vertreter des AfD-Landesverbandes hatten diese mit der entsprechenden Propaganda begleitet. Selbst wenn man nicht in allen Punkten gewinnen werde, habe man doch die gravierendsten Vorwürfe wie den ethnischen Volksbegriff ausgeräumt, so der mit Smiley versehene Begleittext zu einem Video mit den Landtagsabgeordneten Ferdinand Mang, Rene Dierkes und Franz Schmid. Mang war im alten Landesvorstand Schriftführer und Justiziar des Landesverbandes. Rene Dierkes hat die Funktion seit der letzten Neuwahl übernommen, ist Datenschutzbeauftragter, Teil der Rechtsabteilung und zudem rechtspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.
Nach den schriftlichen Urteilsgründen ist klar, dass der AfD-Landesverband den Status als Verdachtsfall besonders zwei der drei Abgeordneten verdankt, die damals das Video veröffentlicht hatten: Franz Schmid und Rene Dierkes. Gerade auf dem letztgenannten, den in München ansässigen Juristen mit einer zentralen Funktion in Landesverband und Fraktion, liegt der Fokus der Ausführungen.
Die dritte Person aus der Landtagsfraktion, die erwähnt wird, ist der frühere Ansprechpartner des Flügels in Bayern und Alte Herr der Burschenschaft Danubia, Benjamin Nolte. Überraschend kommen die Verweise auf die drei AfD-Parlamentarier derweil nicht. Der im Fokus der Schlagzeilen stehende unterfränkische Abgeordnete Daniel Halemba spielt dagegen nur eine sehr kleine Nebenrolle.
Umfangreiches Urteil arbeitete nicht alle Vorwürfe ab
Häufiger erwähnt in den Ausführungen wird noch die AfD in Aichach-Friedberg, sowohl mit Veröffentlichungen des Kreisverbandes als auch der vierköpfigen Kreistagsfraktion. Dieser wird etwa angelastet, das Gewaltmonopol des Staates zu untergraben, indem die Hemmschwelle zur Selbstjustiz gesenkt werde.
Der inneren Logik der Gerichtsurteile folgend, setzt sich die Entscheidung auf 174 Seiten und annähernd 400 Randnummern umfangreich zunächst mit Verfahrensgang und allerhand Zulässigkeitsüberlegungen auseinander. Die inhaltlichen Gründe beginnen deutlich später. Obwohl die Entscheidung sehr umfangreich ist, werden nicht alle Vorhalte, z.B. der des Antisemitismus behandelt. Es bedürfe hier keiner weitergehenden Auseinandersetzung, so das Gericht.
Auf Seite 66 taucht mit Franz Schmid zum ersten Mal auch ein bayerischer Landtagsabgeordneter in den Belegen auf. Er gehört als Bundesschatzmeister der gesichert rechtsextremen Jungen Alternative an und ist ihr bayerischer Vorsitzender, sowie Mitglied im AfD-Landesvorstand. An Schmids Äußerungen werde deutlich, dass die Remigrationsforderungen auch Deutsche mit Migrationshintergrund, konkret „Deutsch-Türken“ einschlössen, so das Gericht.
Erwähnt wird auch sein Post, wonach er sich als Vertreter der „autochthonen Deutschen“ sähe, einer Wortwahl, mit der auch die Bundestagsabgeordnete Christina Baum aus Baden-Württemberg in den Urteilen zur AfD aktenkundig ist. Schmids Aussage dürfte im Zusammenhang mit der Diskussion um einen möglichen Beitritt des bekannten Kölners homosexuellen Ex-Muslims Ali Utlus zur AfD gefallen sein, der sich der Partei wohl inhaltlich zugetan fühlte. Gegen seinen Beitritt gab es eine regelrechte Kampagne in Teilen der AfD.
