Vergleich mit NPD-Verbot
Beiträge der bayerischen AfD zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren
In dieser Woche verhandelt das Verwaltungsgericht in München über die Beobachtung der bayerischen AfD. Ebenso kündigte der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz an, genug Unterstützer zu haben, um das Thema AfD-Verbotsantrag im Bundestag zu behandeln. Eine Dokumentation – auf Basis des früheren Urteils zur NPD – was aus Bayern für einen möglichen Verbotsantrag herangezogen werden könnte.
Eine Partei kann verboten werden, wenn sie sich inhaltlich gegen mindestens eines der drei Kernprinzipien der Verfassung, bestehend aus Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip stellt. Zudem muss sie sich nicht nur dazu bekennen, sondern auch aktiv handeln, um die Schwelle zum Bekämpfen des Verfassungskerns zu überschreiten. Stärkstes, aber nicht notwendiges Indiz hierfür wäre, wenn die Partei dabei einer ausgearbeiteten Strategie folgt, wie die NPD mit ihrem beschlossenen Vier-Säulen-Konzept (Kampf um die Köpfe, Kampf um die Straße, Kampf um die Parlamente, Kampf um den organisierten Willen. Gewalt und Straftaten bräuchte es erst, wenn die Partei nicht auf Basis ihrer Größe allein (Potentialität) schon Hinweise auf die Möglichkeit zur Gefährdung der Verfassungsordnung liefern würde, wie es bei der AfD unstreitig der Fall ist.
Was war an der NPD verbotswürdig?
Die NPD hat vor allem mit ihrem ethnischen Volksverständnis und herabwürdigenden Aussagen über Migranten, Muslimen und Homosexuellen gegen die Menschenwürdegarantie verstoßen. Jede Einteilung des Souveräns in Bürger erster und zweiter Klasse verstößt zudem gegen das Demokratieprinzip, vor allem wenn diese Unterscheidung auf einem durch den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verbotenen Merkmal basiert, wie Aussagen von „Passdeutschen“. Bei der heutigen Partei „Die Heimat“ kam noch die Verunglimpfung der parlamentarischen Demokratie hinzu, ohne dass ein Konzept präsentiert wurde, sie unter Wahrung demokratischer Grundprinzipien an die Stelle des heutigen Systems treten sollte. Dieser Verstoß ergab sich damals allein aus Äußerungen von Funktionären, ohne dass es auf das Parteiprogramm ankam.
Das Urteil zum Nicht-Verbot der NPD liefert eine ganze Bandbreite an der NPD zurechenbaren Aussagen, anhand derer vom Bundesverfassungsgericht die verfassungsfeindliche Ausrichtung bewiesen wurde. Dabei gilt: Je höher die Person im Gefüge der Partei steht, desto höher ist die Aussage zu gewichten und verallgemeinerbar. Laut BR versuchte die bayerische AfD-Spitze bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht München, Teile der Äußerungen von Funktionären als Ausrutscher einfach gestrickter Mitglieder auf unteren Ebenen der Partei hinzustellen, die sich nicht so gut ausdrücken können– oder, ins Bayerische übersetzt: Die san halt a bisserl blöd.
Parlamentarische Anträge auf NPD-Linie
Nicht gelten dürfte diese durchschaubare Verteidigungsstrategie für parlamentarisches Handeln der AfD-Landtagsfraktion. Die hat innerhalb der noch sehr kurzen Legislaturperiode schon zwei Anträge vorgelegt, mit der sich der Landtag auf NPD-Linie begeben würde, würde den Vorhaben zugestimmt.
In der Belegsammlung im Urteil war es den Richtern des Bundesverfassungsgerichts einen eigenen Absatz wert, auf die Forderung der NPD Berlin aus dem Jahr 2011 nach einem uneingeschränkten „Abriss aller Minarette“ hinzuweisen. Andere Forderungen enthält die Belegstelle 732 im Kapitel „Missachtung der Menschenwürde / Diskriminierung von gesellschaftlichen und religiösen Minderheiten“ nicht.
