Oberverwaltungsgericht Bautzen
Auch weiterhin Rechtsrock in Staupitz
In einer Gaststätte im Ortsteil Staupitz der sächsischen Stadt Torgau können auch künftig Rechtsrock-Konzerte stattfinden. Der Eigentümer war vor das Oberverwaltungsgericht gezogen und hat dort Recht bekommen.
Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat die Entscheidung am Montag verkündet und somit der Beschwerde des Inhabers und Betreibers des „Alten Gasthofs“, Andreas B., stattgegeben. Der Landkreis Nordsachsen hatte dem Rechtsextremen im Februar das Gewerbe „Gaststätte mit Tanzveranstaltungen“ untersagt.
Im Vorfeld hatte das Landesamt für Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (LfV) der Behörde Erkenntnisse über die vergangenen Konzerte übermittelt. Demnach soll es dabei zu Straftaten gekommen sein, ohne dass der Betreiber in seiner Eigenschaft als Ordner oder Veranstalter eingeschritten sei. Dazu gehörten u.a. Sieg-Heil-Rufe und das Zeigen des Hitlergrußes.
Datenübermittlung nur bei schweren Straftaten zulässig
Einen Eilantrag gegen die Untersagung des Gaststättengewerbes lehnte das Verwaltungsgericht ab. In seiner Begründung schreibt das OVG, die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes hätten weder vom Landkreis noch vom Gericht verwertet werden dürfen. Die Übermittlung nachrichtendienstlich erhobener Daten an die Ordnungsbehörden ohne verfassungskonforme Datenübermittlungs- und Verwendungsvorschriften und die behördliche Verwendung der Daten sei nur zur Abwehr besonders schwerer Straftaten zulässig. Dies gelte aber nicht bei jenen Straftaten, die bei den Rechtsrock-Konzerten begangen wurden.
Das Gericht in Bautzen verweist dazu auf das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei, nach der das Land Sachsen keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen unterhalte. Ohne die Erkenntnisse des Geheimdienstes aber lägen keine Gründe für eine Unzuverlässigkeit des Betreibers vor. Gegen den Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes sind keine Rechtsmittel möglich.
Zwischen 2008 und Ende August 2022 registrierten Beobachter*innen im „Alten Gasthof“ Staupitz insgesamt 112 Rechtsrock-Konzerte mit insgesamt 187 verschiedenen Bands. Als Besitzer stellt B. das Gebäude neonazistischen Gruppen und Kameradschaften sowie Konzertveranstalter*innen und Labeln zur Verfügung. Dazu gehört auch das Netzwerk um die inzwischen verbotenen Hammerskins. Mit dieser Kontinuität ist die Gaststätte zu einem der wichtigsten Hotspots für Rechtsrock in Sachsen und bundesweit geworden.