Sellners "Remigrationsthesen" nicht mit Grundgesetz vereinbar
Forderungen nach der „Remigration“ nicht „ausreichend assimilierter Deutscher mit Migrationshintergrund“ seien auch Dierkes zurechenbar. Er hatte Beiträge von Martin Sellner, dem Kopf der Identitären Bewegung, geteilt. Um hinter die Bedeutung des sowohl von der AfD als auch der IB genutzten Begriffes „Remigration“ zu gelangen, setzte sich das Gericht auch mit dem Buch des österreichischen Politaktivisten auseinander und kommt zu dem Schluss, dass dessen Forderungen auch die „Unterstützung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber Deutschen mit Migrationshintergrund“ beinhalten.
Von einer tatsächlichen Freiwilligkeit der Remigration könne nicht gesprochen werden. Schon allein mit den „Ghettogesetzen“, die Sellner auf den Weg bringen will, sei eine „rechtliche Schlechterstellung“ angedacht, so die Richter abschließend. Dierkes lag Sellners Buch und damit der Umfang von dessen Forderungen vor, wie sich aus Posts des Landtagsabgeordneten ergibt.
Dem Abgeordneten Schmid wird Kenntnis durch die Teilnahme an einem klandestin organisierten Treffen in Dasing (Schwaben) unterstellt, auf dem Sellner referierte. Er spendete zudem an den Ausrichter, eine aus einer früheren IB-Regionalgruppe hervorgegangene Organisation mit wechselnden Namen. Darüber hinaus hatte Schmid im Vorfeld der Landtagswahl eine „Ehrenerklärung“ abgegeben, Teile seiner Diäten eben solchen Gruppen zu spenden und bei dem Treffen ein Shirt aus dem IB-Shop Phalanx Europa getragen.
Abgeordneter gab Elsässer eine Bühne
Dierkes wird noch zugerechnet, dass er als Vorsitzender des Kreisverbandes München-Ost eine Veranstaltung mit Jürgen Elsässer organisierte, bei der dieser für eine enge Vernetzung mit Sellner und der IB warb und er sich als Ausrichter nicht von dieser Forderung distanziert habe. Ein Banner mit der Forderung nach „Remigration“, das auf dieser Veranstaltung gezeigt wurde, habe er dagegen nicht zu verantworten, weil dieses von „Mitgliedern der Identitären Bewegung und der Danubia“ mitten in der Menge und nicht von oder vor der Bühne gehalten worden sei. Am besagten Banner befand sich allerdings mit Nikolas Brickenstein mindestens ein Mitglied der Jungen Alternative und der AfD. Der langjährige IB-Aktivist zog in Ulm bei der letzten Kommunalwahl für die Partei in den dortigen Gemeinderat ein und will kein Mitglied der IB gewesen sein.
Der dritte Abgeordnete aus den Reihen der Landtagsfraktion, der in diesem Zusammenhang im Urteil des Gerichts aufgeführt wird, ist Benjamin Nolte. Hier wird vor allem auf einen Vortrag rekurriert, den der Alte Herr der Danubia in seinem Bürgerbüro in Weilheim abhielt. Aus den Veröffentlichungen werde klar, dass die Identitäre Bewegung und Martin Sellner für Nolte einen Partner darstellen, die „strategische Zusammenarbeit der AfD mit ihr gezielt“ gefördert werden solle und inhaltliche Positionen befürwortet werden. Der Landesverband hatte hier pauschal auf die Unvereinbarkeitsliste verwiesen, was die Richter nicht als Entkräftung werteten. Nolte beschäftigt laut Bayerischen Rundfunk zwei Personen, die bei der vom Verfassungsschutz beobachteten Münchner Burschenschaft Danubia aktiv sind und für die vermummte Teilnahme an einer Aktion der IB kürzlich vor Gericht standen.