Die bayerische AfD-Fraktion brachte zum zweiten Mal einen Gesetzentwurf ein, der in der Bauordnung ein Verbot von Minaretten sicherstellen sollte. In der Parlamentsdebatte kamen dann vom Landtagsabgeordneten Markus Striedl ähnliche Worte, wie sich damals auch die NPD zu verteidigen versuchte. Die Religion bzw. deren Bauten / Minarette dürfte es ruhig dort geben, wo sie „beheimatet“ seien, aber nicht in Deutschland. Erwartbar, dass die Richter darin weiter einen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes sahen.
Völkische Ergänzung der Kriminalstatistik
Ebenfalls zum zweiten Mal eingereicht – aber noch nicht abgestimmt – wurde ein Antrag nach einer weiteren Kategorie in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die AfD-Fraktion fordert hier eine mutmaßlich gegen das Demokratieprinzip verstoßende Sonderkategorie für Personen mit mehrfacher Staatsangehörigkeit. Der NPD wurde 2017 im Urteil als Beleg für ihr ethnisches Volksverständnis die Forderung nach einer Sonderkategorie „Eingebürgerte Ausländer“ vorgehalten.
Spätestens in der Begründung wird klar, dass hier „Die Heimat“ und AfD-Fraktion auf einer Linie liegen und schlicht die Parole vom „kriminelleren Ausländer“ bedient wird. Die angeblichen „kulturellen Hintergründe“ von Straftaten würden durch Einbürgerung nicht an Relevanz verlieren, schreiben die drei ehemaligen Polizisten Richard Graupner, Stefan Löw und Jörg Baumann, weshalb es aus ihrer Sicht aus Gründen der „Transparenz“ die Kategorie brauche. Die Forderung der NPD wird im Urteil im Kapitel „Verstoß gegen Menschenwürde / Exklusion/Rechtlosstellung aller ethnisch Nichtdeutschen“ angesprochen.
Hund, Schwein, Wolf – grundgesetzwidriges Volksverständnis
Aus den Reihen der AfD-Fraktion wurde immer wieder mittels Anfragen versucht, Eingebürgerte statisch zu separieren. Polizeilich spielt aber nur Staatsangehörigkeit eine Rolle, weil nur bei Nicht-Deutschen aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Frage kommen. Einzelne Abgeordnete entwickelten deshalb teilweise absurde Fragestellungen. So wollte etwa Franz Bergmüller den exakten Wortlaut einer sexuellen Belästigung wissen, in einem anderen Fall „alle Staatsangehörigkeiten, den / die Vornamen, die Religion […] die Volksgruppe innerhalb des Geburtslandes“ sowie „die Speisevorschriften“, denen sich ein 15-jähriger Schüler unterwirft, der für eine aus dem Ruder gelaufene Schulfeier verantwortlich gemacht wurde. Bergmüller vermutete, eine „Schule gegen Rassismus“ würde die Schüler zum Hass gegen den Staat und die Polizei erziehen.
Auch im Plenum tritt bei der AfD seit längerem das ethnische Volksverständnis immer wieder zu Tage. Der Innenpolitiker Stefan Löw sprach etwa im Dezember 2019 angesichts eines Antrags, die Nationalität sei in Pressemitteilungen der Polizei immer zu nennen, mit Blick auf vier Straftäter auf Mallorca von „vier Türken mit deutschem Pass“. Seine Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner behauptete im Februar, bestimmte Straftaten würden zur Hälfte von Ausländern, zur anderen Hälfte von Tätern mit deutschem Pass und Migrationshintergrund begangen. Das Bundeskriminalamt widersprach auf Anfrage vehement ihrer Darstellung. Ihr innerparteilicher Konkurrent Bergmüller wollte von der Staatsregierung wissen, ob es nicht möglich wäre, „fremdländische Täter“ wegen Verstoßes „gegen das Gastrecht“ härter zu bestrafen. Die Staatsregierung erteilte dem Ansinnen wegen des Verstoßes gegen die in Artikel 3 des Grundgesetzes angelegten Diskriminierungsverbot eine deutliche Absage.
Der heutige Rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Rene Dierkes, verteidigte noch als Landtagskandidat recht eindeutig den ethnischen Volksbegriff, weil er ihn in der Verfassung angelegt sieht. Deshalb seien auch Aussagen wie, dass ein Hund nicht zum Schwein werde, wenn er im Schweinestall geboren wurde, nicht als verfassungsfeindlich zu werten. Ähnliche Formulierungen gebrauchte auch Landeschef Stephan Protschka, nur mit dem Unterschied, dass es bei ihm um einen Hund ging, der sich einem Wolfsrudel anschließt. Um noch deutlicher zu zeigen, dass es hier nicht um Tiere geht, ergänzte Protschka seinen Post um den Hashtag „Passbeschenkter“.
Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts gibt es aber wahrscheinlich keinen vergleichbaren Satz, der derart kurz und prägnant gegen mehr Kerninhalte der Verfassung verstößt. Protschka hat den mehrfach thematisierten Post, der ihm auch schon in Broschüren über die AfD vorgehalten wurde, bis heute nicht gelöscht.
Der Niederbayer dürfte einer der wichtigsten AfD-Funktionäre des Landes sein. Nicht nur gelang ihm die erstmalige Wiederwahl als Landesvorsitzender in Bayern. In seiner Vorstellungsrede macht er deutlich, dass er gerne von der Parteispitze bei zerstrittenen Verbänden als kommissarischer Vorsitzender eingesetzt wird. Dierkes wurde beim letzten Parteitag in den Landesvorstand gewählt und von seiner Fraktion auch als Vizepräsident des bayerischen Landtages vorgeschlagen. Vor dem Verwaltungsgericht präsentierte er die Erklärung, ein inzwischen abgemahnter Mitarbeiter hätte die Postings mit dem ethnischen Volksverständnis verfasst, was ihm die staatliche Seite wohl nicht abnimmt.
NPD sprach wie „Krätze-Andi“ über Minderheiten
Auch in der zweiten Kategorie, die Menschenwürde verletzenden Aussagen über gesellschaftliche Gruppen, finden sich deutliche Parallelen. So ist im Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Beleg die Aussage der NPD Bayern angeführt, man solle Geflüchteten nicht zu nahekommen, sie würden die Krätze übertragen. In der gleichen Diktion warnte der heutige Rosenheimer Landtagsabgeordnete Andreas Winhart 2018 mit Fokus auf People of Color vor derselben Krankheit. In dem Wahlkampf fiel er noch mit weiteren derben Aussagen auf, so würden Pflegekräfte vom Balkan den Zugang für Einbrüche nutzen, zudem wolle er im Mittelmeer „die Soros-Flotte“ versenken. Der Rosenheimer war beim letzten Wahlparteitag Gegenkandidat zu Protschka und Spitzenkandidat der AfD in Oberbayern bei der Landtagswahl.
Das Landesamt für Verfassungsschutz stufte Winharts Aussagen vermutlich wegen der deutlichen Parallelen zu NPD-Aussagen als extremistisch ein, stellte aber dann die Beobachtung des Rosenheimers ein. Die Staatsanwaltschaft Traunstein erhob mit seiner sehr formalistischen Begründung nicht mal Anklage gegen Winhart. Das frühere Mitglied der Jungen Union stellte selbst über 200 Strafanzeigen gegen Kritiker. In einer seiner ersten Reden im Plenum sprach er im Geiste völkischer Ideologen vom „italienisch verwalteten Südtirol“. Im letzten Wahlkampf gebrauchte er wiederholt gegen homosexuelle und queere Menschen gerichtete Aussagen.