Keine gleichwertige Behandlung von Staatsbürgern
Entkräftet wurde so durch das Gericht auch das Faltblatt „7 Punkte zur Remigration“, das der AfD-Bundesvorstand in Januar zur Entlastung vorgelegt hatte. Besonders durch Schmid und Dierkes werde deutlich, dass „diese programmatischen Leitlinien“ von zwei Personen in herausgehobenen Positionen „nicht nach außen vertreten werden“. Auch andere Gerichte, wie das Oberverwaltungsgericht in Münster, hatten die Bedeutung des Papiers mit Verweis auf entgegenstehende Handlungen und Äußerungen von führenden AfD-Funktionären deutlich relativiert.
Das Gericht sieht für den Verdachtsfall weiter hinreichende Belege, dass Deutsche mit Migrationshintergrund nicht als gleichwertige Mitglieder des deutschen Volkes anerkannt würden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das in der Entscheidung zum Nicht-Verbot der NPD als Verstoß gegen Menschenwürde und das Demokratieprinzip klassifiziert. AfD-Vertreter, beginnend mit der designierten Kanzlerkandidatin Alice Weidel, brachten das immer wieder zum Ausdruck, indem sie etwa von „Passdeutschen“ sprachen. Auch Tiermetapher werden immer wieder herangezogen.
Aus Bayern aufgeführt werden hier Posts der AfD-Kreisverbände Aichach-Friedberg, Landshut und der gemeinsame Facebook-Auftritt der vier Münchner Kreisverbände. Die Kreistagsfraktion aus Aichach-Friedberg schließt darin alle Schwarzen Menschen davon aus, „Teil des deutschen Volkes“ sein zu können. In der vierköpfigen Fraktion sitzt mit Simon Kuchlbaur ein Landtagskandidat und Mitarbeiter der Landtagsfraktion.
Fragwürdige Posts werden Mitarbeiter angelastet
Besonders hervorgetreten ist hierbei auch wieder Dierkes. So hatte er wie schon Parteichefin Alice Weidel mit Blick auf Straftäter von „Türken“ gesprochen, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit Deutsche waren. In einem anderen Post von 2023 hatte er den der Jungen Alternative vorgeworfenen Volksbegriff ausdrücklich verteidigt, als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und auch Tiermetaphern gerechtfertigt.
Dierkes und der Landesverband hatten für einen Teil der Veröffentlichungen einen Mitarbeiter des Kreisverbandes verantwortlich gemacht, allerdings nicht entlassen, sondern nur abgemahnt. Das Gericht scheint der Argumentation nicht so recht Glauben schenken zu wollen. Letztlich sei es unerheblich, weil es an der geforderten ausdrücklichen Distanzierung fehlte und, wie eine Auswertung ergab, ein Teil der fraglichen Statements, die ihm der Verfassungsschutz vorhielt, zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung weiter öffentlich abrufbar waren. Die Beispiele müssten nicht identisch mit den hier aufgeführten Aussagen sein. Auch wenn Dierkes das Bekenntnis zum Volksbegriff der JA inzwischen gelöscht hat, sind weitere eindeutige Aussagen aktuell immer noch abrufbar.
Auch Landesvorsitzender Protschka äußert sich eindeutig
Die Beobachtung der AfD in Bayern steht aber noch auf zahlreichen weiteren Beinen, etwa, indem die Menschenwürde von Geflüchteten und Muslimen angegriffen werde. Die Belegsammlung beginnt hier mit einer Aussage des inzwischen ausgetretenen Bundestagsabgeordneten und früheren Staatsanwalts Thomas Seitz aus Baden-Württemberg. Er brachte „als wirksame Abschreckung“ gegen die Wiedereinreise eines abgeschobenen Kameruners eine Änderung von Artikel 102 des Grundgesetzes ins Spiel, der die Todesstrafe für abgeschafft erklärt. Seitz war gelegentlich für die Leitung von Landesparteitagen in Bayern verantwortlich.
Als erster „bayerischer“ Beleg in diesem Kapitel dient ein Post der AfD in Aichach-Friedberg, der Bedrohungsszenarien aufbaue und schließlich auf alle Menschen mit Migrationshintergrund erweitert wurde. Erster Landtagsabgeordneter ist in dem Abschnitt wiederum Benjamin Nolte, dessen aufgeführte Aussage sich pauschal gegen alle Menschen mit Migrationsgeschichte richte. Kurz darauf folgt dann eine ähnliche Formulierung von Landeschef Stephan Protschka, die trotz mannigfaltiger Erklärungsversuche in der mündlichen Verhandlung doch einschlägig gewertet wurde.
Viele der hier aufgeführten Aussagen passten wohl auch zum Kapitel über den ethnischen Volksbegriff. So sprach Dierkes laut Gericht dem pakistanischstämmigen und zum schottischen Ministerpräsidenten gewählten Humza Yousaf ab, unabhängig von Werdegang, Leistung und Integration ein echter Repräsentant eines Gemeinwesens sein zu können, in das er oder seine Vorfahren eingewandert seien.
Islamfeindliche Aussagen durch den Spitzenkandidaten
Prominentester Beleg für Angriffe auf Muslime ist der inzwischen verstorbene Martin Hebner, der die AfD Bayern als Spitzenkandidat in die Bundestagswahl 2017 führte. Er habe aus jedem gläubigen Muslim einen Islamisten gemacht. Bereits bekannt aus früheren Entscheidungen waren Aussagen vom stellvertretenden oberfränkischen Bezirksvorsitzenden, Harald Meußgeier, und dem Regensburger Stadtrat Erhard Brucker. Die Statements schürten Angst vor Personen muslimischen Glaubens und setzten sie in Bezug zu Frauenverachtung, Morden und Terror.
Neue Belege kommen erneut von Rene Dierkes, der eine Bedrohung von Mädchen und jungen Frauen durch muslimische Migranten und Geflüchtete aus Afrika inszeniere. Er stelle diese pauschal und „in rassistischer Weise als grundsätzlich triebgesteuerte Sexualstraftäter und Gewalttäter dar und würdigt diese hierdurch in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise pauschal herab.“ In eine ähnliche Richtung ging auch eine Rede von Landeschef Protschka in Bach an der Donau, als er Gegendemonstrantinnen zurief, sich als „erste mit gespreizten Beinen“ für Geflüchtete auf die Straße zu legen. Die Aussage wurde im Urteil nicht besprochen.
Als weiterer Belegpunkt wird vom Gericht die vom Bayerischen Rundfunk öffentlich gemachte Chatgruppe „Alternative Nachrichtengruppe Bayern“ gewertet. Aus den dortigen Posts spräche die Ablehnung von Demokratie und Rechtsstaat. In der Gruppe waren viele Abgeordnete vertreten, Landeschef Protschka hatte Adminrechte. Im Fokus standen dabei vor allem die ehemalige Landtagsabgeordnete Anne Cyron und das Landesvorstandsmitglied Georg Hock. Die Partei führt hier an, dass die im Chat besonders hervorgetretenen Alois Ostermair und Juanita Klunk nicht mehr Mitglied seien, gegen Peter A. Gebhardt ein Ausschlussverfahren eingeleitet worden sei, Hock und Cyron abgemahnt worden wären und letztere die Partei inzwischen auch verlassen hätte. Das Gericht wertete die Gruppeninhalte dennoch als Anhaltspunkte, die zur weiteren Ausforschung und Begründung als Verdachtsfall herangezogen werden können, weil die Reaktion der AfD weiter hinter dem eigentlich geforderten zurückbleibt, ein Vorhalt des Gerichts, der sich durch alle Prüfungspunkte zieht.