Auch der NPD wurden im Urteil schon Aussagen zur Seenotrettung vorgehalten, wie etwa Forderungen, mit scharfer Munition auf Geflüchtete beim Grenzübertritt zu schießen, die Boote im Mittelmeer zu versenken und die Personen nach Afrika zurückzubringen. Mit solchen Äußerungen würden Menschen laut Bundesverfassungsgericht zum Objekt von „die Menschenwürde missachtenden Vorschlägen“ gemacht.
Relevant für einen Verstoß gegen die Menschenwürde ist die pauschale Verdächtigung von Asylbewerbern und Migranten als Kriminelle. Das Bundesverfassungsgericht zeigt sich hier sensibler als manche Staatsanwaltschaften. AfD-Mitglieder, auch aus Bayern, sind es gewohnt, dass noch so krude Aussagen nicht zur Anklage gebracht werden und alles noch unter Kritik an Migrationspolitik und Zuwanderung läuft. Das Bundesverfassungsgericht sieht das nicht mehr gegeben, wenn die Menschen selbst adressiert werden und verächtlich gemacht werden. Die AfD-Landtagsfraktion forderte etwa in einer „Sichere Städte“ genannten Kampagne Ausgangssperren in Ankerzentren, was einer pauschalen Verdächtigung der Insassen als Kriminellen schon sehr nahe kommt.
Hetze gegen CSD-Veranstaltungen bereits Thema im Verbotsurteil
In dem ganzen Wust an Belegen im Urteil 2017 geht es überwiegend um Aussagen der NPD gegen Muslime, Migranten und Geflüchtete. Ein Beleg für die Feindschaft der heutigen „Die Heimat“ gegen Homosexuelle wurde aufgenommen, in Form eines Zitates des ehemaligen Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel. Homosexualität hätte sich ausschließlich in den „heimischen vier Wänden“ abzuspielen, in der Öffentlichkeit hätten sie „das Anstandsgefühl der übergroßen heterosexuellen Bevölkerungsmehrheit zu akzeptieren“. Insbesondere sollte es keine „Schwulenparaden“ mehr geben. Mit der „Stolzmonat“-Kampagne greift die extreme Rechte von Identitärer Bewegung über Junge Alternative bis hin zur AfD genau diesen Gedanken auf, dass der öffentliche Raum nur Heterosexuellen gehöre und CSD-Demos verboten gehörten. Eine wohl dauerhafte Erniedrigung / Rechtlosstellung auf Basis der sexuellen Orientierung. An der Kampagne beteiligen sich Abgeordnete aus Bayern in großer Zahl, darunter auch der ehemalige Polizist Jörg Baumann.
Im Landtag fragte der Rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Rene Dierkes, die Staatsregierung, wie sie den laut Dierkes bestehenden Vorwurf entkräfte, der traditionell heterosexuellen Mehrheitsbevölkerung“ würden „durch die Förderung des Queer-Aktivismus“ etwa in Form von CSD-Veranstaltungen die Lebensweise von „kleinen und kleinsten Minderheit […] aufgenötigt“. Das Sozialministerium verwahrte sich gegen die Verwendung des Begriffs „Queer-Aktivismus“, weil in Bayern jeder Mensch gleichberechtigt, selbstbestimmt, diskriminierungs- und gewaltfrei leben solle.
Anzeige von Straftaten für AfD-„Denunziation“
Um strafbares Handeln bis hin zu Gewalt gegen Homosexuelle ging es in einem der wohl problematischsten Anträge, der in letzter Zeit in einer demokratische Vertretung eingebracht wurde. Das Polizeipräsidium München stellte durch Gespräche mit der queeren Community fest, dass es wenig Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden gebe, weshalb laut Darstellung bis zu 90 Prozent von mutmaßlichen Straftaten gar nicht erst zur Anzeige gebracht würde. Dieses enorme Dunkelfeld sollte mit der Kampagne „Zeig Flagge! Zeig´s an!“ thematisiert werden.