Kaum ernsthafte Reaktion auf Vorfälle
Die AfD betreibe von sich aus keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den problematischen Äußerungen an, sondern reagiere erst auf mediale Berichterstattung. Ebenso vermisst wird eine nachhaltige Distanzierung. Beiträge zu löschen sei hier zu wenig. Und auch die personellen Konsequenzen sind gerade bei Führungspersonen eher kosmetischer Natur. Auch wenn es das Gericht nicht wörtlich formuliert, erwartet es offenbar Ausschlüsse oder mindestens Degradierung auf den Status eines einfachen Mitgliedes. Oft agiert die Partei aber schlicht mit internen Abmahnungen, die Personen auf ihren Posten belassen und teilweise weiter aufsteigen:
So ist Georg Hock weiterhin Mitglied des Landesvorstandes und dort für Wahlen, Social Media und Landesparteitage zuständig, womit er „nach wie vor maßgeblichen Einfluss auf die weitere Entwicklung“ der AfD ausübe.
Dierkes Wahl in den Landesvorstand und seine Einbindung in die Rechtsabteilung der Partei und als Vertreter der Partei vor Gericht treiben die fehlende Distanzierung sogar auf die Spitze. Er wurde ebenfalls nur abgemahnt, wobei unklar sei, ob diese Maßnahme überhaupt mit den fraglichen Inhalten oder anderen Aussagen beispielsweise über das „Sylt-Video“ begründet wurde.
Franz Schmid stieg ebenfalls zum Landesvorstandsmitglied auf, er hatte keinerlei Gegenkandidaten. Nolte war über mehrere Perioden Mitglied des Landesvorstandes und zog bei der letzten Wahl in den bayerischen Landtag ein. Nach seiner verlorenen Kampfkandidatur als Beisitzer im Landesvorstand wurde er ebenso wieder als kooptiertes Mitglied in die Landesspitze aufgenommen, wie Erhard Brucker, der nicht erneut angetreten war. Die AfD Passau will den Regensburger Stadtrat zudem in den Bundestag schicken. Auch bei ihm war die AfD der Meinung, es würde reichen, die fragwürdigen Aussagen zu löschen und sich intern zu distanzieren.
Bereits der Bayerische Verwaltungsgerichthof wertete die Schreiben der beiden in der Eilentscheidung als wenig glaubhaft. Sie seien teilidentisch und erweckten den Eindruck, ihnen „bereits ausformuliert vorlegt worden zu sein.“ Auf Meußgeiers Facebook-Seite waren weitere islamfeindliche Posts zu finden. Der Politiker wurde in Kenntnis weiterhin als Landtagskandidat nominiert, zog vom aussichtsreichen Platz zwei in den Landtag ein und wurde von seiner Fraktion gar als Landtagsvizepräsident nominiert.
Belege noch lange nicht abschließend
Besonders in der Kombination aus Belegen von Personen in herausgehobenen Positionen und die fehlenden Konsequenzen dürfte klar werden, dass gegen die Menschenwürde gerichtete Haltungen und Äußerungen im AfD-Landesverband weit verbreitet und zumindest akzeptiert werden. Dennoch ist die Partei um Protschka, bislang erst beim „Verdachtsfall“ und der Entscheidung auf Ebene des Verwaltungsgerichts angekommen.
Die im langen Urteil aufgeführten Belege sind keinesfalls abschließend. So stehen weitere Abgeordnete den genannten in der Huldigung für Martin Sellners Thesen in nichts nach. Und auch angesprochene Äußerungen wurde in identischer oder ähnlicher Form von weiteren und höheren Funktionären verbreitet. So wurde bislang etwa eine Tiermetapher von Landeschef Protschka in keine gerichtliche Entscheidung einbezogen.
Zudem gibt es Gesetzesentwürfe und Kampagnen der Fraktion, die einschlägig wären. Auch wenn in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts davon die Rede ist, dem Verfassungsschutz die Beobachtung zu erlauben um zu erkennen, in welche Richtung der Landesverband tendiert, ist dies mit einem Fragezeichen zu versehen. Die ideologischen Machtfragen innerhalb der AfD im Freistaat scheinen geklärt, Widerstand gibt es nicht mehr und die Führung spielt bestenfalls auf Zeit.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der AfD-Landesverband hat nun, da die schriftlichen Gründe vorliegen, Zeit, darüber zu entscheiden, was aber als wahrscheinlich gilt.