Die AfD-Gruppe im Münchner Stadtrat fordert die Einstellung der Kampagne. Während polizeiliche Schwerpunktsetzung Gegenstand einer legitimen politischen Debatte sein kann, gingen die drei Münchner Stadträte allerdings weit darüber hinaus. Die Anzeigebereitschaft zu fördern sei nichts anderes als der Aufruf zur „gegenseitigen Denunziation“, was „einem friedlichen Zusammenleben nicht förderlich“ sei. Und die knappen Ressourcen der Polizei sollten an anderer Stelle eingesetzt werden.
Bei LGBTQI-feindlichen Straftaten geht es um Beleidigungen, die oft auf Persönlichkeitsrecht und Menschenwürde abzielen bis hin zu schweren Körperverletzungen und Mord. Der AfD-Argumentation wohnt auch deutlich der Gedanke inne, Opfer solcher verbalen Attacken hätten das zu akzeptieren und auszuhalten, wenn die Anzeige als „Denunziation“ verunglimpft wird. Unter dem Antrag steht auch der Name von Markus Walbrunn, der im Herbst in den Landtag gewählt wurde, dem Fraktionsvorstand angehört und beim letzten Parteitag in den Landesvorstand aufrückte.
Keinerlei Distanzierung erkennbar
Das Urteil gegen die NPD gibt auch klare Regelungen vor, wie Parteien sich zu problematischen Verhalten ihrer Mitglieder zu stellen haben, damit ihnen die Äußerungen nicht zugerechnet werden. Bei Führungspersonen muss selbstständig eine Distanzierung erfolgen und möglicherweise Ordnungsmaßnahmen. In der Eilentscheidung des Verwaltungsgericht Münchens wurden der AfD Bayern besonders Aussagen von fünf Funktionären ohne Mandat vorgehalten. Nur gegen zwei, die beiden damaligen Kreisvorstände aus Schwandorf bzw. Cham, Reinhard Mixl und Wolfgang Pöschl, sind Ordnungsmaßnahmen bekannt. Gegen den inzwischen verstorbenen ehemaligen Spitzenkandidaten bei der Bundestagswahl 2018, Martin Hebner, konnte nichts mehr eingeleitet werden.
Erhard Brucker, ein langjähriger Gesinnungsgenosse von Islamfeind Michael Stürzenberger und Redner bei diversen Pegida-Veranstaltungen, blieb dagegen bis zum letzten Landesparteitag Mitglied im Landesvorstand, trat aber nicht erneut an. Bei ihm wie beim Kronacher Harald Meußgeier hielt das die AfD angeblich für ausreichend, das im Urteil angeführte Facebook-Posting zu löschen. Meußgeier wurde, obwohl er „Beleg“ für die „menschenwürdefeindliche Zielrichtung“ der AfD Bayern war, mit Platz 2 auf der Bezirksliste in Oberfranken belohnt und zog entsprechend in den Landtag ein. Anfang des Jahres wollte ihn seine Fraktion auch noch zum Vizepräsidenten des Bayerischen Landtages wählen lassen. Auf seiner Facebook-Seite finden sich noch reihenweise problematische Posts, etwa zur angeblichen Ermordung Rudolf Heß, um „die Wahrheit über Hitler und das Dritte Reich zu vertuschen“, wie eine Seite mit dem Namen „BRD-Schwindel“ einst titelte.
Die AfD-Fraktion reichte erneut, trotz Hinweisen etwa zu Verstößen gegen die Religionsfreiheit die problematischen Anträge ein. Bei den Äußerungen müsste der Landesverband zudem gegen seine eigene Spitze vorgehen. Schon das Urteil des VG Kölns zur ersten erlaubten Beobachtung der Gesamt-AfD begann mit Belegen für ein ethnischen Volksverständnis bei Alice Weidel und Alexander Gauland, dem heutigen Ehrenvorsitzenden der Partei.